Stadler kann endlich liefern
Siemens und BVG einigen sich im U-Bahnstreit

Im monatelangen Streit um eine U-Bahn-Bestellung ohne die übliche europaweite Ausschreibung haben sich Siemens und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) geeinigt.
Publiziert: 26.07.2018 um 23:32 Uhr
|
Aktualisiert: 14.09.2018 um 17:57 Uhr
Aufatmen kann auch Verwaltungsratpräsident von Stadler Rail, der Schweizer Unternehmer Peter Spuhler.

Aufatmen bei Stadler. Siemens und BVG haben sich im monatelangem U-Bahnstreit geeinigt. Das teilten die Unternehmen am Donnerstagabend mit. Das bedeutet: Der Schweizer Anbieter kann endlich liefern.

Bestandteil des Vergleichs sei, dass Siemens seine Klage vor Gericht zurückziehe, sagte eine Sprecherin des Fahrzeugherstellers. Die Verkehrsbetriebe können nun in einem ersten Schritt bis zu 56 Wagen beim Schweizer Anbieter Stadler bestellen.

Gemeinsamen Verfahren beschlossen

Zudem haben die Unternehmen vereinbart, dass bis zu 24 weitere Wagen bestellt werden können - vorausgesetzt, bereits Mitte kommenden Jahres können 49 oder mehr U-Bahnen der Serie F79 nicht mehr eingesetzt werden. 

Für jeden Wagen, der nicht mehr einsatzbereit ist, kann Nachschub bestellt werden. Die Entscheidung darüber, ob dies tatsächlich nötig ist, erfolgt laut Unternehmen in einem Verfahren, das BVG und Siemens abgestimmt haben.

BVG bestellte bei Stadler statt bei Siemens

Siemens hatte sich juristisch dagegen gewehrt, dass die BVG im vergangenen Jahr beim Konkurrenten Stadler unter Verweis auf eine Notlage 80 neue U-Bahn-Wagen für 115 Millionen Euro bestellt hatte. Siemens hatte zunächst Beschwerde bei der Vergabekammer des Landes eingelegt und dann vor dem Berliner Kammergericht geklagt.

Die BVG braucht die Züge nach eigener Darstellung bis 2019 als Ersatz für die alte Baureihe F79 aus dem Jahr 1979, die sie dann aus dem Betrieb nehmen müsse. Ausser dem Unternehmen Stadler, das derzeit bereits Züge aus einem früheren Auftrag baut, könne das niemand so schnell. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.