Swissmilk verklagt
Dieses Plakat macht Tierschützer sauer

Weil sie eine Aussage für irreführend und unwahr halten, hat der Verein Animal Rights Switzerland diese Woche eine Lauterkeitsklage gegen die Kampagne von Swissmilk eingereicht.
Publiziert: 20.07.2017 um 19:07 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 23:25 Uhr

«Schweizer Kühe sind glückliche Kühe, dank Familienanschluss und Weidehaltung.» Wegen dieser Aussage hat der Verein Animal Rights Switzerland eine Lauterkeitsklage gegen die Kampagne von Swissmilk eingereicht. Für den Verein, der in mehreren Projekten vegane Lebensführung propagiert, ist diese Darstellung unlauter. 

Denn der Familienanschluss sei überhaupt nicht gewährleistet, wie Céline Schlegel, Pressesprecherin von Animal Rights Switzerland, erklärt: «Die vorherrschende Haltungsform von Kälbern in der Schweiz ist die isolierte Igluhaltung.» Zuvor müssten Kühe und Kälber getrennt werden, was für die Tiere ein sehr schlimmer Vorgang sei. Sobald die Milchleistung einer Kuh nachlässt, würde sie getötet.

«Auch die Kälber, die nicht für die Milchproduktion bestimmt sind, landen auf der Schlachtbank», so Schlegel. Von Familie könne daher keine Rede sein: «Die Aussage, dass Schweizer Kühe dank Familienanschluss glücklich sind, ist somit irreführend, sachlich falsch und deshalb unlauter.»

Animal Rights Schweiz hat eine Lauterkeitsklage gegen Swissmilk eingereicht. Der Grund: Deren Kampagne mache unlautere, falsche Aussagen. (Symbolbild)
Foto: ARNO BALZARINI
Der in diesem Plakat beworbene "Familienanschluss» sei nicht existent, daher die Aussage irreführend und unwahr.
Foto: Zvg

Der Verein will gegen beschönigende Werbung vorgehen

Animal Rights Switzerland will aufzeigen, was hinter Tierprodukten steckt, wie Céline Schlegel erklärt: «Wir informieren die Leute über das grosse Tierleid, das mit allen Tierprodukten verbunden ist.» Organisationen wie Swissmilk hätten ein finanzielles Interesse daran, dass möglichst viele Tierprodukte verkauft werden. Stosse der Verein auf eine Werbung, welche die Tierhaltung beschönige, könne er sich gut vorstellen, dagegen vorzugehen.

Nun entscheidet die Lauterkeitskommission, die Selbstkontrollbehörde der Werbebranche, über die Klage. Von Swissmilk war bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme zu erhalten.

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