Pensionskassen von UBS und Credit Suisse
Bei der Monsterfusion wird es auch Verlierer geben

Mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS stösst die neue Megabank auch im Vorsorgebereich in ganz neue Dimensionen vor. Für die Versicherten geht es um sehr viel Geld.
Publiziert: 19.11.2023 um 12:43 Uhr
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Aktualisiert: 21.11.2023 um 15:47 Uhr
Beat Schmid*

Mit dem Entscheid von Ende August, die Schweizer Einheit der Credit Suisse in die UBS zu integrieren, ist für die beiden Pensionskassen der Grossbanken eine wichtige Weichenstellung erfolgt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Pensionskassen zusammengeführt werden, steigt damit deutlich. Auf der Website der CS-PK ist seit kurzem erstmals von einer «möglichen Liquidation» die Rede. 

Kommt es also wie bei den operationellen Einheiten zu einer vollständigen Übernahme? Eine CS-Sprecherin sagt, es sei noch zu früh, um eine Aussage machen zu können. Es würden zwei Vorsorgegiganten zusammenkommen. Die CS-PK weist per Ende 2022 eine Bilanzsumme von 17,4 Milliarden Franken auf. Sie zählt über 18'000 aktive Versicherte und rund 11'000 Rentner. Noch grösser ist die UBS-PK mit einer Bilanzsumme von 27,8 Milliarden Franken und über 20'000 aktiven Versicherten und rund 16'000 Rentnern. Die Zahl der Versicherten dürfte in Zukunft deutlich schrumpfen, da die fusionierte Grossbank weniger Leute beschäftigen wird. 

Die CS/UBS-Pensionskasse wäre mit 45 Milliarden Franken Vermögen die grösste PK der Schweiz. Sie wäre grösser als die Publica des Bundespersonals mit 110’000 Versicherten und 39 Milliarden Vermögen oder die Zürcher BVK mit 133'831 Versicherten und 36 Milliarden sowie die Migros-PK mit 30 Milliarden. 

Die CS-Pensionskasse zählt 18'000 aktive Versicherte und rund 11'000 Rentner. Kommt es zur Fusion mit der UBS-Kasse, entsteht die grösste PK der Schweiz.
Foto: Keystone
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Noch nichts entschieden

Während UBS-Chef Sergio Ermotti (63) die Fusion der beiden Banken mit Hochdruck vorantreibt, ist bei den Pensionskassen noch nichts entschieden. Das ist nicht ungewöhnlich. Bei grossen Übernahmen dauert es oft Jahre, bis die letzten Details über die Zukunft der Pensionskassen geregelt sind. Im Gegensatz zum Geschäft kann das übernehmende Unternehmen bei der Vorsorge nicht einfach die Bedingungen diktieren. 

Die Pensionskasse eines Unternehmens ist als unabhängige Stiftung organisiert, die paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetzt ist. Es sind also die Stiftungsräte, die sich Gedanken machen müssen, wie es weitergeht, sagt Pensionskassenexperte Willi Thurnherr vom Vorsorgeberater Aon. «Beide Stiftungsräte müssen der Fusion zustimmen. Die Pensionskasse der UBS kann nicht über diejenige der CS verfügen.» Die Stiftungsräte sind prominent besetzt: Präsidentin der UBS-PK ist die Schweiz-Chefin Sabine Keller-Busse (58). Ihr Pendant ist der ehemalige CS-Risikochef und Swiss-Re-Verwaltungsrat Joachim Oechslin (52). Vizepräsident ist CS-Schweiz-Chef André Helfenstein (56). 

«Bei einer Fusion müssen die ‹wohlerworbenen Rechte› aller Versicherten gewahrt bleiben», sagt Thurnherr. Es dürfe also nicht sein, dass die Versicherten der UBS auf Kosten jener der CS besser gestellt würden. «Wichtige Elemente wie der technische Zinssatz und andere Bewertungsgrundlagen oder der Deckungsgrad müssen bei einer Fusion angeglichen werden. Dabei darf keine Gruppe gegenüber der anderen bevorzugt oder benachteiligt werden.»

Auch auf der Website der CS-PK ist zu lesen, dass «grundsätzlich keine sogenannte Verwässerung stattfinden darf». Bei der Fusion der Pensionskassen der SBG und des SBV im Jahr 1997 wurden die Überschüsse einmalig separat an die jeweiligen Mitarbeitenden ausbezahlt. Würden die Pensionskassen wieder so verfahren, könnten die Versicherten mit schönen Ausschüttungen rechnen, da beide Kassen hohe Deckungsgrade von 130 Prozent aufweisen. 

Unterschiedliche Vorsorgepläne

Trotz austarierter Machtbalance kann es auch Verlierer geben. Das hat mit den Leistungen und Vorsorgeplänen zu tun, die bei CS und UBS unterschiedlich sind. Die CS-PK hat vor einigen Jahren sogenannte 1e-Vorsorgepläne eingeführt. Diese erlauben es den Arbeitnehmenden, auf versicherten Lohnteilen über 132'300 Franken selbst zu bestimmen, wie ihr Vorsorgeguthaben angelegt wird. 

Sie tragen damit aber auch Risiken. Die UBS-PK kennt solche Pläne nicht. Falls die UBS diese Vorsorgepläne nicht übernimmt, könnte dies für einige Versicherte möglicherweise bedeuten, dass sie Verluste auf den Guthaben realisieren müssen. Für diesen Fall könnte die UBS längere Übergangsfristen einführen. Eine andere Möglichkeit wäre, beide Vorsorgepläne parallel weiterzuführen, was in der Praxis recht komplex wäre. 

Letztlich ist auch eine ganz andere Variante als eine Liquidation beziehungsweise Fusion denkbar: CS-Angestellte, die zur UBS wechseln, erhalten neue Arbeitsverträge der UBS. Die Vorsorgevermögen würden von der CS-PK zur UBS-PK transferiert. Die CS-PK könnte dann noch Jahrzehnte existieren. Sie würde über die Zeit zu einer reinen Rentnerkasse. Für die UBS hiesse das: Sie müsste einspringen, falls die Vermögen nicht reichen, den Rentenverpflichtungen nachzukommen. 

*Wirtschaftsjournalist Beat Schmid war in seiner Karriere für mehrere grosse Medienhäuser tätig. Er schreibt im SonntagsBlick über Finanzthemen. 

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