Inkassobüro will Geld für nix
So dreist zockt pleite gegangenes Fitnesscenter Kunden ab

Vor zwei Jahren schloss die Firma Hotshape all ihre Fitnessstudios. Doch ein Inkassobüro forderte Kunden auf, weiter zu zahlen. Nun rasselt die nächste Inkassofirma mit dem Säbel. Kunden sind verunsichert.
Publiziert: 04.11.2023 um 17:30 Uhr
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Aktualisiert: 05.11.2023 um 09:36 Uhr
Ehemalige Kundinnen und Kunden von Hotshape werden von einem Inkassobüro unter Druck gesetzt. (Symbolbild)
Foto: imago/Westend61
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Julia Gubler
Beobachter

Für etwas bezahlen, das man gar nicht mehr nutzen kann, klingt absurd. Die Inkassobüros Omnicas und EOS Schweiz AG sehen das anders. Vor zwei Jahren geriet die Hotshape-Fitnessstudiokette in finanzielle Schieflage und meldete Konkurs an.

Die Kundinnen und Kunden hatten mit der Omnicas Teilzahlungsverträge für die mehrere Tausend Franken teuren Fitnessabos abgeschlossen. Trotz Schliessung aller Filialen forderte zuerst das Inkassobüro Omnicas die Kunden auf, die monatlichen Ratenzahlungen der Teilzahlungsverträge weiterhin zu bezahlen.

Inkassobüro macht mit Gerichtsurteilen Druck

Nachdem sich Kundinnen und Kunden gegen diese Forderungen gewehrt haben, berichten nun verschiedene Beobachter-Leserinnen und -Leser, dass neu das Inkassobüro EOS Schweiz AG das Geld eintreiben will. In der neuen Zahlungsaufforderung verweist die Firma subtil auf zwei beigelegte, anonymisierte Gerichtsentscheide, um noch mehr Druck zu machen. Diese sollen die von EOS behauptete Zahlungspflicht bestätigen.

Der erste Entscheid vom Kreisgericht St. Gallen enthält lediglich eine sehr kurze Begründung. Man kann diesen Fall also inhaltlich gar nicht einschätzen. Zudem wird der Schuldnerin darin vorgeworfen, sie habe dem Gericht nicht genügend Dokumente eingereicht, die ihre Kündigung belegen würden. Der zweite Entscheid erging durch das Bezirksgericht Meilen und enthält eine juristisch komplexe, ausführliche Begründung.

Rechtsexperte sieht keine Zahlungspflicht bei Kunden

Der Beobachter hat die Urteile dem Privatrechtsprofessor Jörg Schmid von der Universität Luzern zur Beurteilung vorgelegt. Den Erwägungen des Gerichts könne er sich nicht anschliessen, sagt Schmid. «Insgesamt enthalten beide Urteile für mich keine überzeugenden rechtlichen Gründe, um eine Zahlungspflicht zu bejahen.»

Artikel aus dem «Beobachter»

Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.beobachter.ch

Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.beobachter.ch

Das Inkassobüro EOS nahm dazu innert Frist keine Stellung

Mahnung für Fitness-Abo: Das können Sie tun

Der Tipp des Beobachters: Am besten bleibt man hartnäckig und bestreitet die Forderung auch gegenüber der EOS einmalig per Einschreiben. Wenn ein Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt kommt, sollte man innerhalb von zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben. Wichtig zu beachten ist, dass jeder Fall einzeln betrachtet werden muss. Es kann also sein, dass das Gericht anderer Meinung ist. Dann müsste man den Entscheid des Rechtsöffnungsrichters innerhalb von zehn Tagen mit Beschwerde anfechten und schlimmstenfalls die Kosten dafür tragen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, meldet den Fall am besten dort an.

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