Mord-Prozess beendet
Freispruch für Vater im Fall Leon (†6)

Der Vater des kleinen Leons wurde beschuldigt, sein geistig beeinträchtigtes Kind im August 2022 in St. Johann in Tirol in einen Hochwasser führenden Fluss gestossen zu haben. Nun wurde der wegen Mordes angeklagte Mann freigesprochen.
Publiziert: 01.08.2024 um 17:50 Uhr
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Aktualisiert: 02.08.2024 um 13:49 Uhr
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Marian NadlerRedaktor News

Am Ende war es ein einstimmiges Urteil der Geschworenen am Landgericht Innsbruck: Der Vater des kleinen Leon (†6) wurde am Donnerstag vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Er kommt somit sofort frei. Das berichten die «Krone»-Zeitung und «Puls 24» übereinstimmend. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ihm war vorgeworfen worden, sein geistig beeinträchtigtes Kind im August 2022 in St. Johann in Tirol in einen Hochwasser führenden Fluss gestossen zu haben. Der Bub war in der Kitzbüheler Ache ertrunken.

Der aus Deutschland stammende Angeklagte hatte stets seine Unschuld betont und angegeben, er sei bei einem Spaziergang mit seinem Sohn mit einer Flasche niedergeschlagen und ausgeraubt worden. Daraufhin sei sein Sohn aus dem Kinderwagen gestiegen und in den Fluss gefallen. Die Ermittler hatten diese Schilderung jedoch angezweifelt.

Leon mit seinen Eltern. Beim Bub wurde eine seltene Krankheit diagnostiziert.
Foto: leonandfriends.org
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Ist Leons Killer noch auf freiem Fuss?

Am dritten und letzten Prozesstag sagte der Angeklagte unter Tränen aus. Keiner könne «nachvollziehen, wie es ist, wenn man sich solchen Vorwürfen ausgesetzt sieht». Egal, welche Entscheidung am Ende getroffen werde, «die Geschichte wird kein Happy End für uns haben. Unseren Sohn bekommen wir nicht wieder».

Florian A. (39) behauptete, die Person, die seinen Sohn getötet habe, laufe noch immer frei herum. Er werde es sich nie verzeihen können, dass er den Buben nicht beschützt habe.

Fall Leon: Verteidigung forderte Freispruch

Die Staatsanwaltschaft war von der Schuld des Angeklagten überzeugt. In seinem Schlussplädoyer verwies er auf Gutachter-Expertisen. Bereits am ersten Prozesstag hatten gerichtsmedizinische und psychiatrische Sachverständige der Darstellung des Vaters widersprochen.

Von seiner Unschuld überzeugt zeigte sich vor Gericht dagegen die Frau von Florian A. und Mutter des Kindes. Der liebevolle Vater wäre zu so seiner Tat nicht fähig, meinte sie.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Aus ihrer Sicht fehlte jedes Motiv für einen Mord, da der Vater ein liebevolles Verhältnis zu seinem Sohn gehabt habe.

Sprecher: An der Entscheidung der Geschworenen gibt es nichts zu rütteln

Der Freispruch ist seit Donnerstag rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft verzichte auf eine Berufung, teilte ein Sprecher der Anklagebehörde in Österreich mit.

Das Urteil des Schwurgerichts in Innsbruck sei klar ausgefallen. Auch sehe man keinen Hinweis auf Fehler in der Verhandlung und damit keinen Grund für eine Anfechtung vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). An dem durch die Geschworenen gefällten Freispruch gebe es somit nichts zu rütteln, so der Sprecher.

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