Steigende Kosten bei Heimarbeit – wie Arbeitgeber damit umgehen
Bundesverwaltung ist beim Homeoffice am grosszügigsten

Für viele Büroangestellte sind das schlechte Neuigkeiten: Die steigenden Strom- und Heizkosten machen auch die Arbeit im Homeoffice teurer. Doch können diese Kosten auf die Arbeitgeber abgewälzt werden?
Publiziert: 20.10.2022 um 17:26 Uhr
Martin Schmidt

Homeoffice wird im kommenden Winter teurer: Die meisten Haushalte müssen fürs Heizen und Strom deutlich mehr zahlen als noch vor einem Jahr. Wer daheim arbeitet, treibt seine Stromrechnung zusätzlich in die Höhe. Und die hohen Energiepreise lassen auch die Heizkosten nach oben schnellen.

Da stellt sich die Frage, wer für diese zusätzlichen Kosten aufkommt? Blick hat bei grossen Arbeitgebern nachgefragt. Das Ergebnis ist eindeutig: Weder Coop, Migros, ABB, SBB, Swisscom, noch Roche oder Novartis beteiligen sich an den Wohnnebenkosten – und sehen solche finanziellen Beiträge künftig auch nicht vor.

Bundesverwaltung behält Nebenkosten im Auge

Die Begründung ist überall die gleiche: «Grundsätzlich steht allen Mitarbeitenden von Novartis in der Schweiz ein voll ausgestatteter und beheizter Arbeitsplatz an einem unserer Standorte zur Verfügung. Niemand ist verpflichtet, im Homeoffice zu arbeiten, wenn er oder sie das nicht will», heisst es etwa bei Novartis.

Steigende Wohnnebenkosten machen das Arbeiten im Homoffice teurer. (Symbolbild)
Foto: Keystone
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Einzig die Bundesverwaltung räumt ein, dass Angestellte einen jährlichen Pauschalbetrag für die Abgeltung des Mietanteils, sowie fürs Mobiliar, einen erhöhten Stromverbrauch und andere Mehrkosten zu Gute haben – aber auch nur, wenn sie vor Ort nicht permanent einen Arbeitsplatz zur Verfügung haben.

Die Verwaltung behält dabei auch die massiven Kostenanstiege fürs Heizen und Strom im Auge: «Sollten die Stromkosten stark steigen und die Pauschale die entstehenden Auslagen nicht mehr decken, würde die Höhe der Pauschale überprüft werden», teilt eine Mediensprecherin auf Anfrage mit.

Gesetzlich klar geregelt

Das Schweizer Gesetz sieht solche Kostenbeteiligungen grundsätzlich denn auch nur für Fälle vor, in denen ein Arbeitgeber für eine Arbeitskraft nicht durchgehend einen Arbeitsplatz im Büro zur Verfügung stellt. Dann können Auslagen für Strom, Telefonie oder fürs Heizen geltend gemacht werden.

Homeoffice kann aber auch sonst ins Geld gehen: Abhängig davon, ob man am Wohnzimmertisch arbeitet oder ein richtiges Arbeitszimmer samt Tisch, Bürostuhl und grossen Monitoren einrichtet. Firmen, die im Büro genügend Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, müssen sich auch hier nicht am freiwilligen Homeoffice beteiligen.

Grosse Unterschiede beim Arbeitsmaterial

Die Blick-Umfrage zeigt jedoch, dass einige Firmen trotzdem grosszügig sind. «ABB stellt ihren Mitarbeitenden die notwendigen Arbeitsgeräte zur Ausübung von Homeoffice zur Verfügung», so ein Mediensprecher. Bei Roche können sich Angestellte Büromöbel oder Monitore für daheim ausleihen. Die SBB und die Swisscom stellen mobile Geräte zur Verfügung. Auch der Bund zeigt sich grosszügig: Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kriegen für daheim die benötigte technische Infrastruktur sowie Arbeitsmaterial.

Bei den Detailhändlerinnen Migros und Coop will man von einer solchen Beteiligung nichts wissen. Schliesslich ist für die meisten Angestellten kein Homeoffice möglich, da sie beispielsweise im Verkauf oder in der Logistik arbeiten. Für sie sind die Gespräche über Kostenbeteiligungen im Homeoffice ein Luxusproblem.

Auch die drohende Energiemangellage für den kommenden Winter könnte fürs Homeoffice Folgen haben. Sollte der Bund zum Einsparen von Stromkosten Homeoffice anordnen, wäre es mit der Freiwilligkeit vorbei. Während der Pandemie hat der Bund auf die Homeoffice-Pflicht aber mit einer Verordnung reagiert – und so die Firmen vor allfälligen Unkostenbeiträgen befreit.

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