WHO bewertet Aspartam neu
Gilt Süssstoff in Coca-Cola light bald als krebserregend?

Der Süssstoff Aspartam, der auch bei Coca-Cola light und anderen kalorienreduzierten Produkten eingesetzt wird, wird wohl als «möglicherweise krebserregend» eingestuft. Das hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschlossen.
Publiziert: 29.06.2023 um 20:42 Uhr
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Aktualisiert: 29.06.2023 um 22:15 Uhr

Da bleibt wohl so manchem der kühle Schluck Coca-Cola light im Hals stecken! Der Süssstoff Aspartam, der in vielen Lebensmitteln wie Coca-Cola light, Coca-Cola zero, Kaugummi und anderen kalorienreduzierten Lebensmitteln verwendet wird, soll nächsten Monat von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als «möglicherweise krebserregend» eingestuft werden. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf Insidern.

Diese Einstufung würde Gewicht haben. Denn sie erfolgt durch die International Agency for Research on Cancer (IARC), also die Krebsforschungsabteilung der WHO. Die Entscheidung basiert laut dem Bericht auf allen veröffentlichten Beweisen. Sie gibt aber keine Auskunft über die Menge, die ein Mensch sicher konsumieren kann.

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Gibts ein neues Rezept?

Der Entscheid kommt einem Paradigmenwechsel gleich. Nationale Behörden wie die US-amerikanische, europäische und japanische Regulierungsbehörde haben 1981 entschieden, dass Aspartam in den akzeptierten täglichen Grenzen sicher ist. Gleichzeitig hat die WHO aber neue Richtlinien veröffentlicht, in denen sie empfiehlt, auf Süssstoffe zur Gewichtskontrolle zu verzichten.

Die WHO beurteilt den Süssstoff in Coca-Cola light neu.
Foto: Getty Images
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Hersteller und Regulatoren befürchten, dass die neue Einstufung für Verwirrung bei Verbrauchern sorgen könnte. Ob die Rezepte für Produkte wie Coca-Cola light geändert werden, bleibt abzuwarten.

Noch ist unklar, ob die WHO eine neue Obergrenze für Aspartam angeben wird – der Entscheid soll am 14. Juli veröffentlicht werden.

Momentan liegt der Aspartam-Gehalt in Coca‑Cola zero und Coca‑Cola light in der Schweiz gemäss Hersteller bei rund 130 Milligramm pro Liter. Nach Zusatzstoffverordnung sind maximal 600 Milligramm pro Liter zugelassen.

Aspartam ist zweihundertmal so süss wie Zucker. (pbe)

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