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Foto: imago/Roland Mühlanger

Grosser Nachbarländer-Check
Diese Vorschriften gelten jetzt für Schweizer beim Grenzübertritt

Während die Schweiz lockert, behalten die Nachbarländer ihre Regeln bei. Oder verschärfen sie sogar. Blick hat die Übersicht.
Publiziert: 02.04.2021 um 01:36 Uhr
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Aktualisiert: 03.05.2021 um 16:43 Uhr
Aline Leutwiler

In der Schweiz war Montag der Tag der lang ersehnten Lockerungen. Fitnesszentren haben Innenbereiche für die Trainingshungrigen geöffnet, die Terrassen der Restaurants werden nun wieder bedient – und auch Kinos dürfen wieder Filmfans empfangen.

Ganz anders die Situation im nahen Ausland: Seit Montag gilt in Deutschland eine verbindliche Notbremse für die Bundesländer, um den Anstieg der Neuinfektionen abzubremsen. Dazu gehören auch Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Davon betroffen sind auch Schweizerinnen und Schweizer, die eine Reise ins Nachbarland planen.

Wie sehen die Regeln momentan in Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich aus? Darf man noch einreisen, sind die Restaurants geöffnet – und ist ein Besuch überhaupt erlaubt? Blick beantwortet die wichtigsten Fragen.

Zahlreiche Einreiseregeln erschweren die Reise.
Foto: Getty Images
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Andere Regeln je nach deutschem Bundesland

Das deutsche Robert Koch-Institut stuft die Schweiz nach wie vor als Risikogebiet ein. Was bedeutet, dass nach der Einreise in Deutschland grundsätzlich Quarantänepflicht gilt. Seit kurzem muss ausserdem jeder Flugreisende einen negativen Corona-Test vorlegen. Wer auf sonstigem Weg nach Deutschland kommt, muss vor oder bis zwei Tage nach der Einreise ein negatives Testergebnis einreichen. In jedem Fall Pflicht ist eine Online-Registration.

Es gelten allerdings mehrere Ausnahmen von der Quarantäne- und Testpflicht. Einerseits sind Transit-Passagiere davon befreit. Andererseits können die einzelnen Bundesländer eigene Regeln erstellen. Um den bunten Teppich von Massnahmen einzudämmen, gilt neu die bundeseinheitliche Notbremse. Alle Länder, die an drei Tagen hintereinander eine 7-Tages-Inzidenz von mehr als hundert haben, müssen ihre Corona-Massnahmen verschärfen. Läden des nicht-täglichen Gebrauchs werden geschlossen, es gelten Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und die Hotels und Restaurants werden geschlossen.

Von dieser Notbremse ist beispielsweise Baden-Württemberg betroffen. Seit Montag sind beispielsweise private Zusammenkünfte nur noch mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt möglich. Bei der Einreise gilt grundsätzlich Quarantänepflicht. Davon ausgenommen sind beispielsweise Studenten, Geimpfte oder Pendler. Ausserdem braucht es bei der Einreise einen negativen Corona-Test. Pendler müssen sich zweimal wöchentlich testen.

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Ausgangssperre in Österreich

Schweizer sollen bei der Einreise in Österreich einen negativen Corona-Test, nicht älter als drei Tage für PCR- und nicht älter als zwei Tage für Antigen-Tests, vorweisen. Danach müssen sie zehn Tage in Quarantäne. Diese darf am fünften Tag mit einem zweiten negativen Test vorzeitig verlassen werden. Ausserdem ist das Ausfüllen eines Online-Formulars Pflicht. Berufspendler brauchen lediglich einen negativen Corona-Test, der nicht älter als sieben Tage ist.

Ausnahmen von der Test-, Quarantäne- und Registrierungspflicht bestehen für Transitreisende sowie für Personen, die aus «besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis» einreisen. In Österreich gilt momentan eine Ausgangssperre zwischen 20 und 6 Uhr und die Restaurants sind geschlossen. Im Burgenland, Niederösterreich und Wien gelten zusätzliche, strengere Regeln.

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Keine Quarantäne in Frankreich

Auch Frankreich verlangt einen negativen Test bei der Einreise. Man muss nicht in Quarantäne, aber ein digitales Formular ausfüllen. Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 Kilometer vom eigenen Wohnort. Sowohl für Fahrunternehmer als auch Grenzgänger.

Seit Dezember gibt es eine Ausgangsbeschränkung zwischen 19 und 6 Uhr. Bars, Cafés, nicht-essentielle Geschäfte und Restaurants sind derzeit zu.

Italien macht dicht

Zwischen dem 31. März und 30. April gilt für Touristen in Italien Quarantänepflicht. Es braucht zuerst bei der Einreise einen negativen Test. Und nach der fünftägigen Quarantäne einen zweiten. Hinzu kommt, dass man bis Ende April nicht zwischen den einzelnen italienischen Regionen reisen darf.

Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.

Fürstentum Liechtenstein

Einziger Lichtblick: Das Fürstentum Liechtenstein. Die Grenzen zum Fürstentum können Schweizer ohne Test- und Quarantänepflicht überqueren. Die Restaurants sind auf Take-away-Angebote beschränkt. Im Fürstentum Liechtenstein sind Veranstaltungen bis zu 25 Personen erlaubt.

Hier geht es zu den weltweiten Einreiseregeln für Schweizer im Ausland.


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