Kuba-Rückflug grundlos abgesagt
Swiss lässt Schweizerin zwei Wochen sitzen

Die Swiss streicht aus heiterem Himmel einen Rückflug aus Kuba – und bietet Ersatz erst zwei Wochen später. Für eine Schweizer Touristin verhängnisvoll. Das schreibt der «Beobachter».
Publiziert: 12.04.2021 um 08:05 Uhr
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Aktualisiert: 07.05.2021 um 17:49 Uhr
Susanne Loacker («Beobachter»)

Die Swiss wirbt vollmundig für ihren flexiblen Service: «Ohne Gebühr umbuchen. Ohne Bedenken verreisen.» Doch auf jede solche Werbung folgen in den sozialen Medien Kommentare wie dieser: «Ja, klar, und dann kann man wieder seinem Geld nachlaufen.»

Genau das passiert gerade Maria Meister* (Name geändert). Sie hat ihr gesamtes Ferienguthaben für 2020 und 2021 zusammengespart, um sich endlich eine ausgiebige Kuba-Reise zu gönnen. Ihren Flug mit der Swiss hat sie im Reisebüro gebucht.

Flug gestrichen

Am 22. April hätte sie wieder heimreisen sollen, doch die Swiss hat den von Edelweiss durchgeführten Rückflug ohne Angabe von Gründen abgesagt. Auch auf Nachfrage des «Beobachters» gibt die Swiss keine Gründe für die Streichung des Fluges an. Die nächstmögliche Heimreise mit Edelweiss sei am 6. Mai – zwei Wochen später.

Maria Meister* (Name geändert) hat ihr gesamtes Ferienguthaben für 2020 und 2021 zusammengespart, um sich endlich eine ausgiebige Kuba-Reise zu gönnen.
Foto: zVg
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Für Maria Meister in mehrfacher Hinsicht ein Problem: Sie muss zur Arbeit, hat keine Ferientage mehr zugut – und wer soll die Kosten für den verlängerten Aufenthalt übernehmen? Die Swiss sicher nicht. Die Airline bietet an, die Hälfte des Flugpreises zurückzuerstatten. Die Kundin müsse halt mit einer anderen Airline heim, wenn sie nicht warten wolle.

Teurer Ersatzflug

Air Europa würde von Havanna via Madrid nach Zürich fliegen, einen Tag nach der geplanten Heimreise. Das Ticket kostet aber deutlich mehr als die Hälfte des ursprünglichen Fluges. Auf die Anfrage des Reisebüros, ob die Swiss diese Kosten übernehmen würde, heisst es: Das gehe leider nicht, weil die Swiss mit Air Europa kein entsprechendes Agreement habe.

Auf Nachfrage des «Beobachters» verweist man auf den Persönlichkeitsschutz: Daten des Reisebüros und eine Mailbestätigung des Ehemannes von Maria Meister, der in der Schweiz ist, reichten für eine Auskunft oder Stellungnahme nicht aus. Man benötige die unterschriebene Kopie von Pass oder ID. Maria Meister hat allerdings weder Printer noch Scanner mit nach Kuba genommen. Und den Rückflug wird sie wohl oder übel aus der eigenen Tasche zahlen müssen.

Beobachter
Artikel aus dem «Beobachter»

Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.beobachter.ch

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