Ferien-Ärger in Italien
Österreichische Touristin verklagt Veranstalter, weil das Meer weg war

Nicht immer sehen Touristenorte so aus, wie sie vermarktet werden. Eine Österreicherin musste diese Erfahrung in Italien machen: Das Meer schien plötzlich weg zu sein. Die Frau klagte vor Gericht.
Publiziert: 21.07.2023 um 13:30 Uhr
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Aktualisiert: 21.07.2023 um 15:26 Uhr

Diese Ferien hatte sich eine Österreicherin offensichtlich ganz anders vorgestellt. Weil der Wasserstand des Meers in Grado (I) nicht so perfekt war wie auf den Hochglanz-Bildern im Internet, zog die verärgerte Touristin vor Gericht. Der skurrile Vorwurf: Das Meer sei plötzlich weg gewesen.

Die Frau habe dem Meer meterweit nachlaufen müssen, schreibt heute.at. Im Katalog habe dies ganz anders ausgesehen. Nach ihrer Rückkehr verklagte die aufgebrachte Österreicherin ihren Reiseveranstalter – und blitzte ab.

Reiserechtlich alles in Ordnung

Es sei bekannt, dass Ebbe und Flut in Grado recht ausgeprägt seien, erklärte ein Rechtsanwalt gegenüber dem Nachrichtenportal. Man müsse sich also darauf einstellen, dass der Wasserstand niedriger ausfällt als im Katalog dargestellt. Das sah auch das Gericht so. Rechtlich gab es für die Frau also nichts zu holen – vor allem im Nachhinein nicht.

Eine österreichische Touristin beschwerte sich beim Reiseveranstalter, weil in ihren Ferien plötzlich das Meer weg war.
Foto: Screenshot Google Maps
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Feriengäste würden oft Rückerstattungen erwarten, wenn das Aufgefundene nicht ihren Erwartungen entspricht. In Wirklichkeit würden aber meistens nur fünf Prozent des Preises zurückerstattet, führt der Jurist weiter aus. Er rät, bei allfälligen tatsächlichen Mängeln Fotos zu machen, um den Fall zu dokumentieren. Die Reiseveranstalter sollten darauf achten, dass die abgebildeten Darstellungen tatsächlich der Realität entsprechen.

Die Gesamtanzahl an juristischen Prozessen würde in der Reisebranche sinken, erklärt der Anwalt: «Die Rechtsabteilungen werden immer besser und es werden aussergerichtliche Vereinbarungen getroffen». (ene)

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