Suchen mit «Hochdruck nach Lösung»
Spital Wetzikon ZH muss in Nachlassstundung gehen

Für die finanzielle Schieflage des Spitals Wetzikon haben die Verantwortlichen bisher keine Lösung gefunden. Wie die Aktionärsgemeinden am Donnerstag mitteilten, geht das Spital deshalb in Nachlassstundung.
Publiziert: 02.05.2024 um 08:23 Uhr
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Aktualisiert: 02.05.2024 um 15:52 Uhr
Das Spital Wetzikon geht in Nachlassstundung. (Archivbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
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Für die finanzielle Schieflage des Spitals Wetzikon ZH (GZO) haben die Verantwortlichen bisher keine Lösung gefunden. Sie haben deshalb beim Hinwiler Bezirksgericht eine provisorische Nachlassstundung beantragt, um Zeit zu gewinnen. Der Spitalbetrieb ist davon nicht tangiert.

Es sei bislang nicht gelungen, die Refinanzierung einer am 12. Juni auslaufenden Obligationenanleihe über 170 Millionen Franken zu sichern, teilte das Spital Wetzikon am Donnerstag mit. Diese Anleihe hatte das Spital vor zehn Jahren für einen Neubau und die Modernisierung des Betriebs aufgenommen und an der Börse kotiert.

Bezirksgericht Hinwil genehmigte den Antrag

Der Verwaltungsrat gibt sich zuversichtlich und stuft die Chancen für eine Refinanzierung als intakt ein. Er stehe «in engem Kontakt mit den Finanzpartnern und arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung». Nach der Nachlassstundung soll die gemeinnützige Aktiengesellschaft Gesundheitsversorgung Zürcher Oberland (GZO AG) wieder auf einem stabilen Fundament stehen.

Das Bezirksgericht Hinwil genehmigte die beantragte provisorische Nachlassstundung am Dienstagabend und setzte zwei Anwälte als Sachwalter an. Die Nachlassstundung dauert bis Ende August, sie kann bei Bedarf verlängert werden. So erhalte die GZO AG ein Zeitfenster, um verschiedene Optionen für eine Sanierung weiter zu prüfen , hielten die Sachwalter in einer Stellungnahme fest.

Für die zwölf Aktionärsgemeinden der GZO Spital Wetzikon AG kommt die provisorische Nachlassstundung nicht überraschend: Dies sei nach der Bekanntgabe der massiven Finanzprobleme des Spitals vor wenigen Wochen zu befürchten gewesen, schreiben sie in einer Mitteilung. Dass keine andere Lösung gefunden werden konnte, sei bedauerlich.

Alle Optionen werden geprüft

Die Gemeinden, die anfangs April einen Ausschuss ins Leben gerufen haben, zeigen sich gesprächsbereit. Sie kündigen an, alle vom Spital und den Sachwaltern erarbeiteten Sanierungsoptionen prüfen zu wollen. Zudem wollen sie «gegebenenfalls politische Prozesse zur finanziellen Unterstützung des Spitals einleiten».

Auch bezüglich des Rettungsdienstes Regio 144 stehen die Gemeinden bereit. Der Rettungsdienst, der eine kommunale Aufgabe ist, ist gemäss Spital-Verwaltungsrat zwar sichergestellt. Sollte sich dies aber im Verlauf der Nachlassstundung ändern, sind sämtliche Aktionärsgemeinden bereit, kurzfristig und unbürokratisch mit Geld einzuspringen, wie es in deren Mitteilung weiter heisst.

Kanton Zürich wollte kein Darlehen geben

Auf den ordentlichen Spitalbetrieb wirkt sich die provisorische Nachlassstundung nicht aus: Dieser laufe vollumfänglich weiter, schreibt die GZO Spital Wetzikon AG. «Dank ausreichender Liquidität und erfolgreichem Agieren am Markt sind die Löhne der Mitarbeitenden gesichert.» Auch Zahlungen an Lieferanten und andere finanzielle Verpflichtungen seien während der Nachlassstundung gewährleistet.

Das GZO AG betreibt in Wetzikon ein regionales Schwerpunktspital. Es verfügt über 150 Betten und beschäftigt rund 900 Mitarbeitende. Anfang April wurde bekannt, dass sich das Spital an den Kanton Zürich gewandt und um ein Darlehen von 180 Millionen Franken gebeten hatte. Dem Gesuch kam der Kanton aber nicht nach; das Spital gelte nicht als «unverzichtbar». Es sei für die Spitalversorgung der Zürcher Bevölkerung nicht zwingend notwendig (SDA/rul)

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