Wegen Unwetter mit Helikopter zur Arbeit
Spital lässt Pflegepersonal auf 140 Franken Flugkosten sitzen

Angestellte des Spitalzentrums Oberwallis sind zur Arbeit erschienen, obwohl sie von der Aussenwelt abgeschnitten waren. Sie nutzten eine Luftbrücke der Air Zermatt, um den Dienst nicht zu verpassen. Das kommt sie nun teuer zu stehen.
Publiziert: 03.10.2024 um 17:27 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2024 um 08:33 Uhr

Kurz zusammengefasst

  • Wegen Unwetterschäden sind die Strassen im Oberwallis gesperrt
  • Um ihren Dienst nicht zu verpassen, nehmen Angestellte den Helikopter
  • Spitaldirektor will ihnen die 140 Franken für den Flug nicht bezahlen
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Pflegende bereiten im Spital Visp einen Patienten für ein CT vor.
Foto: Thomas Andenmatten
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Patrik BergerRedaktor Wirtschaft

Heftige Regenfälle im Oberwallis haben Anfang September Überschwemmungen und Erdrutsche ausgelöst. Die Folge: Das Saastal war von der Aussenwelt abgeschnitten – für mehrere Tage. Flugs wird eine Luftbrücke eingerichtet. Hunderte Touristen, darunter auch mehrere Schulklassen aus der Schweiz, werden von der Air Zermatt mit drei Helikoptern aus dem Tal geflogen. Für 140 Franken pro Flug.

Auch Einheimische nutzen das Angebot, um zur Arbeit zu kommen. So auch Mitarbeitende des Spitalzentrums Oberwallis, das Spitäler in Visp VS und Brig VS führt. Ohne Helikopterflug hätten sie nicht zum Dienst erscheinen können. Nun wird klar: Sie bleiben auf diesen Kosten sitzen, wie der «Walliser Bote» berichtet. Das Spitalzentrum Oberwallis will den betroffenen Angestellten die 140 Franken nicht zurückzahlen.

Saastal nach Unwetter von Aussenwelt abgeschnitten
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Leservideos zeigen Situation:Saastal nach Unwetter von Aussenwelt abgeschnitten

«Situation erleben wir mehrmals jährlich»

«Das wird auch nicht geschehen», sagt Spitaldirektor Hugo Burgener zur Zeitung. Die Situation von gesperrten Strassen erlebe man im Oberwallis mehrmals jährlich – vor allem im Winter aufgrund von Lawinen. Weiter fügt er an: «Aus Sicht des Spitals bedeutet diese Situation dieselbe Ausgangslage, wie wenn ein Mitarbeitender kurzfristig krank ausfällt: Das Team organisiert sich kurzfristig intern.»

In der Schweiz gebe es keine gesetzliche Regelung, die festlege, dass ein Arbeitgeber die Kosten für ein alternatives Transportmittel wie ein Helikopter-Taxi übernehmen müsse, so Burgener. Er beruft sich auf «allgemeine arbeitsrechtliche Prinzipien und Bestimmungen».

«Risiko liegt auf Seite der Arbeitnehmer»

Burgener bleibt in Sachen Rückerstattung der Flugkosten bei seinem Personal hart. Die Arbeitnehmer seien verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen. Daraus folgert er: «Wenn sie aufgrund eines Naturereignisses, wie etwa eines Steinschlags, nicht von ihrem Wohnort zur Arbeit kommen können, liegt das Risiko auf der Seite der Arbeitnehmer.»

Beim Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) ist man entsetzt. Und spricht gegenüber «20 Minuten» von einem «schwierigen Zeichen» gegenüber einer Berufsgruppe, die sowieso unter dem Fachkräftemangel leidet. «Es ist für uns weniger eine rechtliche, sondern eine Frage des Umgangs mit seinem Personal und der oft geäusserten – und zu Recht geforderten – Wertschätzung», sagt die stellvertretende Geschäftsführerin Christina Schuhmacherin.

«Wie lässt sich – in einer Zeit enormen und nur zunehmenden Fachkräftemangels – ein solch beispiellos schnöder Umgang mit dem Personal erklären, geschweige denn rechtfertigen?», fragt sich Pierre-André Wagner, Leiter des SBK-Rechtsdienstes.

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