Autoferien: Das musst du in Österreich beachten
Kommt die Polizei, kostets eine Blaulichsteuer

Sommerzeit ist Ferienzeit – viele Schweizerinnen und Schweizer setzen dabei für die Reise ins Ausland aufs eigene Auto. Aber Vorsicht: In jedem Land gelten andere Verkehrsregeln und Reisebestimmungen. Heute in unserer Reiseland-Serie: Österreich.
Publiziert: 19.07.2024 um 15:50 Uhr
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Aktualisiert: 19.07.2024 um 15:58 Uhr
Martin A. Bartholdi und Kim Hüppin

Die geografische Nähe macht Österreich zu einer der beliebtesten Feriendestinationen für Schweizerinnen und Schweizer. Und weil es gleich um die Ecke liegt, fahren die meisten auch mit dem Auto. Wir erklären, was du bei deinen Autoferien in Österreich beachten musst.

Das musst du dabei haben

Grundsätzlich müssen wir für die Ferien in Österreich das mitnehmen, was auch in der Schweiz im Kofferraum liegen sollte: Ein Pannendreieck, mindestens eine Warnweste und einen Erste-Hilfe-Koffer in einer staubdichten Box. Wer ein älteres Auto fährt, tut gut daran, ein Set Ersatzglühlampen mitzunehmen. Von dieser Regel sind jedoch Autos mit LED-, Xenon- oder Neon-Scheinwerfern ausgenommen, womit es die meisten nicht betrifft. Nicht fehlen darf aber der CH-Kleber am Heck.

Derzeit egal, aber als Erinnerung für die Skiferien: Vom 1. November bis 15. April sind in Österreich Winterreifen obligatorisch, wenn die Strassen mit Schnee, Schneematsch oder Eis bedeckt sind. Alternativ können auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten aufgezogen werden.

Österreich ist eine der beliebtesten Feriendestinationen für Schweizerinnen und Schweizer.
Foto: pixabay
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Kinder an Bord

Jedes Kind und jeder Erwachsene muss einen eigenen Sitzplatz haben. Kinder, die kleiner als 1,30 Meter sind, müssen in einem passenden Kindersitz gesichert werden. Das kann auch eine Babyschale oder ein Sitzerhöher sein. Wenn das Kind grösser als 1,30 Meter ist, reicht die Sicherung mit dem Sitzgurt. Vorsicht bei Schulbussen: Diese dürfen nicht überholt werden, auch wenn sie stehen. Sie sind mit einer gelb-roten Tafel markiert.

Alkoholgrenze

Die Alkoholgrenze liegt in Österreich wie bei uns in der Schweiz grundsätzlich bei 0,5 Promille. Vorsicht für Neulenker: Wer den Führerausweis weniger als zwei Jahre besitzt, muss sich an die strengere Vorschrift für Berufschauffeure halten. Für diese gilt 0,1 Promille Alkohol.

Ladestationen

Mit knapp 20'000 öffentlichen Ladepunkten für E-Autos zählt die österreichische Infrastruktur zu einer der am besten ausgebauten in Europa. Laut der nationalen Autobahngesellschaft Asfinag stehen mittlerweile an 36 Autobahn-Raststätten rund 220 E-Zapfsäulen zur Verfügung – im Schnitt ist entlang der Autobahnen und Schnellstrassen alle 62 Kilometer eine Lademöglichkeit vorhanden.

Tempolimit

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für Autos und Motorräder innerorts wie bei uns 50 km/h – ausserorts und auf Autostrassen 100 und auf der Autobahn 130 km/h. Aber Vorsicht: Die Autobahnen A10, A12, A13 und A14 sind nachts von 22 bis 5 Uhr auf 110 km/h limitiert. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen gilt ausserorts 70 km/h und auf Autostrassen sowie Autobahnen Tempo 80.

Achtung: Seit 1. März 2024 agieren die österreichische Polizei und Justiz knallhart: Wer sich innerorts mit 60 oder ausserorts mit 70 km/h zuviel auf dem Tacho erwischen lässt, dessen Auto wird sofort beschlagnahmt und der Führerausweis eingezogen. Innert 14 Tagen entscheidet dann die Bezirksverwaltung über die Rückgabe des Fahrzeugs.

Handy am Steuer

Wie bei uns: Auf keinen Fall! Während der Fahrt darf das Handy nicht benutzt und auch nicht in der Hand gehalten werden. Sonst droht eine Busse von 100 Euro – Neulenker müssen danach einen zusätzlichen Fahrkurs besuchen. Das Telefonieren per Freisprecheinrichtung oder Kopfhörer ist erlaubt, solange der Lenkende beide Hände am Steuer hat und die Kontrolle übers Auto behält.

Kuriose Regeln

Die gibts auch in Österreich. So musst du dich etwa in Salzburg bei Regenwetter auf lange Fusswege einstellen: Wenn es regnet, gilt vom 1. Juli bis Ende August in der Innenstadt ein generelles Fahrverbot. Dann muss das Auto in den Aussenbezirken parkiert werden.

Österreichische Polizisten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen eine Geschwindigkeitsüberschreitung schätzen. Dafür müssen sie das Auto über eine Strecke von mindestens 100 Metern beobachten und dürfen nur Tempoüberschreitungen bis zu 30 km/h feststellen.

Das Hupen ist in den meisten Ortschaften nachts verboten. Die entsprechenden Orte haben ein Hinweisschild am Ortseingang. In Wien besteht Tag und Nacht ein Hupverbot. Hupst du trotzdem, kann dich das bis zu 70 Euro Busse kosten.

Nicht kurios, aber ungewöhnlich: Seit 1996 erhebt die Polizei in Österreich die sogenannte Blaulichtsteuer. Gibts bei einem Unfall nur Blechschaden, können die Unfallbeteiligten die Situation mit dem Austausch der Versicherungsdaten klären. Wird die Polizei dennoch gerufen, kostet das 36 Euro – quasi als Aufwandsentschädigung. Nicht erhoben wird diese Gebühr unter anderem, wenn Alkohol im Spiel ist, jemand verletzt wurde, bei Unfallflucht oder Wildunfällen.

Maut

Wie in der Schweiz gibts in Österreich eine Vignette für die Benützung der Autobahnen. Sie kann neu für einen Tag (8.60 Euro, Töff: 3.40 Euro), für zehn Tage (11.50/4.60, zwei Monate (28.60/11.50) oder das ganze Jahr (96.40 Euro/38.50) gelöst werden. Neben der Klebevignette ist auch eine digitale Vignette verfügbar. Diese muss bei der nationalen Autobahngesellschaft Asfinag allerdings 18 Tage im voraus gelöst werden (Ausnahme 1-Tages- und 10-Tagesvignette), da man während 14 Tagen von einem Online-Kauf zurücktreten kann.

Einige Abschnitte und Tunnels sind nicht in der Vignette inbegriffen. Das sind die A9 Pyhrn-Autobahn mit Gleinalm- und Bosrucktunnel, die A10 Tauern-Autobahn mit Tauern- und Katschbergtunnel, die A11 Karawanken-Autobahn, die A13 Brenner-Autobahn und die S16 Arlberg-Schnellstrasse. Die Tarife sind unter www.asfinag.at zu finden. Seit Dezember 2019 sind einzelne Autobahnabschnitte in Österreich nicht mehr mautpflichtig. Dazu gehört unter anderem die A14 bei Bregenz mit dem Pfändertunnel. Wer via Österreich von Zürich nach München fährt, muss damit keine Vignette mehr kaufen.

Für Camper über 3,5 Tonnen gilt in Österreich die LKW-Maut. Diese wird nach gefahrenen Kilometern abgerechnet und in einen Tag- und einen Nachttarif (22 bis 5 Uhr) unterteilt. Die Daten werden mit einem elektronischen Fahrtenschreiber erhoben, der vorher installiert werden muss.

Camping

Wildes Campen ist wie in der Schweiz grundsätzlich verboten. Aber so wie bei uns der Kantönligeist herrscht, macht auch in Österreich jedes Bundesland seine eigenen Bestimmungen. Das Zelten im Wald sowie in Nationalparks, Naturschutz- und Sonderschutzgebieten ist landesweit verboten. Mit Erlaubnis des Grundbesitzers darf auf privatem Gelände campiert werden.

Im Notfall

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Zwingend muss die Polizei nur bei Unfällen mit verletzten Personen dazugerufen werden. Die Polizei, die Ambulanz und die Feuerwehr können unter der Notfallnummer 112 alarmiert werden – bei Pannen die 120 wählen.

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