«Ich musste das Zertifikat nie zeigen»
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Ferienrückkehrer erzählen:«Ich musste das Zertifikat nie zeigen»

«Nochmal testen wäre besser»
Das müssen Ferienrückkehrer jetzt wissen

Ab Montag sind in auch in den letzten Deutschschweizer Kantonen die Herbstferien vorbei. Der Bundesrat hat vorgesorgt und strengere Einreiseregeln für Ferienrückkehrer eingeführt. Doch die steigenden Fallzahlen an Aargauer Schulen bereiten jetzt schon Sorgen.
Publiziert: 23.10.2021 um 10:31 Uhr
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Aktualisiert: 23.10.2021 um 17:11 Uhr
Darija Knezevic

Ab Montag herrscht wieder Alltag. In den letzten Deutschschweizer Kantonen sind die Herbstferien vorbei.

Im Aargau läuft bereits seit einer Woche wieder der Schulbetrieb. Dort machen die Ferienrückkehrer in den Schulen bereits Sorgen. An 20 Schulen und in 26 Schulklassen steigen die Corona-Zahlen wieder. Kinder werden in Schulen getestet, die Kosten dafür übernimmt der Bund.

Doch was, wenn sich geimpfte oder genesene Ferienrückkehrer freiwillig testen wollen? «Die Kosten für die individuelle Testung bei asymptomatischen Personen sind seit dem 11. Oktober selbst zu bezahlen, auch wenn kein Zertifikat ausgestellt wird», so das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gegenüber Blick.

Im Sommer bereits herrschte an den Flughäfen grosser Betrieb. (Symbolbild)
Foto: Keystone
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Virologe Andreas Cerny (70) kommentiert: «Es ist bedauerlich, wenn die Kosten zum Hindernis für das Testen werden, denn im Moment betrifft die Epidemie junge Erwachsene und Kinder, die oft wenig oder keine Symptome haben.»

«Regeln konsequenter umsetzen»

Wäre es in der gegenwärtigen Lage nicht sinnvoller, für alle Einreisenden eine Testpflicht zu verhängen? Jan Fehr (48), Infektiologe der Universität Zürich, sagt: «Es wäre natürlich noch sicherer, wenn ein verlässliches negatives Testergebnis bei Einreise vorgelegt werden müsste.» Doch für den Infektiologen ist klar: «Zuerst muss die Schweiz die Vorgaben, die aktuell gelten, konsequenter umsetzen.»

Damit weist Fehr unter anderem auf die Einreiseregeln des Bundes hin. Damit die Fallzahlen nicht erneut explodieren, hat der Bundesrat im September verschärfte Regeln ins Leben gerufen. Ungeimpfte kommen ohne Test nicht ins Land.

Zusätzlich müssen fast alle Einreisende ein Formular für die Rückkehr in die Schweiz ausfüllen. Die Regeln gelten unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Und sie gelten auch für Grenzübertritte zu Fuss und per Velo.

Blick zeigt, was Sie bei der Rückkehr aus den Herbstferien beachten müssen

Was müssen Ungeimpfte bei der Einreise in die Schweiz vorlegen?
Seit Montag, den 20. September 2021, müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, bei der Einreise einen negativen Test vorweisen. Zusätzlich müssen sie online ein Einreiseformular, das Passenger Locator Form (Download hier), ausfüllen. Nach vier bis sieben Tagen müssen sie sich ein zweites Mal testen lassen.

Warum wird ein zweiter Test am Tag 4 bis 7 verlangt?
Da einreisende Personen sich auch kurz vor der Einreise anstecken und zu diesem Zeitpunkt in der Inkubationszeit noch negativ getestet werden können, ist ein zweiter Test am Tag 4 bis 7 erforderlich.

Was sind die Regeln für Genesene? Müssen diese doppelt geimpft sein?
Nein, Genesene brauchen für die Einreise lediglich ihr Covid-Zertifikat und das Einreiseformular. Wenn man länger als vor sechs Monaten an Covid erkrankt ist, müssen sich Genesene einmal impfen lassen.

Für Geimpfte gibts also keine neuen Auflagen?
Doch. Auch geimpfte Personen müssen das Einreiseformular ausfüllen. Für sie entfällt jedoch die Testpflicht.

Das neue Einreiseregime gilt aber nur für Flugreisende, oder?
Nein! Es ist völlig egal, ob Ungeimpfte mit dem Auto, Bus, Zug oder Flugzeug einreisen. Das neue Grenzregime gilt für alle Verkehrswege.

Muss ich einen PCR-Test vorlegen oder reicht ein Antigen-Schnelltest?
Beide Tests werden bei der Einreise akzeptiert, jedoch sind diese unterschiedlich lange gültig. Der PCR-Test darf bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein, der Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden.

Sind Kinder betroffen, falls ja, ab welchem Alter?
Die Testpflicht gilt ab dem Alter von 16 Jahren. Kinder unter 16 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Für die Einreise muss aber für Kinder und Jugendliche jeden Alters ein Einreiseformular ausgefüllt werden.

Ich habe keinen Internetzugang, um das Formular online auszufüllen. Wie gehe ich vor?
Lassen Sie sich das Formular von jemandem ausdrucken, etwa von Ihrem Hotel. Die Papierversion ist auf der BAG-Website verfügbar.

Ein ungeimpfter Thurgauer will für seinen Wocheneinkauf nach Konstanz (D). Muss er sich bei der Rückreise testen lassen?
Nein. Er bewegt sich nur im deutschen Grenzgebiet. Darum muss er sich bei der Rückreise weder testen lassen noch ein Anmeldeformular ausfüllen.

Spielt es für die Einreise eine Rolle, welcher Covid-Impfstoff gepikst wurde?
Ja, für die Einreise werden die Covid-Impfstoffe folgender Hersteller akzeptiert: Pfizer/Biontech, Moderna, Astrazeneca, Janssen / Johnson & Johnson, Sinopharm / BIBP und Sinovac. Genauere Infos finden Sie auf folgender Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Wie kontrolliert der Bund das neue Grenzregime?
Jeden Tag passieren über 2 Millionen Menschen und 1 Million Fahrzeuge die Schweizer Grenze. Jede einzelne Person zu kontrollieren ist schlicht unmöglich. Die Zollbehörden sind angehalten, risikobasierte Kontrollen durchzuführen. Die Kantone führen Stichproben durch, ob nicht-genesene und nicht-geimpfte Personen den zweiten Test wirklich gemacht haben.

Was droht Testverweigerern?
Wer an der Grenze keinen negativen Test vorweisen kann, muss diesen sofort nach der Einreise in die Schweiz nachholen. Dazu droht eine Busse in der Höhe von 200 Franken. Wer den zweiten Test nicht macht, muss ebenfalls 200 Franken Busse bezahlen. Fehlt das Einreiseformular, werden 100 Franken fällig.

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