Heimgeholte Fluggäste zu Corona-Zeiten verweigern Zahlung
Über 750'000 Franken bleiben am Steuerzahler hängen

Vor drei Jahren wurden mehrere Tausend infolge der Corona-Krise gestrandete Schweizer per Repatriierungsflug heimgeholt. Die Flüge waren nicht gratis. Doch der Bund bleibt immer noch auf einem Teil der Kosten sitzen.
Publiziert: 14.06.2023 um 09:40 Uhr
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Aktualisiert: 14.06.2023 um 12:23 Uhr
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Jean-Claude RaemyRedaktor Wirtschaft

Wer erinnert sich nicht? Am 16. März 2020 verkündete der Bundesrat die «ausserordentliche Lage» und leitete per Notverordnungen Massnahmen gegen Corona ein. Unter anderem forderte der Bundesrat alle im Ausland befindlichen Schweizer Staatsbürger sowie in der Schweiz Wohnberechtigte auf, sofort ins Land zurückzukehren. Denn im Zuge der Corona-Pandemie schlossen Länder weltweit ihre Grenzen und Fluggesellschaften fuhren ihren Betrieb herunter.

Viele kamen rechtzeitig heim. Manche schafften es nicht. Andere verreisten trotz der Warnungen gar noch in die Ferien. Wer strandete, musste mit sogenannten Repatriierungsflügen heimgebracht werden. Auf eigene Kosten, was vielen sauer aufstiess.

750'000 Franken ausstehend

Bis heute verweigern einige Repatriierte die Zahlung für den Heimflug, wie Recherchen zeigen. Sprecher Pierre-Alain Eltschinger des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bestätigt gegenüber Blick, dass fast drei Jahre nach dem letzten Repatriierungsflug immer noch hohe Geldbeträge ausstehend sind. «Der Gesamtbetrag der Rechnungen beläuft sich auf rund 7,5 Millionen Franken», hält Eltschinger fest. 90 Prozent dieses Betrags seien dem EDA zurückerstattet worden.

7400 Schweizerinnen und Schweizer kamen dank eines Repatriierungsflugs heim – bezahlt haben aber längst nicht alle. (Symbolbild)
Foto: keystone-sda.ch
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Rund 750'000 Franken sind damit also immer noch ausstehend. Das heisst, rund 700 Personen haben für die Rückholung nicht bezahlt. Wofür die Steuerzahler aufkommen müssen, sofern sich das Geld nicht eintreiben lässt.

Der Bund hat offenbar keine Eile. «Mit der Bearbeitung der ausstehenden Forderungen wurde die zentrale Inkassostelle des Bundes beauftragt», sagt Eltschinger. Gerichtlich wurde für die Eintreibung des Geldes nicht vorgegangen.

Der Bund ging in Vorausleistung

Laut Swiss-Sprecherin Meike Fuhlrott führten Swiss und Edelweiss Air zwischen April und Juli 2020 im Auftrag des EDA 35 Rückholungsflüge durch. Sie holten so rund 7400 Passagiere heim in die Schweiz. Helvetic Airways führte drei Repatriierungsflüge durch und holte rund 310 Passagiere heim.

Diese Rückflüge waren für die Passagiere nicht gratis. Für Kurzstreckenflüge (bis 1500 Kilometer Entfernung) mussten vom EDA repatriierte Passagiere eine Kostenbeteiligung von 400 Franken leisten, für Mittelstreckenflüge (1500–3500 km) 600 Franken, für Langstrecken (3500–12'000 km) 1100 Franken, für Ultra-Langstrecken über 12'000 Kilometer 1700 Franken.

Die Fluggesellschaften blieben schadlos. Der Bund leistete eine Vorfinanzierung der Repatriierungsflüge. Die Kosten wurden ursprünglich auf rund zehn Millionen Franken beziffert, wovon Passagierbeiträge 80 Prozent decken sollten, während das EDA die verbleibenden 20 Prozent deckte.


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