Ermittlungen gegen Vittorio Sgarbi
Hat Italiens Kultur-Staatssekretär ein Kunstwerk geklaut?

2013 wurde aus einem Schloss in Italien ein Bild gestohlen. Später tauchte es als angebliches Eigentum des Kultur-Staatssekretärs von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni an einer Ausstellung auf. Die Opposition fordert seine Entlassung.
Publiziert: 10.01.2024 um 13:13 Uhr
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Aktualisiert: 10.01.2024 um 13:35 Uhr

In Italien wird das Rechtsbündnis von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni durch eine Affäre um ein gestohlenes Gemälde aus dem 17. Jahrhundert belastet. Die Justiz leitete gegen Kultur-Staatssekretär Vittorio Sgarbi Ermittlungen wegen Diebstahls von Kulturgut ein.

Dabei geht es um das Gemälde «Die Gefangennahme des Heiligen Petrus» des italienischen Malers Rutilio Manetti (1571–1639), das 2013 aus einem Schloss gestohlen wurde und dann bei einer Ausstellung in der Toskana als angebliches Eigentum Sgarbis wieder auftauchte. Die Opposition fordert nun dessen Entlassung.

Er behauptet, es seien verschiedene Gemälde

Der rechte Politiker, ein ehemaliger Kunstkritiker, behauptet, dass es sich um zwei verschiedene Gemälde handle. Das Bild aus seinem Eigentum habe er einst in einem verlassenen Schloss gefunden. Kulturminister Gennaro Sangiuliano stellte sich am Dienstagabend im TV-Sender Rai hinter seinen Staatssekretär.

Ehemaliger Kunstkritiker: Kultur-Staatssekretär Vittorio Sgarbi.
Foto: keystone-sda.ch

Meloni hat sich bislang nicht zu dem Fall geäussert. Die Vorsitzende der Fratelli d'Italia (Brüder Italiens) steht seit Oktober 2022 an der Spitze einer Koalition aus drei Rechtsparteien.

Fackel hinzugemalt

Bei dem wieder aufgetauchten Gemälde handelt es sich um eine Leinwand von 247 mal 220 Zentimetern, die jetzt beschädigt ist. Bei dem Diebstahl wurde sie mit einem Cutter aus dem Rahmen geschnitten. Zudem soll eine Fackel auf das Original hinzugemalt worden sein.

Gegen Sgarbi (71) laufen bereits seit längerer Zeit Ermittlungen wegen illegaler Ausfuhr eines Gemäldes des französischen Malers Valentin de Boulogne (1591–1632). In diesem Fall soll er versucht haben, das Bild im Ausland zu verkaufen. (SDA)

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