So blinkt man richtig
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Verhalten im Verkehr:So blinkt man richtig

Die Schweiz, das Land der Nichtblinker
So nutzt du den Blinker richtig

Der Blinker ist die wichtigste Möglichkeit, im Verkehr zu kommunizieren. Aber immer mehr Leute sparen sich den Griff zum Blinkerhebel. Wann musst du blinken? Und wann auf keinen Fall? Hier die Regeln.
Publiziert: 22.09.2023 um 16:01 Uhr
Timothy Pfannkuchen

Wir haben es einmal unterwegs nachgezählt: 92 Gar-Nicht-Blinker auf 74 Kilometern. Dabei fehlen noch die Zu-spät- und Zu-kurz-Blinker. Studien ergeben: Jeder zweite Fahrer blinkt inzwischen falsch oder gar nicht. Die Blinkmoral sinkt auch gefühlt stetig. Das erschwert das Miteinander, obwohl nur Blinken Klarheit schafft. Hier die Grundregeln und die häufigsten Fehler:

  • Jeder Spurwechsel und jede Richtungsänderung sind rechtzeitig anzuzeigen.
  • Jedes Abbiegen – auch auf einer gekennzeichneten Spur, auf der man nur in diese Richtung abbiegen kann – ist anzuzeigen.
  • Jedes Losfahren vom und jedes Anhalten am Rand sind anzuzeigen.
  • Blinken kündigt an! Wer erst beim Spurwechseln oder beim Abbiegen selbst blinkt, hilft niemandem mehr.
  • Blinken schafft keine Rechte, z. B. keins auf eine Lücke beim Spurwechsel oder im Reissverschluss (der 2021 Pflicht wird).
  • Früh Blinken – also z.B. bei jedem Abbiegen circa 30 Meter vorher und unbedingt bereits vor dem Tritt auf die Bremse.
  • Auch bei Kreiselausfahrt reicht der bequeme Dreifach-Tippblinker meist nicht aus.
  • Beim Rangieren in die Parklücke, Herausfahren aus einer Einfahrt und im öffentlichen Parkhaus ist zu blinken.
  • Nicht- oder Falschblinken kostet 100 Franken Busse.

Blinken beim Vorbeifahren

Wer Velos oder Hindernisse wie ein parkiertes Auto passiert und die Mittellinie überfährt oder auf Strassen ohne Linie die eigene Hälfte verlässt, muss links blinken. Bei stehenden Hindernissen zeigt man nur das Ausscheren an, bei fahrenden auch rechts das Einscheren – eigentlich Pflicht, aber nicht ganz so wichtig. Umso wichtiger ist das Blinken davor: Nur so wissen Nachfolgende, dass sie nicht überholen können und etwas im Weg ist. Und: Nur so weiss der Gegenverkehr Bescheid.

Autobahnein- und -ausfahrt

Beim Einfahren früh genug vor dem Spurwechsel ein-, aber nach dem Auffahren abschalten. Vor der Ausfahrt den Wechsel auf den Verzögerungsstreifen ab 250 Meter davor anzeigen – danach aber Blinker ausschalten. In beiden Fällen gilt: Blinken ist kein Recht auf Lücke!

Mitteilungsbedürfnis: Der Blinker kommuniziert mit anderen Autofahrern und sagt ihnen, was wir vorhaben.
Foto: Timothy Pfannkuchen.
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Abzweigende Hauptstrasse

Das wissen nur wenige: Der Blinker muss gesetzt werden, wenn man abknickenden Vorfahrtsstrassen folgt! Ebenso ist aber zu blinken, wenn man sie verlässt – auch geradeaus! Verlässt man also eine links abknickende Vorfahrtsstrasse geradeaus, blinkt man rechts – nur nicht, wenns andere verwirren würde, etwa weil's obendrein eine Rechtsabbiege-Möglichkeit gibt.

Blinken im Kreisverkehr

Beim Verlassen des Kreisels (hier Regeln für einspurige Kreisel bzw. mehrspurige Kreisel) rechts blinken – aber nicht erst beim Ausfahren, sondern ab Höhe der vorherigen Ausfahrt. Wer die erste Ausfahrt nimmt, soll und darf – muss aber nicht – schon vor der Kreiseleinfahrt rechts blinken. Hierzulande selten: Wer im Kreisel bleibt, muss nicht, aber darf auch erst links blinken.

Besondere Spurwechsel

Spurwechsel sind immer anzuzeigen, dies früh genug und egal, ob innerorts, ausserorts oder auf der Autobahn. Das gilt auch, wo es offenbar kaum jemand vermutet. Beispiel: Läuft rechter Hand eine Busspur und wird weiter vorne zu unserer eigenen Geradeaus-Fahrspur, muss man beim Wechsel dorthin blinken. Wichtig: Blinken kündigt an, aber schafft keinerlei Recht auf eine Lücke.

Blinken für Einsatzfahrzeuge

Wer Einsatzfahrzeugen (hier alle Verhaltensregeln gegenüber Einsatzfahrern) durch Ausweichen oder Stehenbleiben Platz schafft, muss blinken: Nur so weiss der Einsatzfahrer, dass man ihn gesehen hat und die Bahn frei macht.

Der Pannenblinker

Die Warnblinkanlage ist zum Warnen da: Am parkierten Auto nur, wenn es aus zwingendem (!) Grund vorschriftswidrig steht. Am fahrenden Auto dient sie dazu, um vor unvermittelten Hindernissen (etwa Unfall oder Stauende – nicht nur auf der Autobahn) zu warnen. Absichtliches falsches Parkieren ist kein Grund: Dann gibts beim Komme-gleich-wieder-Pannenblinker zur Park- die 40-fränkige Lichtbusse. Bei Verkehrsstockungen bitte nur warnblinken, wenns Sinn macht: Wer zu früh warnblinkt, löst eine Kettenreaktion und dadurch dann erst oft eine stärkere Verzögerung des Verkehrsflusses aus.

An sich nicht erlaubt (40 Fr.), aber meist toleriert sind ein bis zwei Warnblink-Impulse als «Sorry!» oder «Dankeschön». Eine nette Geste, die uns gefällt.

Die Blinksprache der LKW

Laster kommunizieren, indem sie blinken und lichthupen – nicht regelgerecht, aber toleriert. Lange Lichthupe: Man lässt einscheren oder signalisiert: «Du bist vorbei und kannst wieder rein.» Rechts-links-rechts-Blinken ist das «Dankeschön!» des anderen. Unter PW-Fahrern übernehmen das ein, zwei verbotene, aber freundliche Warnblink-Impulse (siehe oben). Auch PW-Fahrer bekommen Signale von Lastwagen: Blinkt der Laster kurz rechts, kanns heissen: «Frei, kannst überholen.» Das wünscht man sich auch mal von langsamen PW! Blinker links: «Bitte nicht überholen!» Achtung: Nie darauf verlassen, vielleicht will der Laster einfach nur abbiegen.

Kann man zu viel blinken?

Kaum – aber wer vor Spurwechsel blinkt, obwohl er vor dem Manöver eh erst noch andere passieren lassen will, verunsichert: Erst blinken, ehe man wirklich wechselt. Wer mit Dauer-Linksblinker überholt, hat das Blink-Prinzip nicht ganz verstanden. Und: Linksblinken als Lass-mich-vorbei-Signal ist nicht erlaubt! Aber im Zweifelsfall: Lieber einmal mehr als einmal zu wenig blinken.

Übrigens: Alle Regeln zum Thema Licht – von Stand- und Abblend- über Fern- und Tagfahr- bis zu Nebellicht und Lichthupe – gibts im Autolicht-Ratgeber.

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