Wegen Karten-Gebühren
Weko eröffnet Untersuchung gegen Visa und Mastercard

Die Wettbewerbskommission (Weko) nimmt die Gebühren beim Einsatz von Debitkarten unter die Lupe. Sie hat nun je eine Untersuchung gegen die Kartenbieter Visa sowie Mastercard eingeführt.
Publiziert: 29.06.2023 um 08:18 Uhr
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Aktualisiert: 29.06.2023 um 20:26 Uhr

Ziel der Weko sei es, langfristige Lösungen für die sogenannten Interchange Fees zu treffen, teilte die Weko am Donnerstag mit. Die Ausgangslage bei den beiden Verfahren sei unterschiedlich, so die Behörde weiter. Mit Mastercard zeichne sich eine rasche Einigung und ein Entscheid in Form einer einvernehmlichen Regelung ab. Mit Visa bestünden dagegen Differenzen, die eingehender zu klären seien.

Die Wettbewerbsbehörde hatte eine Interchange Fee für die Phase der Markteinführung der neuen Debitkarten von Visa und Mastercard zugelassen. Diese Phase sei nun mit dem Erreichen eines Marktanteils von je 15 Prozent abgeschlossen. Bei den nun eingeleiteten Untersuchungen geht es um die Höhe der Gebühr. In der bisherigen Markteinführungsphase waren durchschnittlich 12 Rappen pro Transaktion zulässig.

In einer Mitteilung vom Donnerstag betonte Visa, dass das Unternehmen vollumfänglich mit der Weko zusammenarbeite. Dabei wolle man die Interessen aller Teilnehmer am Zahlungssystem ausbalancieren. Im Zuge dessen habe Visa die Interchange-Gebührensätze für inländische Debitkarten-Zahlungen zum 1. Juli 2023 um durchschnittlich ein Drittel gesenkt. Damit bringe man die Sätze auf das Niveau der seit langem geltenden Sätze in der EU.

Die beiden Kreditkartenbetreiber Visa und Mastercard sind wegen ihrer Gebühren ins Visier der Wettbewerbskommission geraten. (Symbolbild)
Foto: GAETAN BALLY

Bei der Interchange Fee handelt es sich um eine Gebühr, welche eine Schweizer Kartenherausgeberin – normalerweise eine Bank – vom Zahlungsabwickler beim Einsatz der von ihr herausgegebenen Kreditkarten erhält. Diese wird schlussendlich an den Händler weitergereicht, der die Karte beim Zahlvorgang akzeptiert und ist damit eine von mehreren Komponenten der Händlerkommission.

Für beide Unternehmen gelte die Unschuldsvermutung, schreibt die Weko weiter. (SDA)

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