Mark Streit baut in Bern
Traumvilla von Ex-Nati-Star sorgt für Riesen-Zoff

Ex-Eishockey-Profi Mark Streit baut seine Öko-Traumvilla in Muri BE – und setzt die ganze Nachbarschaft unter Wasser. Jetzt hat er ein Strafverfahren am Hals.
Publiziert: 25.11.2021 um 12:19 Uhr
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Aktualisiert: 25.11.2021 um 16:31 Uhr

Die Stimmung im Nobelquartier Halden in Muri BE ist eisig. Seit kurzem wohnt dort Ex-Eishockey-Profi Mark Streit (43). Zusammen mit seiner Familie hat er seine Traumvilla an schöner Hanglage bezogen. Verglaste Fassade, Infinity-Pool, Koi-Teich – so beschreibt die «Berner Zeitung» den Neubau.

Doch der idyllische Eindruck trügt: Laut dem Artikel hat der Bau bei den Nachbarn für mächtig Zoff gesorgt. Die Öko-Traumvilla ist inzwischen Gegenstand eines Rechtsstreits. Denn ein verhängnisvoller Zwischenfall auf der Baustelle sorgte in der Umgebung für massive Schäden. Gegenüber der Zeitung spricht Streit von einer «grossen Belastung für die Nachbarschaft und uns».

Bohrung stösst auf Wasserquelle

Zum Verhängnis wurde Streit ausgerechnet sein Bestreben nach einer ökologischen Bauweise. Der Ex-Nati-Star wollte ein umweltfreundliches Heiz- und Kühl-System, das auf Erdwärme basiert. Dafür sollte eine Erdwärmesonde installiert werden. Sie bezieht Wärme aus dem Innern der Erde und braucht weder Öl noch Gas.

Die Stimmung im Nobelquartier Halden in Muri BE ist eisig. Seit kurzem wohnt dort auch Ex-Eishockey-Profi Mark Streit (43) (hinten rechts).
Foto: keystone-sda.ch
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Eine Erdwärmesonde muss mittels einer Bohrung eingesetzt werden. Dabei wird zuweilen über 100 Meter tief ins Erdreich gebohrt. Das Problem: Während der Bohrung trafen die Arbeiter einen sogenannten Arteser. Dabei handelt es sich um eine unterirdische, mit Grundwasser gefüllte Höhle.

«Es lebt sich sehr ruhig ohne Eishockey»
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Massive Wasserschäden

Das hat verheerende Folgen: Denn seither tritt im Erdinnern ununterbrochen eine riesige Menge Grundwasser aus. Seit eineinhalb Jahren durchtränkt es den Hang und sorgt für Wasserschäden – nicht nur auf Streits Grundstück, sondern auch bei den Nachbarn.

Ein paar Wochen nach der Bohrung standen Teile des Gartens eines angrenzenden Grundstücks knöcheltief unter Wasser. Wo die Grundstücksgrenze verläuft, fliesst jetzt ein kleiner Bach. Die Bäume und Pflanzen, die einst dort standen, sind abgestorben. Zu versumpft ist das Gelände.

Quartier wird zur Sperrzone

Bei anderen Anwohner wölben sich Terrassenböden, brechen Treppenstufen ab, neigen sich Stützmauern. Auch das Hausinnere bliebt nicht verschont. Die Rede ist von durchnässten Kellern und Schimmel. Die Schadensumme soll sich auf über 300'000 Franken belaufen.

Das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) bestätigt die Vorkommnisse rund um die Bohrungen gegenüber der «Berner Zeitung». «Einen solchen, mehrjährigen Wasseraustritt haben wir nach Erdwärmesondenbohrungen bisher noch nie beobachtet», heisst es. Nach dem Vorfall hat das AWA das ganze Quartier zur Sperrzone für solche Bohrungen erklärt.

Vorfall wurde zu spät gemeldet

Nun gibt es Anzeichen dafür, dass bei den Erdbohrungen nicht alles mit rechten Dingen zuging. So soll der Zwischenfall beim AWA erst Wochen später gemeldet worden sein. Dies, obwohl bei aussergewöhnlichen Vorkommnissen eigentlich unverzüglich ein Geologe und das AWA beigezogen werden müssten.

Auch ist unklar, ob für alle Bohrungen eine Erlaubnis vorlag. Das AWA hatte in diesem Fall bloss zwei Erdbohrungen abgesegnet. Durchgeführt wurden vor Ort aber drei Bohrungen.

Fehlte eine Baubewilligung?

Auch bei anderen Arbeiten beim Neubau besteht der Verdacht, dass sie ohne Baubewilligung vorgenommen worden sind. Das geht aus polizeilichen Einvernahmeprotokollen hervor, die der Zeitung vorliegen.

Ein Teil der geschädigten Nachbarschaft hat gegen Mark Streit als Bauherrn, dessen Architekten Sven Stucki sowie die Bohrfirma E-Therm Strafanzeige eingereicht. Der Bohrmeister der Firma E-Therm wollte gegenüber der «Berner Zeitung» zu den Vorwürfen nichts sagen.

Auch Streit und Stucki äussern sich zum Verdacht der illegalen Bautätigkeiten nicht. Sie verweisen auf das laufende Verfahren. Streit meint lediglich, er habe sich bei der Bohrung auf die beteiligten Fachkräfte und Experten verlassen. Es gilt die Unschuldsvermutung. (dvo)

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