Unterhalt als Spassverderber
Das Traumhaus in Spanien für jährlich 35'000 Franken

Damals beim Run auf Immobilien in Spanien kaufte die Familie V. günstig ein Ferienhaus. Heute ist es über eine Million wert. Im Artikel rechnet René V. vor, was die versteckten Kosten des Anwesens sind.
Publiziert: 27.07.2024 um 16:48 Uhr
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Carmen Schirm
Handelszeitung

René V. sitzt in seinem Büro, nippt an seinem Wasserglas und freut sich. Diesen Sommer fliegt seine Familie – zwei Kinder, seine Frau und er – wieder nach Spanien, ins eigene Ferienhaus. Genauer: Familie V. besitzt ein Haus in Denia mit rund 10’000 Quadratmeter Land. Für René V. ist es ein Luxus, den er sehr schätzt. 

«Früher war es das Eldorado, mit dem Auto aus der Schweiz nach Spanien zu fahren», sagt V. Der Hype kam in den 1980er-Jahren. Viele Schweizerinnen und Schweizer konnten durch den Aufschwung der Wirtschaftslage gutes Geld verdienen und so ein Haus oder ein Anwesen im Süden erwerben. So machte es auch der Schwiegervater von René V. «Er besass ein Geschäft und verdiente sehr gut. Also kaufte er Mitte der Achtziger ein Haus in Denia», erzählt V.

Der Wert hat sich verdreifacht

René V.s Schwiegervater zahlte 500’000 Franken für das Haus und das Land. «Damals war es üblich, dass jeder, der ein Haus kaufte, 10’000 Quadratmeter Land dazu erhielt», erklärt er. Heute schätzt V. den Wert auf über 1,5 Millionen Franken.

Viele träumen von einer schicken Villa in Spanien, doch die Unterhaltskosten darf man nicht unterschätzen.
Foto: PD (Pressedienst)
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Das Haus ist etwa hundert Jahre alt. Davor hatte es einem deutschen Industriellen gehört. Über die Jahre hat sich das Gebäude dank diverser Anbauten in eine kleine Villa verwandelt. Zum Anwesen gehören ein Haupthaus, ein Vorplatz mit Parkplätzen, ein Pool, ein Appartement und ein Turm, der nur noch dasteht, damit man von ihm aus die schöne Aussicht geniessen kann.

Artikel aus der «Handelszeitung»

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Die Wohnfläche beträgt etwa 200 Quadratmeter. Der Rest ist mit Palmen, Feldern, dem Garten und dem Pool besetzt. Mit dem Auto ist die Küste in etwa fünf Minuten erreichbar. Da das Haus auf einem Hügel steht, sieht man am Morgen den Sonnenaufgang, und am Abend geht die Sonne auf der anderen Seite über dem Meer unter. 

Das Haus muss man sich leisten können

«Für uns ist das ein Luxus. Aber nicht jeder und jede, der oder die ein Haus im Süden besitzt, ist glücklich damit. Man muss es sich ja auch leisten können», sagt René V. Und macht die Rechnung auf:

Der Hin- und Rückflug für eine vierköpfige Familie kostet etwa 1600 Franken. «Und ohne Auto kommt man in Denia nicht weit, da der ÖV nicht zuverlässig ist. Deshalb sind wir auf ein Mietauto angewiesen.» Dieses kostet pro Woche etwa 800 Franken. Familie V. reist im Jahr zweimal nach Denia, und das für je zwei bis drei Wochen. Also kosten allein die Hin- und Rückreise und das Mietauto für durchschnittlich fünf Wochen über 7000 Franken. 

Doch das ist nicht alles, denn der grosse Batzen fliesst in den Unterhalt. Zum Beispiel muss der Pool gepflegt werden. Bei der Familie V. kommt der Poolpfleger in der Hochsaison zweimal in der Woche und in der Nebensaison einmal wöchentlich. Sie zahlen 8000 Franken jährlich dafür. Für den Gärtner werden pro Jahr 12’000 Franken fällig. Die Gartenarbeit beinhaltet aber auch die Pflege der diversen Palmen, die speziell behandelt und geschnitten werden müssen. Dafür wendet Familie V. zusätzlich 2500 Franken im Jahr auf. 

Über 100 Jahre alt

Die Stromrechnung beträgt jährlich etwa 1000 Franken, je nachdem, wie oft das Haus belegt ist. «Wir vermieten das Haus nicht, also nutzt nur unsere Familie Strom, Wasser und die Heizung», sagt V. Die Wasserrechnung liegt bei 1000 Franken jährlich, die Heizkosten betragen zwischen 300 und 400 Franken. Zusätzlich hat die Familie eine Putzkraft, die regelmässig das Haus reinigt.

Dafür zahlt die Familie 1000 Franken jährlich. «Da das Haus etwas über hundert Jahre alt ist, muss man mehr reinigen und wenn wir in die Ferien gehen, wollen wir nicht zuerst zwei Tage mit Putzen verbringen. Da lohnt es sich, jemanden vor Ort zu haben, der für Sauberkeit und Ordnung sorgt.»

Dazu kommen allgemeine Unterhaltsausgaben. Immer wieder müssen Rohre ausgewechselt oder mal ein Fenster geflickt werden. Das Haus ist alt und hat viele Erneuerungen nötig: 3000 Franken jährlich gehen für Reparaturen und Instandsetzung der Immobilie drauf. Zusätzlich zum Unterhalt ist pro Jahr mit einer weiteren Ausgabe zu rechnen: Als Schweizer Familie mit Eigentum im Ausland zahlen die V. 600 Franken Vermögenssteuer. 

Unterhalt: 35’000 Franken jährlich

Unterm Strich macht das rund 35’000 Franken jährlich, die die Familie V. für ihr Haus am Meer ausgibt. René V. sieht darin hauptsächlich Vorteile. Er könne aber auch verstehen, wenn das für andere kein Traum, sondern mehr ein Albtraum ist. «Wir kennen viele Schweizer und Schweizerinnen, die im Süden beziehungsweise in Spanien ein Haus haben.»

Das Problem sei, dass die Generation, die die Häuser noch relativ günstig gekauft habe, diese nun an die nächste Generation vererbt. Die jüngere Generation könne die Kosten für solch ein Haus meist nicht tragen. «Bedenkt man, dass man als Familie in der Schweiz schon genügend Ausgaben hat, verstehe ich, dass immer mehr Häuser in Spanien zum Verkauf stehen.» 

Zudem sei man gebunden. «Wir gehen gerne nach Spanien in unser Haus in die Ferien. Aber es gibt Leute, denen ist das zu langweilig – sie möchten lieber jedes Jahr eine andere Destination bereisen.» Für die Familie V. jedenfalls ist ihr Besitz in Spanien das Geld allemal wert. «Die Freude ist jedes Jahr gross. Bei den Kindern wie auch bei uns.»

Tipps für den Kauf im Ausland

Kontrolle vor dem Kauf: Rechtsanwalt Thomas Kudlazek von der Vereinigten Schutzgemeinschaft Auslandsimmobilien (VSA) rät Käufern und Käuferinnen, «vor dem Kauf alles sorgfältig zu prüfen, um Fehler und Schwierigkeiten zu vermeiden.» Vielfach werde damit gedroht, dass es noch andere Interessenten gebe und man sich schnell entscheiden müsse. Es sei jedoch in den meisten Fällen nicht so, dass potenzielle Käuferinnen und Käufer Schlange stünden. Zudem sollte man folgende Fragen klären: Ist die Immobilie oder sind Teile davon Schwarzbauten?

Ist die Immobilie noch mit Hypotheken belastet? Gibt es ein Schimmelproblem? Ist das Vermieten von den Behörden erlaubt, oder braucht man dafür eine Lizenz, die man womöglich gar nicht bekommt? Ist es rechtlich erlaubt, in der Immobilie dauerhaft zu wohnen? Mit welchen Instandhaltungskosten muss man rechnen? Spezialistinnen raten, vor dem Kauf eine Weile in derselben Gegend zur Miete zu wohnen. So bekommt man ein gutes Gefühl für die Menschen, für die Umgebung – und damit dafür, worauf man sich einlässt.

Finanzierung: Auch wenn man in Süditalien eine schicke Villa mit Pool für 400 000 Franken kaufen kann – eine Ferienimmobilie kommt vor allem für vermögende Menschen infrage. «In 70 bis 80 Prozent der Fälle werden Ferienimmobilien ohne Fremdkapital bezahlt», weiss Thomas Kudlazek aus langjährigen Beobachtungen. Ausländische Banken sind sehr zurückhaltend, was die Finanzierung von Immobiliengeschäften für Ausländerinnen und Ausländer angeht.

Zudem kann die Überprüfung recht lange dauern – zum Beispiel in Italien in der Regel zwei Monate und länger –, bis man eine konkrete Zusage erhält. Diese zeitliche Verschiebung muss beim Kauf eingeplant werden. Wenn man gute Kontakte zur Hausbank in der Schweiz hat und auch über Sicherheiten verfügt, ist dies der einfachere Weg, obwohl auch Schweizer Banken mit der Finanzierung von Auslandsimmobilien zurückhaltend sind.

Makler: «Mit dem Makler sollte vereinbart werden, dass die Provision erst mit Abschluss des Kaufvertrags beim Notar verlangt werden darf, nicht bereits bei Abschluss eines Vorvertrags», rät Thomas Kudlazek. «Damit geht man auf Nummer sicher, dass der Makler präsent ist, bis der Vertrag abgewickelt ist.»

Wird eine Anzahlung vereinbart – in der Regel nicht mehr als 10 Prozent des Kaufpreises –, empfiehlt es sich, diese nicht direkt an den Makler oder den Verkäufer zu zahlen. Denn: Sollte der Kauf nicht funktionieren, besteht das Risiko, dass man das Geld verliert. Die Anzahlung sollte daher bei einem Notar hinterlegt werden.

Kontrolle vor dem Kauf: Rechtsanwalt Thomas Kudlazek von der Vereinigten Schutzgemeinschaft Auslandsimmobilien (VSA) rät Käufern und Käuferinnen, «vor dem Kauf alles sorgfältig zu prüfen, um Fehler und Schwierigkeiten zu vermeiden.» Vielfach werde damit gedroht, dass es noch andere Interessenten gebe und man sich schnell entscheiden müsse. Es sei jedoch in den meisten Fällen nicht so, dass potenzielle Käuferinnen und Käufer Schlange stünden. Zudem sollte man folgende Fragen klären: Ist die Immobilie oder sind Teile davon Schwarzbauten?

Ist die Immobilie noch mit Hypotheken belastet? Gibt es ein Schimmelproblem? Ist das Vermieten von den Behörden erlaubt, oder braucht man dafür eine Lizenz, die man womöglich gar nicht bekommt? Ist es rechtlich erlaubt, in der Immobilie dauerhaft zu wohnen? Mit welchen Instandhaltungskosten muss man rechnen? Spezialistinnen raten, vor dem Kauf eine Weile in derselben Gegend zur Miete zu wohnen. So bekommt man ein gutes Gefühl für die Menschen, für die Umgebung – und damit dafür, worauf man sich einlässt.

Finanzierung: Auch wenn man in Süditalien eine schicke Villa mit Pool für 400 000 Franken kaufen kann – eine Ferienimmobilie kommt vor allem für vermögende Menschen infrage. «In 70 bis 80 Prozent der Fälle werden Ferienimmobilien ohne Fremdkapital bezahlt», weiss Thomas Kudlazek aus langjährigen Beobachtungen. Ausländische Banken sind sehr zurückhaltend, was die Finanzierung von Immobiliengeschäften für Ausländerinnen und Ausländer angeht.

Zudem kann die Überprüfung recht lange dauern – zum Beispiel in Italien in der Regel zwei Monate und länger –, bis man eine konkrete Zusage erhält. Diese zeitliche Verschiebung muss beim Kauf eingeplant werden. Wenn man gute Kontakte zur Hausbank in der Schweiz hat und auch über Sicherheiten verfügt, ist dies der einfachere Weg, obwohl auch Schweizer Banken mit der Finanzierung von Auslandsimmobilien zurückhaltend sind.

Makler: «Mit dem Makler sollte vereinbart werden, dass die Provision erst mit Abschluss des Kaufvertrags beim Notar verlangt werden darf, nicht bereits bei Abschluss eines Vorvertrags», rät Thomas Kudlazek. «Damit geht man auf Nummer sicher, dass der Makler präsent ist, bis der Vertrag abgewickelt ist.»

Wird eine Anzahlung vereinbart – in der Regel nicht mehr als 10 Prozent des Kaufpreises –, empfiehlt es sich, diese nicht direkt an den Makler oder den Verkäufer zu zahlen. Denn: Sollte der Kauf nicht funktionieren, besteht das Risiko, dass man das Geld verliert. Die Anzahlung sollte daher bei einem Notar hinterlegt werden.

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