Sie locken mit Gutscheinen
Neue Masche der Krankenkassen-Vermittler

Nur noch bis Ende Monat kann man die Grundversicherung wechseln. Das nutzen Makler aus. Und geben kurz vor Ablauf der Frist noch einmal alles, um neue Kunden zu gewinnen.
Publiziert: 23.11.2018 um 20:43 Uhr
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Aktualisiert: 28.11.2018 um 12:38 Uhr
Immer mehr Krankenkassen locken mit Gutscheinen zum Wechsel (Symbolbild).
Foto: KEYSTONE
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Julia Fritsche und Patrik Berger

Am Freitag in einer Woche, am 30. November, läuft die Kündigungsfrist bei der Krankenkasse ab. Endspurt also für alle, die noch wechseln und sparen wollen. Endspurt auch für die Krankenkassen, Vermittler und Makler. Dabei nerven sie nicht mehr nur mit Anrufen zu den unmöglichsten Zeiten. Jetzt greifen sie sogar zu Lockmitteln. Zum Ärger der Versicherten!

So machte Petra M.* (34) aus Zürich ihrem Frust auf Facebook Luft. Ihr wurde ein 150-Franken-Gutschein für Zalando versprochen, sollte sie die angebotene Sympany-Offerte annehmen. «Das ist dicke Post! Ist das überhaupt legal?», fragt sie sich und die Facebook-Gemeinde. «Und wer bezahlt das? Wir alle mit unseren Prämien?»

«Cashback» in Form von Rabatt und Gutscheinen verspricht die Beratungsfirma United Brokers and Partners aus Lausen BL. Laut Firmenchef Philippe Dreier werden Schwangere mit 100-Franken-Gutscheinen von Babyläden belohnt, wenn sie vor der Geburt eine Versicherung abschliessen.

«Saftige Belohnungen»

Ob die Rabatte eine Masche oder aber illegal sind, hängt von der angebotenen Versicherung ab. Bei der Grundversicherung sind «saftige Belohnungen» verboten, erklärt Sara Stalder (51) von der Stiftung für Konsumentenschutz. Bei Zusatzversicherungen ist das Vorgehen zwar erlaubt, Stalder hält aber wenig davon. «Das ist eine Verschwendung von Prämiengeldern!»

Sympany gehört zu den Krankenkassen, die Gutscheine für Neukunden bieten. Wer vom 1. bis zum 30. November 2018 online einen Vertrag abschliesst, bekommt bis zu 150 Franken. Das Angebot reicht von Mode über Elektronik und Food bis zu Sport.

Helsana bietet 50 Franken für Neukunden

Laut Mediensprecherin Jacqueline Perregaux handelt es sich um ein einmaliges Werbegeschenk für Neukunden. Nicht aber um einen Prämienrabatt. «Sympany setzt bewusst auf gezielte Werbeaktionen, die den Kunden direkt zugute kommen», so Perregaux.

Helsana bietet Neukunden 50-Franken-Gutscheine von Coop, Media Markt und Ochsner Sport. Unter der Bedingung, dass sie von bestehenden Kunden empfohlen wurden. Die CSS setzt vereinzelt Einkaufsgutscheine ein. Das seien regionale Aktionen. Keine Geschenke gibt es bei der Swica.

Der Finanzmarktaufsicht (Finma) sind Gutscheine und ähnliche Lockmittel bekannt. Sie überwacht das Geschäft mit den Zusatzversicherungen. Solange Vergünstigungen und Rabatte mit den freien Mitteln bezahlt werden, dürfen dies die Unternehmen tun, erklärt Sprecher Tobias Lux. Das sei vergleichbar mit Werbung. Bewilligen muss die Finma aber Angebote, wenn sie Teil des Tarifs und damit ans Produkt gekoppelt sind. Werden dauerhafte Vergünstigungen gewährt, kann die Behörde Massnahmen ergreifen und Korrekturen fordern.

500 Millionen Franken für Provisionen

Für Krankenkassen lohnen sich «Zückerli» an Neukunden. Denn für Provisionen an Vermittler müssten sie viel mehr ausgeben. Der Online-Vergleichsdienst Moneyland schätzt, dass Krankenkassen Maklern über 500 Millionen an Provisionen bezahlen.

«Wir haben beobachtet, dass solche Geschenke in letzter Zeit zugenommen haben», sagt Grégoire Gogniat, Sprecher des Bundesamtes für Gesundheit, zu BLICK. Auch dem BAG sind die Tricks der Makler bekannt: «Wir prüfen jede Aktion einzeln auf ihre Rechtmässigkeit.»

* Name der Redaktion bekannt

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