Zwei Afghanen verhaftet – Österreichs Kanzler Sebastian Kurz will durchgreifen
Heftige Ausschaffungs-Diskussion nach Tötung von Mädchen (†13)

Nach dem Fund einer Mädchenleiche in Wien ist in Österreich ein Streit über Ausschaffungen entbrannt. Denn als Täter werden afghanische Asylbewerber verdächtigt. Kanzler Sebastian Kurz hat seinem Land nun ein Versprechen abgegeben.
Publiziert: 30.06.2021 um 17:04 Uhr
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Aktualisiert: 30.06.2021 um 18:15 Uhr
Die Tat geschah ganz in der Nähe in der Wohnung von einem der mutmasslichen Täter.
Foto: Keystone
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Der Tod eines 13-jährigen Mädchens in Wien führt in Österreich auf politischer Ebene zu heftigen Diskussionen über Ausschaffungen. Denn bei den Tätern handelt es sich höchstwahrscheinlich um zwei jugendliche Asylbewerber aus Afghanistan, von denen einer schon mehrfach verurteilt worden war.

Selbst innerhalb der Regierung, die sich aus Vertretern der ÖVP und den Grünen zusammensetzt, ist Streit ausgebrochen. Vor zwei Wochen hatte Justizministerin Alma Zadic (37, Grüne) die österreichische Abschiebepraxis von Migranten nach Afghanistan kritisiert und eine Evaluierung gefordert. Es müsse eine entsprechende Stellungnahme des UNHCR berücksichtigt werden, nach der Afghanistan nicht sicher sei. «Die sind vor Ort, die kennen die Situation», hatte Zadic gesagt.

Der nicht namentlich angegriffene Innenminister Karl Nehammer (48, ÖVP) wehrte sich umgehend. Österreich werde nach wie vor sowohl freiwillige als auch zwangsweise Rückführungen nach Afghanistan durchführen, wie dies auch EU-weite Praxis sei. Rund 40 Prozent der abgeschobenen Afghanen seien in Österreich straffällig geworden – das zeige wie wichtig ein konsequentes Vorgehen sei.

Kanzler verschärft Praxis

Nun greift Kanzler Sebastian Kurz (34, ÖVP) in die Diskussion ein und kündigt eine härtere Gangart gegen kriminelle Asylbewerber an. Er twitterte: «Ich verspreche, dass wir alles tun werden, damit die Täter mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden. Mit mir wird es einen Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan und eine Aufweichung der Asylgesetze gegenüber straffälligen Asylwerbern niemals geben!»

Die Tat mache ihn zutiefst betroffen und wütend. «Es ist untragbar, dass Menschen in unser Land kommen, angeben, dass sie Schutz suchen und dann grausame Verbrechen begehen.»

FPÖ fordert «Ausschaffungsoffensive»

Die FPÖ fordert eine Ausschaffungsoffensive nach Afghanistan und Syrien. Parteichef Herbert Kickl (52) schlug in einem «Zehn-Punkte-Plan zur Abwehr von Gewalttaten durch Asylwerber» zudem das Aussetzen von Asylanträgen auf österreichischem Boden, den sofortigen Abbruch des Asylverfahrens sowie die Aberkennung des Asylstatus bei Straffälligkeit inklusive «Ausserlandesbringung» vor.

Der niederösterreichische Asyl- und Integrationslandesrat Gottfried Waldhäusl (55, FPÖ) machte Nehammer und Justizministerin Alma Zadic für die «unfassbare Tat mitverantwortlich». Er werde «definitiv keinen einzigen straffälligen Asylwerber mehr in Niederösterreich dulden». Innenminister und Justizministerin bekämen «alle frei Haus vor die Türe geliefert».

Auch SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner (48) griff Innenminister Nehammer an. Es laufe etwas falsch, wenn straffällige Asylbewerber frei herumlaufen, während Schülerinnen mitten in der Nacht abgeschoben würden.

Täter mehrmals verurteilt

Die getötete 13-Jährige stammte aus Niederösterreich. Ihre Leiche war am Samstag in Wien an einen Baum gelehnt gefunden worden. Es wird vermutet, dass sie in einer nahegelegenen Gemeindewohnung unter Drogen gesetzt und missbraucht worden war. Die Polizei nahm am Montag einen 18- und einen 16-jährigen Afghanen fest, nach einem dritten wird gefahndet.

Der 18-Jährige war bereits mehrmals verurteilt worden, so wegen Drogendeals und Raub. Der Schutzstatus war ihm daraufhin zwar entzogen worden, wegen seines jugendlichen Alters war aber eine Abschiebung aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention unzulässig. Auch der Gesuchte soll laut «Krone» mehrfach vorbestraft sein, gegen den 16-Jährigen lag bisher nichts vor.

Möglicherweise wird nun auch das Alter des angeblich 18-Jährigen überprüft. Er könnte weit älter sein und sich als angeblich Minderjähriger im Jahre 2015 Vorteile beim Asylverfahren erwirkt haben. (gf)

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