Hilfe bei Produktion von Corona-Impfstoff
Bund bewertet Personalverleih für Impfstoffproduktion positiv

Der Bund bewertet die Verleihung von 29 Bundesangestellten an die Firma Lonza zur Produktion von Covid-Impfstoff als positiv. Die Bundesangestellten hätten einen wertvollen Beitrag zur höheren Sicherheit der Impfstoffproduktion geleistet, hiess es vom Bundesrat.
Publiziert: 08.11.2023 um 12:14 Uhr
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Aktualisiert: 08.11.2023 um 13:30 Uhr

Wettbewerbsverzerrende oder personalrechtliche Probleme seien keine aufgetreten, hält der Bundesrat in einem am Mittwoch genehmigten Bericht in Erfüllung eines Postulats der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats fest.

Lonza hatte im Frühling 2021 Probleme, ausreichend Personal für die Impfstoffproduktion an seiner Produktionsstätte in Visp VS zu rekrutieren. Um mögliche Verzögerungen bei der Lieferung der Covid-19-Impfstoffe zu vermeiden, stellte der Bund für eine bis Ende 2021 befristete Dauer 29 Fachleute zur Verfügung.

Es handelte sich unter anderem um Angestellte des Eidgenössischen Instituts für Metrologie, von Agroscope, und den beiden eidgenössischen technischen Hochschulen.

In den Laboren von Lonza in Visp (VS) wurde Impfstoff gegen Covid-19 hergestellt. (Archivbild)
Foto: GAETAN BALLY

Im Bericht wird der Beitrag der ausgeliehenen Mitarbeitenden für die Impfstoffproduktion als wertvoll, aber als «nicht erfolgskritisch» bezeichnet. Es bestünden gewisse Hinweise, dass die ausgeliehenen Mitarbeitenden die Impfstoffproduktion geringfügig beschleunigt haben könnten. Die Lonza hätte das gesuchte Personal laut dem Bericht aber vermutlich auch ohne Bundesangestellte sicherstellen können.

Weil damals in der Schweiz nur die Firma Lonza an der Produktion eines Grundstoffs für einen Covid-19-Impfstoff beteiligt war und einen Personalengpass verzeichnete, habe das Programm keine wettbewerbsverzerrende Wirkung gehabt, hiess es im Bericht weiter.

Da sich die Mitarbeitenden des Bundes freiwillig für den Einsatz zur Verfügung gestellt hatten, ist der Verleih laut dem Bericht aus personalrechtlicher Sicht unproblematisch. Sollte ein Verleih künftig auch gegen den Willen der betroffenen Mitarbeitenden angeordnet werden, bräuchte es eine gesetzliche Grundlage im Bundespersonalgesetz (BPG), hiess es im Bericht.

Der Bundesrat erachtet es jedoch nicht als notwendig, das BPG anzupassen, da der Ansatz der Freiwilligkeit auch zukünftig beibehalten werden soll.

(SDA)

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