Private Anbieter konkurrenzieren Kantone mit neuer Software
Was taugen Steuer-Apps?

Nachdem die Kantone die Steuererklärung mit Online-Anwendungen erleichtert haben, bieten jetzt auch private Firmen ihre Apps an. BLICK hat getestet, ob das auch sinnvoll ist.
Publiziert: 14.03.2018 um 20:32 Uhr
|
Aktualisiert: 14.09.2018 um 16:03 Uhr
Konrad Staehelin

Der 31. März rückt näher. Will heissen: Steuererklärungs-Alarm in den meisten Kantonen! Wer die Eingabefrist nicht verlängert oder für ein paar Hundert Franken einen Treuhänder anheuert, steht jetzt Auge in Auge mit der nervigen Büez. 

Entweder man macht es auf die klassische Tour und benutzt die Papierbögen vom Steueramt. Das heisst Papierkrieg. Oder man klickt sich durch die Online-Formulare, mit denen mittlerweile fast alle Kantone das Ausfüllen der Steuererklärung erträglicher machen.

Jetzt gibt es eine dritte Möglichkeit – aus privater Hand: die App Taxit Easy. Sie stellt dem Nutzer die wichtigsten Fragen, lässt ihn die Dokumente fotografieren, rechnet alles automatisch aus. Preis: ab 29 Franken.

Fertig Frust? Die Digitalisierung soll die Steuererklärung erleichtern.
Foto: Jochen Tack
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Die App stellt simple Fragen, doch hat sie auch noch Stolpersteine eingebaut.
Foto: TaxitEasy

Dokumente fortlaufend sammeln

Dahinter steht das Büro des St. Galler Treuhänders Andrea Christian Rostetter (58). «Für die Kantons-Homepage braucht man einen Computer – viele der Jungen haben heute aber nur noch ein Smartphone», begründet er sein neues App-Angebot.

Ausserdem könne man sich im App direkt mit einem Treuhänder kurzschliessen, der die gleiche Software benutze. «Und man kann die Dokumente schon unter dem Jahr fotografieren und hat sie am Tag X gleich gebündelt parat», wirbt Rostetter. 

Optisch schön: Das App Taxit Easy.
Foto: TaxitEasy

Obwohl die App erst morgen offiziell vorgestellt wird, hat BLICK sie bereits testen können – und einige Schwachstellen ausgemacht. Mehrere Funktionen wirken unausgegoren.

Was ist eine Registrationsnummer?

Zwei Beispiele: Auf den Mini-Tasten einer normalen Smartphone-Tastatur eine 21-stellige IBAN-Nummer einzutippen, ist eine Qual. Andere Apps passen für diese Funktionen jeweils eine angepasste Tastatur-Funktion mit grösseren Ziffern an – Taxit Easy nicht.

Beispiel zwei: Die App verlangt nach einer Registrationsnummer und gibt den Tipp, dass diese auf der ersten Seite der Steuererklärung zu finden sei. Bloss ist dort eine Vielzahl von Nummern aufgedruckt – welche ist genau gefragt?

«Die App ist teilweise noch holprig», gibt Rostetter zu. «Aber es ist sehr komplex. Jeder Kanton hat viele Eigenheiten, die wir einberechnen mussten.» Zuerst startet die App mit den Kantonen Zürich und St. Gallen. Mitte April soll der Aargau drin sein, in den nächsten Jahren der Rest der Schweiz. Rostetter: «Unsere App ist die Zukunft.»

Steuer-Experte Markus Stoll (45) vom VZ Vermögenszentrum hält dagegen: «Für Otto Normalbürger braucht es keine neue App. Die Angebote der Kantone reichen vollkommen.» 

BLICK hält fest: Wer die Steuererklärung so schnell wie möglich hinter sich bringen will, würde über die Schwächen von Taxit Easy stolpern. Der Anbieter muss hier noch nachbessern.

So sparen Sie Steuern

Diese Kniffe gilt es zu beachten, wenn Sie Steuern sparen wollen. Es existieren jedoch grosse kantonale Unterschiede. Bei Unklarheiten fragen Sie das Steueramt.

Vorsorge

In die Säule 3a einbezahlte Gelder können von den Steuern abgezogen werden. Für die Steuerperiode des Jahres 2017 beträgt der maximale Abzug für Angestellte 6768 Franken. Ebenfalls abzugsfähig ist der Einkauf in die 2. Säule.

Versicherungsprämien

Krankenkassenprämien oder Auslagen für die Unfall-, Lebens- und Rentenversicherung sind steuerlich abzugsfähig. Hier gibt es allerdings Höchstgrenzen. Bei der direkten Bundessteuer liegt diese bei 1700 Franken für Versicherungsprämien, bei Verheirateten und bei eingetragenen Partnerschaften bei 3500 Franken.

Verpflegung

Sofern man in der Mittagspause nicht zu Hause kochen kann, können Arbeitnehmer eine Pauschale geltend machen. Bei der direkten Bundessteuer und im Kanton Zürich liegt diese  bei 3200 Franken jährlich oder 15 Franken pro Arbeitstag. Wenn der Arbeitgeber vergünstigtes Essen anbietet, sind es noch 1600 Franken oder 7.50 Franken pro Arbeitstag.

Fahrtkosten

Die Kosten für die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort können Sie abziehen – seit dem Steuerjahr 2016 jedoch nur noch im Umfang bis 3000 Franken. In der Regel erkennen die Steuerbeamten die Kosten für ein ÖV-Abo, ein Velo oder ein Moped an. Autokosten dürfen nur in Ausnahmefällen abgezogen werden.

Zinsen

Steuersenkend wirken auch Zinsen von Hypotheken und Privatkrediten, nicht aber Leasingkosten und Rückzahlungen (Amortisationen).

In Zukunft soll eine Steuererklärung nicht mehr eigenhändig unterschrieben werden müssen. (Symbolbild)
In Zukunft soll eine Steuererklärung nicht mehr eigenhändig unterschrieben werden müssen. (Symbolbild)
Keystone/GAETAN BALLY

Diese Kniffe gilt es zu beachten, wenn Sie Steuern sparen wollen. Es existieren jedoch grosse kantonale Unterschiede. Bei Unklarheiten fragen Sie das Steueramt.

Vorsorge

In die Säule 3a einbezahlte Gelder können von den Steuern abgezogen werden. Für die Steuerperiode des Jahres 2017 beträgt der maximale Abzug für Angestellte 6768 Franken. Ebenfalls abzugsfähig ist der Einkauf in die 2. Säule.

Versicherungsprämien

Krankenkassenprämien oder Auslagen für die Unfall-, Lebens- und Rentenversicherung sind steuerlich abzugsfähig. Hier gibt es allerdings Höchstgrenzen. Bei der direkten Bundessteuer liegt diese bei 1700 Franken für Versicherungsprämien, bei Verheirateten und bei eingetragenen Partnerschaften bei 3500 Franken.

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Sofern man in der Mittagspause nicht zu Hause kochen kann, können Arbeitnehmer eine Pauschale geltend machen. Bei der direkten Bundessteuer und im Kanton Zürich liegt diese  bei 3200 Franken jährlich oder 15 Franken pro Arbeitstag. Wenn der Arbeitgeber vergünstigtes Essen anbietet, sind es noch 1600 Franken oder 7.50 Franken pro Arbeitstag.

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Die Kosten für die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort können Sie abziehen – seit dem Steuerjahr 2016 jedoch nur noch im Umfang bis 3000 Franken. In der Regel erkennen die Steuerbeamten die Kosten für ein ÖV-Abo, ein Velo oder ein Moped an. Autokosten dürfen nur in Ausnahmefällen abgezogen werden.

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