Landwirtschaft
Parlament entscheidet oft zugunsten der Bauern

Die Bauern profitieren im Vergleich zur übrigen Schweizer Wirtschaft und Bevölkerung von zahlreichen Spezialregeln. Eine Analyse von verschiedenen agrarpolitischen und fiskalischen Massnahmen zeigt: Nur in wenigen Bereichen wird die Landwirtschaft benachteiligt.
Publiziert: 05.06.2020 um 11:45 Uhr
Für Bauern existieren im Schweizer Recht verschiedene Spezialregeln. Die Landwirtschaftsbetriebe und -familien profitieren mehr von diesen, als dass sie davon belastet würden. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht des Bundesrats. (Symbolbild)
Foto: GIAN EHRENZELLER

Zu diesem Schluss kommt ein Bericht, den der Bundesrat am Freitag verabschiedet hat. Er gibt eine Übersicht über die entlastenden und belastenden Spezialregeln der Landwirtschaft. Der Ständerat hatte die Analyse mit einem Postulat von Andrea Caroni (AR/FDP) in Auftrag gegeben.

Die Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz werden mit einem Massnahmenset unterstützt, wie der Bundesrat schreibt. Die wichtigsten Instrumente seien die Direktzahlungen in Höhe von gut 2,8 Milliarden Franken pro Jahr und der Grenzschutz mit einem Wert auf Stufe Produzentenpreise von rund 3,3 Milliarden Franken pro Jahr.

Auch steuerlich profitieren bäuerliche Familien durch Begünstigungen und Ermässigungen - insbesondere wegen der tieferen Bewertung des Eigenmietwertes, wie der Bericht zeigt. Berechnungen anhand eines fiktiven Beispiels und konkreter Vorgaben von fünf Kantonen zeigen, dass der Vorteil einer bäuerlichen Familie gegenüber einem anderen Selbstständigerwerbenden in den ausgewählten Kantonen rund 2000 bis 7000 Franken pro Jahr beträgt.

Keine finanzielle Vorteile bringen den Bauern gemäss dem Bericht die reduzierte Mehrwertsteuer auf gewissen Vorleistungen wie beispielsweise Dünger und die Befreiung bei der Mehrwertsteuer beim Verkauf von Erzeugnissen aus der eigenen Produktion. Grund dafür sei der Vorsteuerabzug.

Belastet im Vergleich zur übrigen Wirtschaft wird die Landwirtschaft unter anderem durch Einschränkungen bei gewissen Formen von juristischen Personen. Dies schränke die Möglichkeiten bei der Steuerplanung ein, heisst es im Bericht. Schliesslich sei auch der auf die vielfältigen Regelungen und deren Verknüpfung mit den Direktzahlungen zurückzuführende Aufwand für Aufzeichnungen und Kontrollen eine Belastung für die Landwirtschaft.

«Der umfangreiche öffentliche Leistungsauftrag geht unmittelbar mit einer hohen staatlichen Abhängigkeit der Landwirtschaft einher, heisst es in der Zusammenfassung der Analyse. Der Bundesrat verzichtet nach eigenen Angaben bewusst darauf, die finanziellen Vor- und Nachteile abschliessend zu quantifizieren.

Wichtig sei, dass die im Bericht aufgezeigten entlastenden und belastenden Spezialregeln für die Landwirtschaft bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik regelmässig daraufhin überprüft würden, ob sie noch zielführend und notwendig seien. Dies sei im Interesse sowohl der Landwirtschaft als auch der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Steuerzahlenden.

(SDA)

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