Steuern, Vorsorge, Scheidung
Lohnt sich eine Hochzeit überhaupt?

Noch immer entscheiden sich fast zwei von drei Schweizerinnen und Schweizern für den Bund fürs Leben. Diese kniffligen Punkte müssen sie sich vor der Hochzeit genau anschauen.
Publiziert: 07.05.2024 um 17:22 Uhr
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Aktualisiert: 07.05.2024 um 18:21 Uhr
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Katharina Siegrist
Beobachter

Im Jahr 2023 gab es in der Schweiz 37’500 Hochzeiten (und 15’500 Scheidungen). Die sogenannte Nuptialität – das Fachwort für die Heiratswahrscheinlichkeit in einer Bevölkerung – ist damit seit Jahren stabil. Noch Mitte des 20. Jahrhunderts haben sich landesweit fast alle mindestens einmal im Leben vermählt. Gegenwärtig sind es weniger als zwei Drittel. 

Wir sind mittlerweile also freier darin, wie wir leben möchten. Wer sich fürs Heiraten entscheidet, sollte sich die folgenden Punkte überlegen. 

Heiraten – lohnt sich das?

Schwierige Frage! Natürlich gibt es Vorteile, wenn man verheiratet ist. Beim Tod der anderen Person ist man zum Beispiel oft besser abgesichert. Auch Konkubinatspaare können sich zwar gegenseitig absichern. Dafür müssen sie aber selber tätig werden.

Eine Hochzeit ist ein grosser Schnitt, der gut überlegt sein will.
Foto: Getty Images
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Artikel aus dem «Beobachter»

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Ähnlich ist es, wenn ein Kind kommt. Ein unverheirateter Vater muss es vor einer Behörde anerkennen. Und nur Verheiratete können eine Samenspende empfangen. Nachteilig kann sich die «Heiratsstrafe» auswirken. Eheleute werden nämlich zusammen besteuert – wegen der Progression führt das oft zu höheren Steuern.

Ehevertrag – braucht es das?

Der sogenannte Güterstand regelt, wie das eheliche Vermögen bei Tod oder Scheidung aufgeteilt wird. Wer nichts Besonderes vorkehrt, lebt nach der Heirat automatisch unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Hier gilt – vereinfacht – folgende Regelung: Die Ehegatten behalten bei Tod oder Scheidung das, was sie vor der Ehe hatten – oder noch erben. Teilen müssen sie den sogenannten Vorschlag: Das, was sie seit der Heirat verdient haben. Wer das nicht will, kann beim Notariat einen Ehevertrag abschliessen.

Mit einem Ehevertrag kann etwa verhindert werden, dass die Firma eines Ehegatten bei der Scheidung liquidiert werden muss, damit er den anderen auszahlen kann.

Auch wenn es grosse Einkommens- und Vermögensunterschiede zwischen den Partnern gibt, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Wer befürchtet, dass er sein Millioneneinkommen mit einem Heiratsschwindler teilen muss, kann das Finanzielle strikt trennen und die Gütertrennung vereinbaren.

Oder man regelt, dass der Vorschlag nicht hälftig, sondern anders aufgeteilt wird. Wer etwas ganz Bestimmtes erreichen will oder in einer besonderen Konstellation lebt, lässt sich vor der Heirat am besten von einer Fachperson beraten.

Name – wie will man heissen?

Wenn eine Inderbitzin und ein Schlumpf heiraten, gibt es zwei Optionen. Entweder sie behalten beide ihren Namen – das passiert automatisch – oder sie bestimmen einen der Namen zum gemeinsamen Familiennamen.

Wenn beide ihren Ledignamen behalten, müssen sie entscheiden, welchen Namen die gemeinsamen Kinder tragen sollen. Doppelnamen (Inderbitzin Schlumpf) gibt es nicht mehr. Sie könnten aber demnächst ein Revival erfahren. So will es zumindest der Bundesrat.

Vorsorge – wie ist man abgesichert?

Einen Vorteil muss es ja haben, das Heiraten. Tatsächlich: Nur Verheiratete (und unter Umständen auch Geschiedene) bekommen eine Witwen- respektive Witwerrente aus der AHV. Verwitwete Väter sind allerdings benachteiligt. Wenn das jüngste Kind volljährig wird, bekommen sie – anders als die verwitweten Mütter – nichts mehr. Das sei diskriminierend, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg entschieden. Der Gesetzgeber muss tätig werden. Bis dahin hat das Bundesamt für Sozialversicherungen eine Übergangsregelung geschaffen.

Auch die Pensionskasse richtet beim Tod eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente aus. Hier werden Frauen und Männer gleich behandelt. Auch Unverheiratete können einen Anspruch haben. Die Voraussetzungen sind in den Pensionskassenreglementen geregelt.

Wenn der andere stirbt, ist der überlebende Ehegatte automatisch Erbe. Auch, wenn kein Testament vorliegt. Überlebende Ehegatten haben auch einen gesetzlichen Pflichtteil. Eine bestimmte Quote (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils) haben sie also in jedem Fall zugute.

Zwischen Ehegatten fallen auch keine oder nur wenig Erbschaftssteuern an. Anders im Konkubinat. Dort können sie happig sein.

Scheidung – warum man jetzt schon daran denken sollte!

Was gibt es Unromatischeres, als beim Heiraten schon die Scheidung zu regeln? Nun ja, immerhin werden mittlerweile zwei von fünf Ehen geschieden. Wichtig ist eine Regelung vor allem dann, wenn man eine Familie plant und jemand deswegen beruflich zurücksteckt. Es muss ja nicht gerade eine «antizipierte Scheidungskonvention» sein, also eine vorsorgliche Vereinbarung für den Fall der Fälle. Es kann sich aber lohnen, wenn man die finanzielle Situation vor der Ehe festhält, also wer was verdient hat und welche beruflichen Ambitionen man hatte.

Auch während der Ehe sollte man jeden Entscheid, der das berufliche Fortkommen beeinflusst, dokumentieren. Damit kann man bei der Scheidung beweisen, dass man wegen der Kinderbetreuung einen finanziellen Nachteil erlitten hat, und – zumindest für eine gewisse Zeit – nacheheliche Unterhaltsbeiträge verlangen.

Achtung: Eine Absicherung fürs Leben ist die Ehe schon lange nicht mehr. Das Bundesgericht ist streng. Nach der Scheidung müssen beide finanziell auf eigenen Beinen stehen. Darum ist es gut, wenn man – trotz Ehe und Kindern – ein Bein im Berufsleben und damit eine gewisse wirtschaftliche Unabhängigkeit behält.

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