Lockdown für Ungeimpfte
Das müssen Schweizer Österreich-Reisende jetzt wissen

Österreich ist bei Schweizer Einkaufstouristen und Skifans beliebt. Ausgerechnet vor dem Start der Wintersaison werden jetzt aber die Corona-Massnahmen verschärft. Blick klärt die wichtigsten Fragen und Antworten zum Lockdown.
Publiziert: 14.11.2021 um 17:15 Uhr
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Aktualisiert: 17.11.2021 um 11:39 Uhr
Sarah Frattaroli

In Österreich gilt ab Montag ein Lockdown für Ungeimpfte. Die Regelung betrifft auch Schweizerinnen und Schweizer: Etwa all jene, die nach Österreich zur Arbeit pendeln, als Einkaufstouristen für einen Tagesausflug ins Nachbarland reisen oder ihre Skiferien dort planen. Blick klärt die wichtigsten Fragen und Antworten zum Lockdown für Ungeimpfte.

20211114 Corona crisis summit with government and provincial governors VIENNA, AUSTRIA - NOVEMBER 14: Federal Chancellor Alexander Schallenberg OEVP at the Corona crisis summit with government and provincial governors at Federal Chancellery on November 14, 2021 in Vienna, Austria. WIEN, OESTERREICH - 14. NOVEMBER: Bundeskanzler Alexander Schallenberg OEVP beim Corona-Krisengipfel mit Regierung und Landeshauptleuten im Bundeskanzleramt am 14. November 2021 in Wien, Oesterreich. 211114_SEPA_32_484 Copyright: xMartinxJuenx SEPAxMedia
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Österreich greift durch:Bundeskanzler verkündet Lockdown für Ungeimpfte

1. Darf ich überhaupt noch nach Österreich einreisen?
Wenn man geimpft oder genesen ist, ja – und zwar auch für touristische Zwecke. Der Lockdown für Ungeimpfte soll nämlich unter anderem sicherstellen, dass die für Österreich wichtige Wintersaison nicht ins Wasser fällt. Ein zusätzliches Einreiseformular ist für geimpfte und genesene Schweizer nicht nötig – auch nicht, wenn Sie mit dem Flugzeug anreisen.

Der österreichische Bundeskanzler Alexander Schallenberg (52, ÖVP) hat den Lockdown für Ungeimpfte am Sonntag angekündigt.
Foto: imago images/SEPA.Media
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Wer weder geimpft noch genesen ist, darf theoretisch weiterhin die Grenze überqueren – zumindest haben die österreichischen Behörden bisher keine anderslautenden Angaben gemacht. Allerdings sind die detaillierten Verordnungen zum Lockdown noch nicht publiziert, daher sind auch noch nicht alle Einzelheiten geklärt. Klar ist: Ungeimpfte brauchen für die Einreise einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest. Allerdings lohnt sich die Einreise ins Nachbarland für Ungeimpfte kaum mehr, können sie an einem Grossteil des öffentlichen Lebens doch nicht mehr teilnehmen.

2. Welche Einschränkungen gelten in Österreich für Ungeimpfte?
Der Lockdown schreibt vor, dass Ungeimpfte nur noch in dringenden Fällen aus dem Haus dürfen. Dazu zählen etwa Einkäufe des täglichen Bedarfs, die Arbeit, Arztbesuche oder zur «körperlichen und psychischen Erholung». Dazu gehören etwa Spaziergänge. Ungeimpfte dürfen ausserdem weiterhin ihre Lebenspartner oder andere wichtige Bezugspersonen treffen, allerdings jeweils nur eine Person auf einmal.

Die einzelnen Bundesländer können in Eigenregie ausserdem strengere Massnahmen erlassen. In Oberösterreich zum Beispiel ist die Nachtgastronomie bis Anfang Dezember komplett dicht.

3. Darf ich als Ungeimpfter trotzdem in ein österreichisches Hotel einchecken und dort die Seele baumeln lassen?
Nein. Selbst wer nicht vor hat, sich beim Österreich-Urlaub nach draussen zu begeben, darf nicht mehr im Hotel übernachten. Das galt allerdings bereits vor der Ausrufung des Lockdowns für Ungeimpfte. Hotels fallen in Österreich unter die 2G-Regel, Zutritt haben also nur Geimpfte und Genesene.

4. Ich arbeite in Österreich und bin ungeimpft. Darf ich nun nicht mehr zur Arbeit?
Doch, die Arbeit ist vom Lockdown ausgenommen. Am Arbeitsplatz gilt in Österreich aber bereits seit längerem die 3G-Pflicht. Wer ungeimpft ist, muss daher regelmässig zum Test. Gleiches gilt übrigens auch für Schulen und damit für all jene Schweizerinnen und Schweizer, die für eine Aus- oder Weiterbildung ins Nachbarland pendeln.

5. Welche Regeln gelten beim Shoppen, für Restaurants oder in Coiffeursalons?
Für Geimpfte und Genesene ändert sich nichts: Sie dürfen weiterhin einkaufen und essen gehen oder sich einen neuen Haarschnitt verpassen lassen. Allerdings gilt generell FFP2-Maskenpflicht. Läden kontrollieren den Impf- respektive Genesenennachweis – anders als Restaurants und Bars – nicht systematisch. Allerdings hat die österreichische Polizei angekündigt, rigorose Kontrollen im öffentlichen Raum und bei Läden durchzuführen. Ungeimpfte dürfen nur noch in Läden für den täglichen Bedarf einkaufen, etwa im Lebensmittelgeschäft oder in der Apotheke. Ein Shoppingausflug oder ein Bummel über den Weihnachtsmarkt ist tabu.

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6. Was ist mit meinen ungeimpften Kindern?
Der Lockdown gilt für alle ab 12. Jüngere Kinder sind ausgenommen, weil die Kinderimpfung in Österreich – genau wie in der Schweiz – noch nicht zugelassen ist.

7. Ich habe erst eine Impfung und warte noch auf die zweite. Gilt der Lockdown in Österreich für mich auch?
Nur bedingt: Wer die Erstimpfung nachweisen kann, darf sich aus dem Lockdown «freitesten». Akzeptiert werden dabei allerdings nur PCR-Tests. Für Erstgeimpfte werden Ferien in Österreich aufgrund regelmässiger Tests daher teuer.

8. Ich bin bereits Anfang Jahr geimpft worden. Gilt mein Zertifikat noch?
Aktuell gelten die Impf-Zertifikate in Österreich zwölf Monate lang, genau wie in der Schweiz. Aber aufgepasst: Ab dem 6. Dezember wird die Gültigkeitsdauer auf neun Monate reduziert. Wer also bereits im März die zweite Impfdosis erhalten hat, braucht dann den Booster, um in Österreich noch als geimpft zu gelten. Für früh geimpfte Schweizerinnen und Schweizer wird das unter Umständen zum Problem. Booster-Impfungen gibt es hierzulande aktuell erst für Personen ab 65 Jahren. Eine Ausweitung der Booster-Impfungen auf alle steht jedoch kurz bevor.

Eine Besonderheit gilt ausserdem für all jene, die den Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben. Bei diesem Impfstoff wird generell nur eine Dosis verabreicht. Ab dem 3. Januar 2022 akzeptiert Österreich einmal mit Johnson & Johnson Geimpfte allerdings nicht mehr als vollständig geimpft. Auch sie brauchen dann eine Auffrischung in Form einer zweiten Dosis. Dies, obwohl die Johnson-&-Johnson-Impfung in der Schweiz erst seit dem Herbst verabreicht wird.

9. Wie lange gelten die neuen Regeln?
Vorerst für zehn Tage, bis zum 24. November. Es ist aber möglich, dass der Lockdown für Ungeimpfte verlängert wird.

10. Was, wenn ich mich in den Österreich-Ferien nicht an die Vorgaben halte?
Dann drohen happige Bussen von bis zu 1450 Euro. Die Polizei hat angekündigt, eigens Streifen für die Einhaltung der Vorschriften abzustellen.

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