Namen sollen sich angeblich ähneln
Zweiter «Monster»-Angriff auf kleine Davoser Brauerei

US-Milliardenkonzern Monster Energy Company führt einen Prozess gegen die Davoser Brauerei Biervision. Es bestünde eine Verwechslungsgefahr zwischen «Monsteiner» und «Monster». Die erste Klage hat das eidgenössische Institut für geistiges Eigentum allerdings abgewiesen.
Publiziert: 14.08.2023 um 15:39 Uhr
|
Aktualisiert: 14.08.2023 um 16:03 Uhr

Der Boxkampf geht in die zweite Runde. Es ist ein ungleiches Duell, denn es tritt ein Schwergewicht gegen ein Leichtgewicht an. Nach gescheiterter Klage beim eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum (IGE) holt US-Milliardenkonzern Monster Energy Company zum zweiten Schlag gegen die Davoser Brauerei Monsteiner aus.

Die Produzentin des «Monster»-Energydrinks wirft der kleinen Brauerei vor, dass es eine Verwechslungsgefahr zwischen «Monster» und «Monsteiner» gäbe. Wie im Geschäftsbericht von Biervision, dem Produzenten des Monsteiner Biers, zu lesen ist, geht es in diesem zweiten Prozess um die Wortmarke. Sorgen zu verlieren, haben die Bierbrauer aus Monstein GR nicht. «Wir sind zuversichtlich, dass wir auch diese Auseinandersetzung gewinnen können», schreibt Biervision.

Erste Klage gescheitert

Wie die «Davoser Zeitung» berichtet, findet Biervision-Verwaltungsratspräsident Hans Peter Hoffmann den Prozess reichlich grotesk. Mit dem Gerstensaft machen die Monsteiner 1,6 Millionen Franken Umsatz. Nichts im Vergleich zu Monster Energy, die mehrere Milliarden Franken umsetzt.

Um diese Bier-Marke geht es.
Foto: PLAINVIEW
1/6

Die erste Klage um die Monsteiner Bildmarke wurde vom IGE abgewiesen, weil die Zeichen in «visueller und auditiver Hinsicht nur einen geringen Grad an Ähnlichkeit aufweisen». Es bestehe keine Verwechslungsgefahr, teilte das Institut damals mit und schmetterte die Klage des «Monsters» ab. (lui)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.