«Ich weiss nicht, ob das die richtige Lösung ist!»
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Tempo 30 in der Stadt Zürich:«Ich weiss nicht, ob das die richtige Lösung ist!»

Tachopflicht für E-Bikes ab 2024
Kein Freibrief mehr für Velo-Raser

Bei neuen E-Bikes bis 45 km/h gilt ab Frühjahr 2024 eine Tachopflicht. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung könnten E-Biker dann wie Autofahrer gebüsst werden. Der Zweck der Massnahme ist aber ein anderer.
Publiziert: 11.01.2022 um 13:00 Uhr
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Aktualisiert: 29.12.2023 um 11:44 Uhr
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Andreas EngelRedaktor Auto & Mobilität

Mitte Dezember 2021 hatte die Zürcher Stadtregierung bekannt gegeben, in den kommenden Jahren sukzessive auf fast allen Strassen auf Stadtgebiet Tempo 30 einzuführen. Einzig auf den Hauptverkehrsachsen sollen weiterhin höhere Geschwindigkeiten zulässig sein. Ziel der kollektiven Tempobremse: weniger Lärm und damit mehr Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner.

Die grösste Stadt der Schweiz ist mit ihrem Entscheid, den Verkehr weiter zu verlangsamen, nicht allein: Neben Zürich planen auch grössere Städte wie Basel, Bern, Freiburg, Genf, Luzern, Lausanne und St. Gallen ähnliche Massnahmen.

Stadt Zürich wird zur Tempo-30-Zone

Diese Woche gab der Zürcher Stadtrat Details zum neuen Verkehrsregime in der grössten Stadt der Schweiz bekannt. Ganz oben auf der Prioritätenliste der grünen Stadträtin Karin Rykart (50, Bild), Vorsteherin des Sicherheitsdepartements: die flächendeckende Einführung von Tempo 30. Gilt diese tiefe Höchstgeschwindigkeit derzeit auf rund 37 Kilometern, sollen nun mit der dritten Etappe 150 weitere Strassenkilometer hinzukommen. Grund: Heute lebt rund ein Drittel der Stadtzürcher Bevölkerung, also rund 100'000 Personen, an einem Ort, an dem der Strassenlärm zu laut sei. Werde das Maximaltempo von 50 auf 30 km/h reduziert, nehme der Verkehrslärm um drei Dezibel ab. Dies entspreche in der Wahrnehmung einer Halbierung der Verkehrsmenge. Rykart sagt aber auch: «Auf Hauptachsen in und aus der Stadt gilt nach wie vor Tempo 50.» Wo hingegen der Lärm gross sei und die Besiedlung dicht, werde Tempo 30 oder Tempo 30 in der Nacht kommen.

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Diese Woche gab der Zürcher Stadtrat Details zum neuen Verkehrsregime in der grössten Stadt der Schweiz bekannt. Ganz oben auf der Prioritätenliste der grünen Stadträtin Karin Rykart (50, Bild), Vorsteherin des Sicherheitsdepartements: die flächendeckende Einführung von Tempo 30. Gilt diese tiefe Höchstgeschwindigkeit derzeit auf rund 37 Kilometern, sollen nun mit der dritten Etappe 150 weitere Strassenkilometer hinzukommen. Grund: Heute lebt rund ein Drittel der Stadtzürcher Bevölkerung, also rund 100'000 Personen, an einem Ort, an dem der Strassenlärm zu laut sei. Werde das Maximaltempo von 50 auf 30 km/h reduziert, nehme der Verkehrslärm um drei Dezibel ab. Dies entspreche in der Wahrnehmung einer Halbierung der Verkehrsmenge. Rykart sagt aber auch: «Auf Hauptachsen in und aus der Stadt gilt nach wie vor Tempo 50.» Wo hingegen der Lärm gross sei und die Besiedlung dicht, werde Tempo 30 oder Tempo 30 in der Nacht kommen.

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Freibrief für Velo-Raser

Solch ein flächendeckendes Tempolimit hat zahlreiche Konsequenzen für die einzelnen Verkehrsteilnehmer. Für viele Leserinnen und Leser stossend: Während Autofahrer bei einer Tempoüberschreitung sehr schnell sehr saftig zur Kasse gebeten werden, haben Velofahrer, auch solche mit einem schnellen 45-km/h-E-Bike, quasi einen Freibrief fürs Rasen. Denn auch wenn sich Velos grundsätzlich ans Tempolimit halten müssen, werden sie bei Übertretungen nur in Ausnahmefällen zivilstrafrechtlich belangt – etwa, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer wegen unangepasster Geschwindigkeit gefährden oder gar verletzen.

In Zürich und vielen weiteren Schweizer Städten wird in den kommenden Jahren auf fast allen Strassen Tempo 30 eingeführt.
Foto: imago
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Und auch wenn schnelle E-Bikes ein gelbes Nummernschild tragen müssen, das beim Strassenverkehrsamt registriert ist, müssen die Halterinnen bis anhin nicht mit einer Tempobusse rechnen – selbst wenn sie mit überhöhter Geschwindigkeit in der 30er-Zone geblitzt werden. Der Grund: Laut Gesetz brauchen Velos und E-Bikes keinen Tacho, weshalb Fahrer nicht wissen können, wie schnell genau sie unterwegs sind.

Die Tachopflicht kommt

Doch mit diesem Privileg – man könnte es auch Gesetzeslücke nennen – ist bald Schluss! Kurz vor Weihnachten hat der Bundesrat eine Verordnung verabschiedet, die den Tacho zumindest bei neu in Verkehr gesetzten schnellen E-Bikes ab 1. April 2024 zur Pflicht macht. Personen, die bereits ein schnelles E-Bike besitzen, haben bis 1. April 2027 Zeit, einen Tacho nachzurüsten. Gut möglich, dass mit Einführung der Tachopflicht dann auch E-Biker von der Polizei zur Kasse gebeten werden, wenn sie sich in verkehrsberuhigten 20er- oder 30er-Zonen nicht ans Tempolimit halten.

Steigende Unfallzahlen

Die Gesetzesanpassung soll in erster Linie aber nicht die Staatskassen aufbessern, sondern für mehr Sicherheit sorgen: Seit Jahren schon sind die Unfallzahlen im Zusammenhang mit E-Bikes ansteigend. Die Zahl der Schwerverletzten bei Unfällen mit E-Bikes etwa stieg von 201 im Jahr 2016 auf 521 im 2020. Mit einem Tacho könnten die E-Biker ihre eigene Geschwindigkeit besser einschätzen und das Tempo den eigenen Fahrfähigkeiten anpassen, so die Argumentation der Befürworter.

Eine weitere Massnahme für mehr Sicherheit im Strassenverkehr trat schon deutlich früher in Kraft: Seit 1. April 2022 müssen alle E-Bikes – egal, ob die Fahrerin bis 25 oder 45 km/h unterstützt wird – auch tagsüber mit Licht unterwegs sein. E-Biker, die ohne Beleuchtung von der Polizei erwischt werden, müssen mit einer Busse in Höhe von 20 Franken rechnen.

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