Legal und steuerfrei am Strand
So kann Auswandern nach Thailand finanziell interessant sein

Den Lebensabend am Strand verbringen: Wer träumt nicht davon? Unter gewissen Umständen kann dies sogar mit steuerlichen Vorzügen verbunden sein, ganz legal. Beispiel: Thailand.
Publiziert: 03.02.2023 um 18:04 Uhr
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Aktualisiert: 05.02.2023 um 17:39 Uhr
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Jean-Claude RaemyRedaktor Wirtschaft

Wenn es um Ferien geht, ist Thailand nach den USA das zweitbeliebteste Fernziel der Schweizerinnen und Schweizer. Viele ziehen gleich ganz ins «Land des Lächelns»: Knapp unter 10'000 Schweizer leben aktuell in Thailand.

Die meisten dieser Auswanderer sind im Rentenalter. Sie locken nicht nur das gute Wetter, die tollen Strände oder die Thai-Küche. Auch die Lebenshaltungskosten vor Ort sind gering. Nicht zuletzt ist Thailand aus steuerlichen Gründen interessant.

Karl O.* (65) lebt seit einigen Jahren in Hua Hin. Er hatte eine höhere Position in einer Schweizer Vermarktungsorganisation, darum möchte er anonym bleiben. Gegenüber Blick schwärmt er: «Wer in Thailand ansässig ist, zahlt auf Renten, Kapitalerträge und passive Einnahmen, die aus der Schweiz kommen, keine Steuern.» Nicht nur die AHV ist steuerfrei, auch auf die Pensionskassen-Renten werden in Thailand keine Steuern fällig.

Auswandern nach Thailand: Nicht nur wegen der Strände, sondern unter Umständen auch wegen der Steuern lohnenswert.
Foto: Pexels/cottonbro
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Auch die Quellensteuer wird erstattet

Achtung: Stammt das Geld aus einer staatlichen Pensionskasse – das betrifft also Beamte, Lehrer und ähnliche Berufsgruppen –, wird in der Schweiz eine Quellensteuer abgezogen. Diese ist kantonal unterschiedlich.

Karl O. weiss aber: «Wenn man sich bei der Auswanderung nach Thailand das Pensionskassengeld auszahlen lässt, kann man unter bestimmten Umständen die Quellensteuer zurückholen.»

Er selber habe dies gemacht: «Innert 30 Tagen habe ich von der Steuerverwaltung die ganze Quellensteuer rückerstattet bekommen.» Wichtig: Die Rückforderung der Quellensteuer mit Bezug auf Thailand ist nur für die berufliche Vorsorge aus Arbeitserwerb, also der 2. Säule, möglich. Für die freiwillige Vorsorge (Säule 3a und 3b) ist dies ausgeschlossen.

Seither habe Karl O. keine Steuerklärung mehr ausgefüllt. Weil Einkünfte im Ausland, die nicht im gleichen Jahr nach Thailand transferiert werden, dort steuerfrei sind.

Das sagt der Experte

Ein Trick? Vielleicht, aber einer der legalen Art. Blick hat bei Felix Stöckli (54), seit Mai 2007 Geschäftsführer beim Rechtsberatungsbüro Swiss Law in Pattaya (Thailand), nachgefragt. Dieser bestätigt die Aussage von Karl O. und präzisiert: «Damit die abgezogene Quellensteuer zurückerstattet werden kann, muss der Kapitalbezüger bei Bezug in einem Land Wohnsitz haben, mit welchem die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen unterhält, welches die Rückerstattung zulässt.»

Um die Quellensteuer zurückfordern zu können, muss man sich am Tag der Auszahlung physisch im Land aufhalten und die Anforderungen über den Wohnsitz erfüllen. Thailand gilt als steuerrechtlicher Wohnsitz, wenn man sich in einem Kalenderjahr über 183 Tage dort aufhält.

«Der grosse Vorteil ist, dass die Kapitalzahlung in Thailand nicht zu versteuern ist, es sich also eigentlich um eine doppelte Nichtbesteuerung handelt», so Stöckli. Der Hintergrund sei, dass Thailand keine Vermögenssteuer kennt, Einkommen nach Ablauf eines Jahres als Vermögen gilt und alle Überweisungen nur dann in Thailand zu versteuern wären, wenn sie nach Thailand überwiesen würden.

Da man sich nun das Kapital oder in der Schweiz allenfalls erzieltes Einkommen oder Renten auf ein Bankkonto in der Schweiz ausbezahlen lässt und man sich sporadisch Beträge zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nach Thailand überweist, kommen solche Überweisungen aus dem Vermögen und sind also in Thailand nicht zu versteuern.

Es braucht auch Flexibilität

Insofern lässt sich sagen, dass ein Altersaufenthalt in Thailand völlig legal steuerfrei möglich ist. Es ist theoretisch sogar möglich, für den Bezug des Kapitals und die Rückforderung der Quellensteuer ein Jahr in Thailand Wohnsitz zu nehmen und dann wieder in die Schweiz zu ziehen. Stöckli meint, das könnte als Missbrauch der Vorgabe «endgültiges Verlassen der Schweiz», die es für die Auszahlung der Pensionskassengelder braucht, verstanden werden.

Nicht nur die Schweizer Steuerbehörden könnten argwöhnisch werden. Laut Stöckli verlangen die Behörden in Thailand für den Nachweis des Wohnsitzes je nach Provinz unterschiedliche Unterlagen. «Das Wissen, in welcher Provinz welche Dokumente eingeholt werden können, die dann in der Schweiz auch akzeptiert werden, haben wir uns über 16 Jahre erarbeitet», so Stöckli. Wobei es trotzdem noch Änderungen geben kann, was Flexibilität bedinge.


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