Um Konflikte zu vermeiden
Ab 2025 gelten neue Regeln bei grenzüberschreitenden Erbfällen

Ab 2025 treten in der Schweiz neue Bestimmungen für internationale Erbfälle in Kraft. Diese sollen mehr Flexibilität bieten, wenn ein Angehöriger ins Ausland zieht und dort verstirbt.
Publiziert: 26.06.2024 um 14:34 Uhr
Die Zahl der internationalen Erbangelegenheiten steigt.
Foto: IMAGO/Andreas Franke
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Ab Anfang des nächsten Jahres gelten in der Schweiz neue Regeln für grenzüberschreitende Erbangelegenheiten. Der Bundesrat hat die Änderungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.

Personen, die sowohl in der Schweiz als auch im Ausland über Vermögenswerte verfügten, erhielten mit der Revision zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Regelung ihrer Erbangelegenheiten. Das schrieb der Bundesrat am Mittwoch in einer Mitteilung.

Die Verbesserungen seien umso wichtiger, weil sich immer mehr Menschen beruflich und privat in einem internationalen Kontext bewegten. Deshalb sei auch die Zahl der internationalen Erbangelegenheiten gestiegen.

Konflikte vorbeugen

Mit der Gesetzesrevision werden laut Communiqué die Schweizer Regeln den Entwicklungen im Ausland angepasst und das Schweizer Recht modernisiert. Die neuen Bestimmungen verringerten das Risiko von Zuständigkeitskonflikten und sich widersprechenden Entscheidungen der zuständigen Behörden.

Es geht laut Parlamentsunterlagen unter anderem um Fälle, in denen jemand nach der Pensionierung ins Ausland zieht, dort stirbt und sowohl in der Schweiz als auch am letzten Wohnort Vermögen hinterlässt. Im Dezember 2023 hatten National- und Ständerat die letzten Differenzen bei der Revision des genannten Gesetzes bereinigt.

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