E-Velo Lichtpflicht am Tag
«Wir machen keine Jagd auf E-Biker»

Seit Freitag, 1. April 2022, müssen E-Bikes in der Schweiz auch am Tag mit Licht fahren. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Busse rechnen. Blick hat bei der Polizei nachgefragt, wie rigoros sie das neue Gesetz in der Praxis umsetzt.
Publiziert: 01.04.2022 um 03:55 Uhr
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Aktualisiert: 01.04.2022 um 10:34 Uhr
Andreas Engel

Autos müssen schon seit 1. Januar 2014 das Licht am Tag eingeschaltet haben – so will es das Gesetz. Wer ohne eingeschaltetes Abblend- oder Tagfahrlicht unterwegs ist, wird gebüsst. Gleiches gilt jetzt für Velos mit Elektrounterstützung: Seit 1. April 2022 – trotz des Datums kein April-Scherz – gilt neu die Lichtpflicht für E-Bikes am Tag. E-Biker müssen seither ein fixes Licht (es gelten auch Ansteck-Lichter) am Velo haben, wobei wenigstens die vordere Lampe tagsüber an sein muss.

Die Lichtpflicht gilt nicht nur im normalen Strassenverkehr, sondern auch im Wald, auf Feldwegen oder speziellen Bike-Trails und sowohl für die langsameren, bis 25 km/h unterstützten Elektro-Velos als auch für die schnelleren 45-km/h-Modelle. Wer ab sofort tagsüber ohne Beleuchtung am E-Bike erwischt wird, kann mit 20 Franken gebüsst werden. Nachts gilt nach wie vor: Ohne Licht auf beleuchteter Strasse zahlt man 40 Franken, auf unbeleuchteter Strasse sogar 60 Franken.

Gewisse Toleranz

Wir haben bei der Polizei nachgefragt, wie konsequent die Lichtpflicht kontrolliert und bei Nichtbefolgen sanktioniert wird. «Wir werden keine Jagd auf E-Biker machen», sagt etwa Pascal Siegenthaler, Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich. Ein Freibrief für E-Biker sei dies aber nicht: «Prinzipiell ist das Gesetz da, und es kann gebüsst werden, wenn sich die Fahrerinnen und Fahrer von E-Bikes nicht daran halten. Wir werden das neu geltende Gesetz mit Verhältnismässigkeit anwenden.»

Seit Freitag, 1. April 2022, müssen E-Bikes in der Schweiz auch am Tag mit Licht fahren, wobei wenigstens die vordere Lampe tagsüber eingeschaltet sein muss.
Foto: Philippe Rossier
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Ähnlich klingt es bei der Kantonspolizei Basel-Stadt, die regelmässig Schwerpunktkontrollen im Verkehr durchführt: «Es ist jedoch nicht unsere Art, bei neu eingeführten Gesetzesänderungen umgehend und rigoros Kontrollen durchzuführen. Ebenfalls ist es bei uns üblich, dass wir bei kleineren Übertretungen öfter auf das korrekte Verhalten hinweisen, als sofort zu büssen», erklärt Mediensprecher Stefan Schmitt.

Anzahl Bussen dürfte klar steigen

Auch bei der Kantonspolizei Bern seien aufgrund des neuen Gesetzes vorerst keine verstärkten Kontrollen geplant, wie Mediensprecherin Magdalena Rast auf Nachfrage sagt. Eine Toleranz bei einem Verstoss sei aber nicht vorgesehen. «Es gilt, die Lichtpflicht einzuhalten. Aber auch unsere Einsatzkräfte beurteilen jede Situation individuell». Mittelfristig würden in Bern verstärkt Kontrollen im Bereich des Langsamverkehrs durchgeführt – davon seien dann auch E-Biker betroffen. «Darüber werden wir aber zu gegebener Zeit informieren», sagt Rast.

Insgesamt seien im Kanton Bern schon im letzten Jahr 704 Ordnungsbussen für das Fahren ohne Licht ausgestellt worden, wobei neben E-Bikes auch normale Velos und Mofas eingeschlossen waren. Mit dem anhaltenden E-Bike-Boom und der neuen Tagfahrlichtpflicht dürften diese Zahlen trotz einer gewissen anfänglichen Toleranz ansteigen – und dem Staat einige zusätzliche Busseneinnahmen bescheren.

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