Reichen die Verhandlungstage?
Richter bittet um Kürzung der Plädoyers

Der Monsterprozess um den Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz sprengt den zeitlichen Rahmen. Deshalb fordert das Zürcher Bezirksgericht die Anwälte dazu auf, die Plädoyers zu kürzen.
Publiziert: 20.01.2022 um 12:03 Uhr
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Aktualisiert: 20.01.2022 um 12:33 Uhr
1999 wird Pierin Vincenz (r.) Chef von Raiffeisen Schweiz. Er übernimmt von Felix Walker.
Foto: Keystone
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Er gilt unter anderem wegen der angehäuften Aktenberge als Monsterprozess: Nun zeigt sich, dass die Verhandlung rund um den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz (65) auch zeitlich den üblichen Rahmen sprengen wird.

Mehrere Anwälte sollen deshalb ihre geplanten Vorträge bis zum Verhandlungsbeginn noch kürzen, wie das Bezirksgericht Zürich einen entsprechenden Bericht des Online-Portals «Inside Paradeplatz» vom Donnerstag bestätigte. Der Richter habe «diejenigen Anwälte um eine Verdichtung gebeten, die sehr lange Plädoyers geplant haben».

Gemäss «Inside Paradeplatz» waren dem Gericht von der Staatsanwaltschaft und von bislang sechs der sieben Verteidigerteams der Beschuldigten eine benötigte Redezeit von insgesamt 39 Stunden gemeldet worden.

Auf der Suche nach einem Reservetag

Das Bezirksgericht geht derzeit davon aus, dass die eingeplanten Verhandlungstage allenfalls nicht ausreichen könnten. Zusätzlich zu den vier Verhandlungstagen in der kommenden Woche von Dienstag bis Freitag und einem weiteren fixierten Prozesstag am 9. Februar wird derzeit «ein weiterer Reservetag» gesucht, wie das Bezirksgericht auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz, dessen Geschäftskollegen Beat Stocker (61) sowie weitere Straftatbestände Betrug vor. Unter anderem mit Firmendeals sowie Besuchen in Rotlicht-Etablissements auf Geschäftsspesen sollen sie einen unrechtmässigen Gewinn von insgesamt 25 Millionen Franken eingestrichen haben. Fünf Mitbeschuldigte sollen gemäss Anklage in gewissen Fällen Beihilfe geleistet haben.

Die erstinstanzliche Verhandlung wird nicht im Zürcher Bezirksgericht stattfinden, sie wird angesichts des erwarteten Publikumsinteresses im Volkshaus durchgeführt. Das Gericht rechnet für den ersten Prozesstag mit rund 100 Besucherinnen und Besuchern, darunter zahlreiche Medienschaffende. (SDA/knr)

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