Corona-Skeptiker in Deutschland vor Gericht
Mann (21) erschiesst Mutter – damit Bruder nicht geimpft wird

Ein 21-jähriger Deutscher muss sich wegen Mordes an seiner Mutter (†54) vor Gericht verantworten. Er habe sie erschossen, damit sein jüngerer Bruder nicht geimpft wird.
Publiziert: 20.10.2023 um 14:12 Uhr
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Aktualisiert: 20.10.2023 um 14:57 Uhr

Das Coronavirus sorgte zu Spitzenzeiten der Pandemie für viele Streitigkeiten innerhalb von Freundeskreis und Familien. In einer deutschen Familie waren die Differenzen so gross, dass der Sohn seine Mutter tötete.

Während die 54-jährige Mutter aus Bayern sich gegen das Virus impfen liess, wurde ihr ältester Sohn (21) nach seiner Impfung zu einem Corona-Skeptiker.

Am 5. März 2023 – nach einem Streit mit seiner Mutter – schlug er zu. Er würgte sie zunächst mit einem Kissenbezug und schoss ihr dann mit einer Armbrust mehrmals in den Kopf. Dann alarmierte er die Polizei.

Die 54-jährige Frau war Impfbefürworterin. Das zeigte sie auch auf Facebook.
Foto: Facebook
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«Es ging nicht anders»

Jetzt steht der junge Mann vor Gericht. Bereits am ersten Verhandlungstag am 17. Oktober legte der 21-Jährige ein Geständnis ab. Er habe seinen elfjährigen Bruder vor einer möglichen Corona-Impfung schützen wollen, berichtet «Bild».

«Ich fand es traurig, dass sie mir keine andere Wahl gelassen hat, als zu so drastischen Mitteln zu greifen, damit meinem Bruder nicht dasselbe passiert wie mir. Irgendwann war mein Gewissen so erdrückend, dass es nicht anders ging», sagt der wegen Mordes Angeklagte vor Gericht.

Keine Reue

Seine Verschwörungstheorien nutzte der Deutsche gleichzeitig als Verteidigung. «Das ist alles eine Folge von Aluminiumformaldehyd und Schwermetallen, die man mir gespritzt hat.» Doch an den wirren Anschuldigungen dürfte wenig dran sein.

Denn die in der EU zugelassenen Covid-Impfstoffe enthalten weder Schwermetalle noch Aluminiumformaldehyd: Während Formaldehyd in der Medizin als Desinfektionsmittel verwendet wird, enthalten einige Impfstoffe Aluminium, um die Immunantwort zu steigern. Die minimale Konzentration stellt nach Ansicht der Wissenschaftler jedoch kein Gesundheitsrisiko dar, wie «20 Minuten» schreibt.

Ein Gutachter hatte dem Angeklagten vor Prozessbeginn Wahnvorstellungen attestiert. Die niederen Beweggründe für seine grausame Tat seien ihm aber bewusst gewesen, so die Anklage. Er selbst halte sich nicht für geisteskrank, sagte der Mann im Prozess. Reue zeigte er allerdings auch keine. Das Urteil soll am 31. Oktober verkündet werden. (gs)

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