Autonome Autos aus Versicherungssicht
«Es muss klar sein, wer beim Unfall haftet»

Die Technik könnte schon viel, aber die rechtlichen Hürden des autonomen Fahrens sind enorm. An seiner Fachtagung hat sich der deutsche Versicherungsriese Allianz nun Gedanken dazu gemacht, was damit auf die Autoversicherer zukommt.
Publiziert: 01.10.2021 um 11:15 Uhr
Timothy Pfannkuchen

Alle sprechen vom autonomen Fahren – doch noch grösser als die technischen sind die rechtlichen Herausforderungen. Am neunten «Autotag» des deutschen Versicherers Allianz tauschten sich Experten heuer beispielsweise über höhere Reparaturkosten bei E-Autos aus – und eben auch über das autonome Fahren. Denn bei deren Versicherung stellen sich knifflige Fragen.

Auch deshalb müsse autonomes Fahren europaweit gleich geregelt sein, so die Allianz. Nicht nur, weil selbst fahrende Autos beim Grenzübertritt Regeln oder Markierungen kennen müssten. «Es muss klar sein, wer haftet, wenn ein Unfall passiert», sagt dazu Klaus-Peter Röhler (57), Chef der Allianz Deutschland.

Wer zahlt beim autonomen Crash?

Immerhin hat die Uno Voraussetzungen zur europaweiten Zulassung geschaffen. Aber vieles bleibt heikel: Bei teilautonomem Fahren (wie heute) sind Lenkende in der Pflicht und müssen das System überwachen. Was aber ist, wenn uns der Autohersteller verspricht, wir dürften uns zurücklehnen – und es dann knallt?

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Foto: Keystone
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Dann, so finden die Allianz-Experten, müsse es so sein, «dass auch der Halter im Fahrzeug bei Fahrten im automatisierten Modus rechtlich geschützt sein muss», sprich: Baut nicht der Mensch (z.B. durch Bedienfehler), sondern die Technik den Unfall, müsse die Autoversicherung also wie gewohnt zahlen.

Technische Aufsicht mit Haftpflicht

Ebenso müsse die sogenannte technische Aufsicht separat versichert sein. Dies muss laut neuem deutschen Gesetz für autonome Autos – dem ersten der Art weltweit, für andere Länder werden ähnliche erwartet – ein Mensch sein, der im Einzelfall dann das autonome Auto aus einer Zentrale fern-deaktivieren oder einzelne Funktionen (z.B. Weiterfahrt bei defektem Rotlicht) auslösen kann.

Zudem verweist die Allianz auf eine Besonderheit: Im autonomen Auto könne der Lenkende durch einen Fehler seines Autos verletzt werden. Nur kann ein Halter bislang nicht von sich selbst Schadenersatz verlangen, sondern könnte das höchstens per Produkthaftungsklage beim Autobauer einfordern. Hierbei ist die Allianz dafür, dass künftig die eigene Autoversicherung auch dies bezahlt.

Datenfreigabe zu Ermittlungszwecken

Nur: Wie soll man Unfälle aufklären, wenn niemand gefahren ist? Die Allianz empfiehlt einen europaweiten Daten-Treuhänder, der Zugriff habe und Daten zwecks Ermittlungen freigeben könne, «um Opfer schnell zu entschädigen und das Vertrauen in die neue Technologie nicht zu zerstören», sagt Röhler.

Am Rande gehen wie alle Experten auch jene die Allianz davon aus, dass das autonome Fahren viel sicherer, nicht aber ganz unfallfrei wird – gerade zu Beginn und solange autonome Autos im Mischverkehr mit «normalen» fahren. Aber auch den «Lernprozess» werde man quasi wie Junglenkende versichern.

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