Nach mehrwöchiger U-Haft ist der Täter wieder auf freiem Fuss
14-Jähriger vergewaltigt Mädchen (11) in Österreich

Mitte Januar soll ein Teenager ein Mädchen im österreichischen Kärnten vergewaltigt haben. Jetzt kommt heraus: Er sitzt nicht mehr in Haft. Der mutmassliche Vergewaltiger muss sich im April vor Gericht verantworten.
Publiziert: 14.03.2024 um 09:12 Uhr
Die Tat geschah in Kärnten, im Bild das Landesgericht Klagenfurt.
Foto: Johann Jaritz
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Marian NadlerRedaktor News

Der Fall einer Jugendbande, die ein Mädchen (12) über Monate sexuell missbraucht haben soll, hat in unserem Nachbarland für Entsetzen gesorgt. Auch ein Fall, der sich in Salzburg ereignete, machte Schlagzeilen. Dort war eine Jugendgruppe über zwei Mädchen (15,16) hergefallen. Jetzt gibt es schon wieder einen Vergewaltigungsfall unter Kindern. 

In einem Dorf in Kärnten soll ein Mädchen (11) gefesselt und vergewaltigt worden sein. Das berichtet «Oe24». Der Täter soll ein Ukrainer (14) sein. Er soll kurz nach Beginn der russischen Invasion in der Ukraine als Flüchtling mit seiner Mutter und den Geschwistern aus der Ukraine geflohen sein. 

Kontaktverbot ausgesprochen

Die Tat soll sich demnach im Rahmen eines Jugendlagers ereignet haben. Wie Tina Frimmel-Hesse, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, in dem «Oe24»-Bericht mitteilt, wird dem Ukrainer vorgeworfen, das wehrlose Kind missbraucht zu haben. Ein Bekannter (13) des mutmasslichen Täters, vermutlich auch ein Ukrainer, soll die Tat zudem gefilmt haben.

Die Eltern des Mädchens erstatteten Anzeige, nachdem sie sich ihnen anvertraut hatte. Die Polizei machte den mutmasslichen Täter ausfindig. Er wurde festgenommen. Fünf Wochen sass der Junge in Untersuchungshaft, mittlerweile ist er wieder auf freiem Fuss – weil ein Gesuch um Verlängerung der Untersuchungshaft abgelehnt wurde. Für ihn gilt allerdings ein Kontaktverbot zu seinem Kollegen und der Opferfamilie. 

Anders als in der Schweiz, wo Personen schon ab zehn Jahren für Straftaten belangt werden können, sind Jugendliche in Österreich erst ab 14 Jahren strafmündig. Bedeutet: Der Mittäter kommt straffrei davon. Der mutmassliche Vergewaltiger wird unter anderem wegen Vergewaltigung und schwerer Nötigung angeklagt. Der erste Prozesstag dürfte im April stattfinden. Das mögliche Strafmass: bis zu fünf Jahre Haft.

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