Zum Glück zurück
Was du gegen unerwartete Ferienpannen tun kannst

Koffer weg, lausiges Hotelzimmer oder eine Busse: Nicht immer kehrt man erholt aus den Ferien zurück. Was du jetzt tun kannst.
Publiziert: 12.08.2024 um 16:44 Uhr
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Julia Gubler
Beobachter

Süsses Nichtstun, Schirmli-Drinks und Meeresrauschen. Eine schöne Vorstellung. Die Ferienvorfreude kann sich aber auch in Frust verwandeln. Überall lauern Gefahren, die einen bis nach Hause verfolgen. Ein paar Tipps, wie Sie einen Ferienkater vermeiden können.

Der Flug

Fluglotsen streiken oder Vögel flattern ins Getriebe. Dann kommt man entweder gar nicht oder viel später als geplant nach Hause. Bei mehr als drei Stunden Ankunftsverspätung oder einer Annullierung können Sie – je nach Flugstrecke – eine Entschädigung von bis zu 600 Euro verlangen. Manchmal wartet man aber ewig auf die Entschädigung oder Rückerstattung der Airline.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Die Ferien sind vorbei, der Schulstart steht vor der Tür. Zum Alltagsstress kommen noch die unerwünschten Vorfälle in den Ferien.
Foto: imago/Chris Emil Janßen
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Tipps: Am besten stellen Sie die Forderung zuerst direkt bei der Airline. Die meisten haben ein entsprechendes Onlineformular auf ihrer Website. Wenn mehrere Wochen lang nichts passiert, kann man sich kostenlos beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) beschweren oder gegen Provision ein spezialisiertes Inkassounternehmen wie Cancelled.ch oder Flightright.de damit beauftragen, das Geld einzutreiben.

Der Koffer

Das Kofferband läuft und läuft – nach einer Stunde steht man dennoch ohne sein Gepäck in der menschenleeren Halle. Meistens taucht der Koffer innerhalb von 24 Stunden wieder auf. Wenn nicht, gilt er nach 21 Tagen als verloren. Dann muss die Airline den Zeitwert des Koffers und des Inhalts zahlen. So viel zur Theorie.

Tipps: Gehen Sie unbedingt zum Lost-and-found-Büro und lassen Sie sich dort einen sogenannten Property Irregularity Report ausstellen, sonst zahlt die Airline nichts. Und: Beim Check-in bekommt man einen Kleber mit der Gepäcknummer – den sollten Sie gut aufbewahren. Ausserdem: Packen Sie wertvolle Sachen wie Schmuck oder Markenartikel ins Handgepäck. Zusätzlich können Sie sich mit einer Reisegepäckversicherung absichern.

Das Hotel

Sterneküche erwartet, Magenverstimmung bekommen. Oder der Rücken schmerzt wegen der entfesselten Sprungfeder im durchgelegenen Bett und man ist müde, weil die ganze Nacht Achtziger-Hits aus der Disco nebenan dröhnen. Zu Hause ärgert man sich, dass man dafür auch noch einen stolzen Preis bezahlt hat.

Tipps: Reklamieren Sie nicht erst, wenn Sie schon abgereist sind, sondern verlangen Sie gleich im Hotel ein neues Zimmer oder einen Preisnachlass. Manchmal kann man sich auch auf ein kostenloses Essen oder eine gute Flasche Wein einigen. Sie können sich zwar auch im Nachhinein beschweren, das Hotel wird aber meistens nichts mehr unternehmen. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sofort den Veranstalter kontaktieren.

Das Mietauto

Man holt den Fiat Panda ab und gibt ihn am letzten Tag wieder zurück. So einfach kann es sein. Doch plötzlich will der Vermieter die Kaution auf der Kreditkarte nicht zurückerstatten und behauptet, man habe einen Kratzer am Auto hinterlassen. Streng rechtlich muss der Vermieter zwar beweisen, dass man das Auto tatsächlich beschädigt hat. Das bringt aber herzlich wenig, wenn die Firma im Ausland ist und sie die Kaution einfach behält.

Tipps: Schauen Sie sich das Auto genau an, bevor Sie es übernehmen. Dokumentieren Sie Kratzer und Dellen mit Fotos oder einem Video. Am besten verlangen Sie vom Vermieter, dass er die Schäden schriftlich festhält und das Papier unterschreibt. Das Gleiche gilt bei der Rückgabe: Der Vermieter soll schriftlich bestätigen, dass man nichts beschädigt hat. Und: Schliessen Sie bei der Buchung immer eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt ab, und achten Sie darauf, dass die Haftpflichtversicherung mehrere Millionen Franken deckt.

Die Autobahnbusse

Schnell auf die Autobahn, ohne zu bezahlen. Den Fehltritt bemerkt man oft erst, wenn nach den Ferien eine Busse aus dem Ausland ins Haus flattert. Der Absender ist entweder ein Inkassobüro oder die Polizei.

Tipps: Prüfen Sie erstmal, ob die Busse echt ist. Wenn Sie am besagten Datum tatsächlich vor Ort waren, können Sie bei der ausstellenden Behörde nachfragen. Suchen Sie den Kontakt im Internet, rufen Sie nicht einfach die Nummer auf der Busse selbst an. Ist sie echt, sollte man sie bezahlen – sonst droht Ärger bei der nächsten Einreise. Die Inkassokosten muss man aber nicht bezahlen. Noch besser: Informieren Sie sich vor der Reise über die Verkehrsregeln am Ferienort.

Die Einbrecher

Ein Langfinger stellt fest, dass das Licht in der Wohnung nie brennt und der Briefkasten überquillt. Man kommt nach Hause und findet eine durchwühlte Wohnung vor, die Wertsachen sind weg. Die Hausratversicherung bezahlt zwar den Neuwert der gestohlenen Sachen, den emotionalen Wert aber – zum Beispiel bei Erbstücken – kann die Versicherung natürlich nicht ersetzen.

Tipps: Während man in den Ferien ist, sollte jemand regelmässig den Briefkasten leeren. Zum Beispiel ein freundlicher Nachbar oder die Schwiegermutter. Sie können aber auch die Post damit beauftragen, Briefe und Pakete während der Ferien zurückzubehalten. Das kostet für zwei Wochen 8 Franken. Es gibt zudem Lichter, die sich unregelmässig ein- und ausschalten. Und man sollte natürlich immer alle Fenster schliessen und den Hausschlüssel nicht unter der Fussmatte verstecken.

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