Konsumentenschutz warnt beim Telmed-Modell
Bei diesen Krankenkassen drohen ohne Vorwarnung massive Sanktionen

Um Prämien zu sparen, haben viele Schweizer Konsumenten bei der Gesundheits-Grundversicherung ein Telmed-Modell gewählt. Aber Achtung: Wer sich nicht an die Auflagen hält, muss mit massiven und möglicherweise sehr kostspieligen Sanktionen rechnen.
Publiziert: 17.11.2022 um 09:02 Uhr
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Aktualisiert: 17.11.2022 um 15:20 Uhr
Jean-Claude Raemy

Bis Ende November kann man noch die Krankenkasse wechseln. Dadurch lassen sich möglicherweise Prämien einsparen. Wer sich in der Grundversicherung zudem für ein Telemedizin-Modell entscheidet, kann ebenfalls deutlich Prämienkosten einsparen – bis zu 1700 Franken pro Jahr.

Allerdings ist hier Vorsicht geboten. Für solche Telmed-Angebote gelten klare Auflagen: Das Anliegen muss via App oder telefonisch vor einer Behandlung eingereicht und besprochen werden – ausser in Notfällen. Über ein Callcenter wird dann das Vorgehen besprochen und ein Arzttermin freigeschaltet.

Beim Telmed-Modell ist eine Telekonsultation vor dem Arztbesuch zwingend. Wer sich nicht daran hält, muss allenfalls mit drastischen Sanktionen rechnen.
Foto: KEYSTONE
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Wer diesen Prozess umgeht und sich direkt zum Arzt begibt, verstösst gegen das Telemedizin-Modell. Und das kann schnell teuer werden: Der Konsumentenschutz hat im Rahmen einer Analyse der Telmed-Modelle der zehn grössten Krankenkassen festgestellt, dass manche bereits beim ersten Verstoss und ohne Vorwarnung bestrafen.

Kostspielige Versäumnisse

Bestraft werden diese Regelverstösse in der Regel durch eine Umteilung ins Standardmodell, also einen Ausschluss aus dem Telmed-Modell, was höhere Prämienkosten nach sich zieht. Bei einzelnen Krankenkassen wird auch eine Leistungsvergütung verweigert, teils ohne Vorwarnung. Sprich: Die Versicherungen weigern sich, die Kosten von Behandlungen, Untersuchungen oder Medikamenten zu übernehmen, obwohl diese gemäss dem gesetzlich festgelegten Leistungskatalog der Grundversicherung versichert sind.

Der Krankenkassen Fairness-Check des Konsumentenschutzes zeigt: Bei Assura, Concordia, Helsana, Swica und Visana drohen bereits beim ersten Verstoss äusserst kostspielige Sanktionen – ohne Vorwarnung. Ob der Verstoss versehentlich geschah, wird nicht in Erwägung gezogen. Massgebend sind die Versicherungsbestimmungen 2023.

Besonders streng ist die Sanktionsregel des Angebots «Tel Care» der Visana: Sie verpflichtet die sanktionierten Versicherten, die Prämiendifferenz sogar rückwirkend ab Anfang Jahr zu zahlen. Das heisst, wer sich das ganze Jahr über an die Regeln hält, aber zum Beispiel im Weihnachtsstress zweimal vergisst, vor einem Arztbesuch das Callcenter zu kontaktieren, muss die gesamte Prämiendifferenz (je nach Region über 1000 Franken) nachzahlen.

Nur die CSS, Mutuel, Philos und Sanitas verzichten bei Telmed-Modellen gänzlich auf Sanktionen ohne Vorwarnung. Bei den meisten Krankenkassen werden erst nach dem zweiten oder dritten Verstoss Sanktionen ergriffen.

Konsumentenschutz fordert mehr Fairness

«Es ist inakzeptabel, dass Versicherten ohne Vorwarnung Tausende von Franken an Behandlungskosten oder zusätzlichen Prämien aufgebrummt werden können», sagt Sara Stalder (56), Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes. «Wir fordern die Krankenkassen auf, ihre Sanktionsregeln fairer auszugestalten und transparenter zu kommunizieren.»

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