Name suggeriert falsche Sicherheit
Darum ist Teslas Autopilot so gefährlich

Der Begriff Autopilot für die Assistenzsysteme von Tesla ist irreführend. So urteilte das Landgericht München (D) letzten Sommer und verbot jegliche Werbung damit. Völlig richtig, wie der tragische Unfall in Houston (USA) zeigt.
Publiziert: 19.04.2021 um 12:02 Uhr
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Aktualisiert: 02.05.2021 um 10:13 Uhr
Tesla täuscht seine Kunden. Modelle von Tesla (hier das Model 3) sollen automatisiert fahren können, wirbt der Elektroauto-Pionier.
Foto: James Lipman
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Andreas Faust und Martin A. Bartholdi

Moderne Autos scheinen vieles alleine zu können. Sie halten automatisch Tempo und Abstand. Sie lesen Verkehrszeichen, warnen vor Tempolimiten, bleiben von selbst in der Spur. Und auf Knopfdruck parkieren sie sogar für uns ein. Manche verlassen sich blind auf die Technologie. Auch beim Tesla-Crash im texanischen Houston, bei dem das Fahrzeug mit zwei Passagieren in einen Baum raste. Die Polizei vermutet, dass niemand auf dem Fahrersitz sass.

Dabei wurde schon im letzten Sommer gerichtlich festgestellt: Teslas Autopilot ist keine Technologie zum autonomen Fahren. Die Bezeichnung Autopilot für den klassischen Radartempomat mit aktivem Spurwechsel suggeriere, dass die Model 3, S und X komplett selbständig fahren könnten. Das ist jedoch nicht der Fall. Zu diesem Schluss kam das Landgericht München (D) letzten Sommer und gab einer entsprechenden Klage der deutschen Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs statt.

Irreführende Bezeichnung

Konkret nervte sich die Zentrale an einer Tesla-Ankündigung aus dem Jahr 2019: Bis Ende jenes Jahres werde man das «automatische Fahren innerorts» einführen, so hatte das US-Unternehmen damals geworben. Laut Tesla solle das Auto Fahrzeuge und Fussgänger erkennen. Aber auch wenns technisch schon ginge: In Deutschland und auch in der Schweiz ist vollautomatisiertes Fahren noch nicht zugelassen. Damit habe Tesla «irreführende Werbung» betrieben, begründet die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ihre Klage.

Das Landgericht München sah dies ebenso und verbot dem Elektro-Pionier, in Deutschland mit den Slogans «volles Potenzial für autonomes Fahren» und «Autopilot: inklusive» zu werben. Und zwar mit den gleichen Argumenten wie die Zentrale in ihrer Klage. Die Slogans seien für die Verbraucher irreführend. Echtes autonomes Fahren sei mit den Fahrassistenz-Systemen von Tesla nicht möglich. Zudem sei es in Deutschland bisher gar nicht erlaubt.

Nickerchen oder Streamen

Der Begriff Autopilot ist aber nicht nur irreführend, sondern auch gefährlich. Er verleitet Tesla-Fahrer dazu, sich nicht mehr auf das Verkehrsgeschehen zu konzentrieren und stattdessen Filme und Serien zu schauen oder gar ein Nickerchen zu machen. Das führt immer wieder zu tödlichen Unfällen.

Abgesehen von der Zulässigkeit sei Tesla vom höchsten Level des autonomen Fahrens noch weit entfernt, so das Landgericht München weiter in seiner Urteilsbegründung. Auch wenn der Name viel mehr verspricht, kann der Autopilot des US-Autobauers erst Level 3. Sprich: Der Fahrer muss, wie es Tesla auf seiner Internetseite schreibt, die Hände am Lenkrad lassen und dem Verkehrsgeschehen aufmerksam folgen. Bis wann wir das Fahren ganz dem Auto überlassen können, lässt sich laut Experten noch nicht abschätzen, da die Lernprozesse der nötigen künstlichen Intelligenz noch immer sehr lange dauern.

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