Ständerat prüft Knebelverträge
Bekommen Hoteliers Hilfe im Kampf gegen Booking.com?

Schweizer Hoteliers sollen ihre Zimmer günstiger anbieten können, als sie es auf Internetplattformen wie Booking.com dürfen. Dies verlangt CVP-Ständerat Pirmin Bischof.
Publiziert: 29.11.2016 um 12:38 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 17:41 Uhr
Jeder fünfte Schweizer bucht seine Ferien auf Online-Plattformen.
Foto: Jordan Siemens
Nico Menzato

Immer mehr Schweizer buchen ihre Ferien nicht mehr im Reisebüro, sondern online. Eine aktuelle Studie der Walliser Hochschule für Wirtschaft und Tourismus zeigt, dass hierzulande bereits 20,6 Prozent aller Übernachtungen über Buchungsplattformen verkauft wurden – Tendenz steigend. Der Konzern Priceline mit seinen Plattformen Booking.com und Agoda deckt dabei 71,3 Prozent ab.

Die Hoteliers stehen vor einem Dilemma. Einerseits können sie es sich kaum leisten, auf solchen Plattformen keine Zimmer anzubieten. Anderseits wehren sie sich seit längerem gegen «Knebelverträge».

Den Hoteliers ist es etwa verboten, günstigere Preise anzubieten. Selbst mit Last-minute-Rabatten darf der Hotelier die Tarife auf der Plattform nicht unterbieten.

«Schweiz ist schutzlose Insel»

Kampf gegen die Macht der Online-Plattformen: CVP-Ständerat Pirmin Bischof.
Foto: Christian Lanz

Dies will CVP-Ständerat Pirmin Bischof jetzt ändern. Via Motion verlangt der Solothurner, dass Preisparitätsklauseln verboten werden sollen – und die Hotels damit günstigere Preise anbieten dürfen, als sie dies auf den Buchungsplattformen tun. «Die Schweiz ist eine schutzlose Insel», sagt Bischof. Viele Nachbarländer hätten bereits reagiert und Gesetze erlassen, um ihren Tourismus zu schützen.

FDP-Ständerat Damian Müller hat den Vorstoss mitunterzeichnet, verlangte nun aber erfolgreich die Überweisung an die Kommission. Es gebe diverse offene Fragen. Zuerst müssten die Vertragsbedingungen genau geprüft werden.

Keine übermässigen Gebühren 

Der Europa-Chef von Booking.com, Peter Verhoeven, hatte sich mit einem Brief an alle Ständeräte gewandt, um eine Regulierung zu verhindern. Im «Tages-Anzeiger» sagte er, Booking.com verlange keine Grundgebühr, keine Eintrittsgebühr und keine maximale Vertragsdauer. «Wir glauben nicht, dass Knebelverträge so aussehen.»

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