«Es ist eine Enteignung auf dünnstem Eis»
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Banken-Experte Peter V. Kunz:«Es ist eine Enteignung auf dünnstem Eis»

Rechtsprofessor Peter V. Kunz schiesst gegen Bundesrätin
«Diese Aussage von KKS war lächerlich!»

Peter V. Kunz lässt kein gutes Haar am UBS-Deal mit der Credit Suisse und dem Bund. Er spricht von einer faktischen Enteignung der Aktionäre, sieht Klagen der Saudis auf den Bund zukommen und schiesst gegen Bundesrätin Karin Keller-Sutter.
Publiziert: 20.03.2023 um 02:40 Uhr
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Aktualisiert: 20.03.2023 um 11:25 Uhr
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Nicola ImfeldTeamlead Wirtschaft-Desk

Die UBS hat am Sonntag die Credit Suisse für drei Milliarden Franken übernommen. Es ist das Ende einer Vorzeige-Institution des Schweizer Finanzplatzes. Rechtsprofessor Peter V. Kunz (57) nimmt im Blick-Interview Stellung.

Die UBS rettet die Credit Suisse – ist das die beste aller schlechten Lösungen für die Schweiz?
Peter V. Kunz: Die UBS hat nicht die CS gerettet und auch nicht die Schweiz. Die Aussage von Bundesrätin Karin Keller-Sutter, die sich bei der UBS dafür bedankt hat, ist lächerlich. Die Herren und Frauen bei der UBS haben knallhart gerechnet. Sie sind keine wohltätige Bank – sondern ein Unternehmen, das Gewinn erzielen will. Das ist auch richtig so. Aber dann sollte man auch so ehrlich sein und das sagen.

Also ist die UBS die grosse Gewinnerin?
Die UBS erhält für einen Spottpreis eine offenbar voll funktionierende Bank. Das ist ein herausragender Deal. Sie kann nun die profitablen Sparten der Credit Suisse behalten – und den Rest abstossen. Das Management der UBS hat sicher noch am Sonntagabend mit einem Cüpli auf diesen Deal angestossen. Für mich gibts aber noch viele Fragezeichen.

Hat keine Freude am Deal: Rechtsprofessor Peter V. Kunz (57).
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Welche?
Das Grundprinzip einer Übernahme ist mir klar. Wie das aber genau vonstattengehen soll, ist völlig unklar geblieben. Die Bundesräte, der SNB-Direktor und die Bankchefs haben an der Medienkonferenz am Sonntagabend ein ganz schlechtes Bild abgegeben. Sie konnten zentrale Fragen zu Preis oder Fristen nicht beantworten. So wusste zum Beispiel keiner um 21 Uhr am Sonntagabend, ob in zwölf Stunden am Montagmorgen die CS-Aktien noch gehandelt werden. Da fragt man sich schon, was die Herren und Frauen am Wochenende genau gemacht haben, wenn sie eine solch simple Frage nicht beantworten können.

Sie haben kein gutes Gefühl.
Nein – wie auch? Offensichtlich hat man sich mit den wichtigen Fragen nicht befasst. Die Saudis haben im Herbst 2022 mehrere Milliarden in die Credit Suisse investiert. Die saudi-arabische Saudi National Bank hält seither als grösste CS-Aktionärin 9,9 Prozent. Vier Franken pro Aktie hat sie das gekostet. Und jetzt werden die Saudis faktisch vom Schweizer Staat enteignet, indem der Bundesrat per Notrecht bestimmt, dass die Aktionäre nur noch 76 Rappen pro Aktie erhalten. Denken Sie, die Saudis lassen sich das gefallen?

Haben sie denn eine Wahl?
Das wird sich zeigen. Dass die CS-Aktionäre zum Deal gar nicht mehr gefragt werden, ist eine völlig aussergesetzliche Regelung. Der Bundesrat begründet dies mit dem Notrecht. Aber am Freitag sagte man der Öffentlichkeit noch, dass die Bank liquide sei und kein Notfall bestehe. An dieser Aussage könnten die Grossaktionäre den Bund festnageln. Klagen werden kommen. Es ist gut möglich, dass die Saudis den Bund direkt wegen der CS einklagen werden.

Sind auch Klagen von Kleinaktionären zu erwarten?
In der Schweiz wäre das juristisch zwar möglich, aber praktisch ist es undenkbar. In der Schweiz gibts keine Sammelklagen. Hiesige Kleinaktionäre werden die Verluste auf den CS-Aktien in Kauf nehmen müssen – so unfair das auch ist. Anders sieht es in den USA aus, dort ist die CS bereits mit Sammelklagen von Kleinaktionären konfrontiert.

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