TCS-Ratgeber: Mit einem Leihauto im Winter unterwegs
Keine Winterpneus? Der Fahrer ist verantwortlich!

Der TCS ist mit 1,5 Millionen Mitgliedern die grösste Mobilitätsorganisation der Schweiz. Martin Bolliger, Leiter Mobilitätsberatung, klärt für Blick Fragen rund ums Thema Autofahren.
Publiziert: 03.12.2022 um 14:00 Uhr
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Aktualisiert: 03.12.2022 um 14:26 Uhr
Martin Bolliger (TCS)

Wenn ich mir beim Nachbarn oder von Freunden ein Auto ausleihe: Muss der Verleiher mich darauf aufmerksam machen, wenn es keine Winterpneus hat? Oder muss ich selbst schauen, ob die angemessenen Reifen aufgezogen sind?
W. Suter, Aarau AG

Generell gilt: Es gibt keine Winterreifenpflicht in der Schweiz. Aber ein Fahrzeuglenker ist immer dafür verantwortlich, dass er auch auf winterlichen Strassen keinen Unfall verursacht – sonst kann es eine Busse oder Ausweisentzug setzen. Deshalb muss er sicherstellen, dass ein von ihm geführtes Fahrzeug im Winter entsprechend ausgerüstet ist, also Winterreifen hat. Und zwar auch dann, wenn er es sich von Freunden oder Bekannten ausleiht. Und auch, wenn er sich eines bei einem gewerblichen Anbeiter mietet.

Das bedeuten die Bezeichnungen am Reifen

Für viele Autofahrer sind die Zahlen und Buchstaben an den Pneuflanken unverständliche Hieroglyphen. Blick entschlüsselt, was da steht.

1. Reifenbreite in mm
2. Verhältnis Reifenhöhe zu -breite in Prozent. 65 % von 195 mm
3. Bauart des Reifens. R = Radialreifen
4. Felgendurchmesser in Zoll (1 Zoll = 2,54 cm)
5. Tragfähigkeitsindex (91 = 615 kg pro Reifen)
6. Index für die eingetragene Höchstgeschwindigkeit (H = 210 km/h)
7. Ersteller und Profilbezeichnung
8. DOT-Kennzeichen nach US-Vorschrift. Die Zahl symbolisiert das Herstellungsdatum, zum Beispiel 0817 = 8. Woche 2017
9. Tubeless = schlauchlos / Tube Type = mit Schlauch
10. Schneeflockensymbol signalisiert Wintertauglichkeit
11. M+S (Mud & Snow) sind Winter- oder Ganzjahresreifen
12. ECE-Prüfzeichen für Europa-Norm (14 ist die Landesbezeichnung der Schweiz)
13. Run Flat (Reifen mit Notlaufeigenschaften)
14. Abnützungsanzeiger (auf Lauffläche)

Für viele Autofahrer sind die Zahlen und Buchstaben an den Pneuflanken unverständliche Hieroglyphen. Blick entschlüsselt, was da steht.

1. Reifenbreite in mm
2. Verhältnis Reifenhöhe zu -breite in Prozent. 65 % von 195 mm
3. Bauart des Reifens. R = Radialreifen
4. Felgendurchmesser in Zoll (1 Zoll = 2,54 cm)
5. Tragfähigkeitsindex (91 = 615 kg pro Reifen)
6. Index für die eingetragene Höchstgeschwindigkeit (H = 210 km/h)
7. Ersteller und Profilbezeichnung
8. DOT-Kennzeichen nach US-Vorschrift. Die Zahl symbolisiert das Herstellungsdatum, zum Beispiel 0817 = 8. Woche 2017
9. Tubeless = schlauchlos / Tube Type = mit Schlauch
10. Schneeflockensymbol signalisiert Wintertauglichkeit
11. M+S (Mud & Snow) sind Winter- oder Ganzjahresreifen
12. ECE-Prüfzeichen für Europa-Norm (14 ist die Landesbezeichnung der Schweiz)
13. Run Flat (Reifen mit Notlaufeigenschaften)
14. Abnützungsanzeiger (auf Lauffläche)

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Man sollte also auf jeden Fall nachprüfen, mit welchen Pneus ein Fahrzeug ausgerüstet ist und nicht blind dem Fahrzeughalter trauen – selbst wenn es ein guter Kollege oder ein Familienmitglied ist. Denn verursacht man wegen unsachgemässer Bereifung einen Unfall, ist man als Fahrer voll verantwortlich. Herrschen Eis und Schnee, aber fehlen Winterreifen am geliehenen Auto, sollte man es also stehenlassen.

Generell gilt: Der Fahrzeuglenker muss sicherstellen, dass ein von ihm geführtes Fahrzeug im Winter für winterliche Strassenverhältnisse ausgerüstet ist, also Winterreifen hat.
Foto: / rossparry.co.ukIan Hinchliffe
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Etwas anders liegt der Fall bei Autovermietungen: Sie sind verpflichtet, ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, das verkehrssicher und fahrbereit ist. Das wäre allerdings nicht der Fall, wenn sie bei winterlichen Strassenverhältnissen ein Fahrzeug mit Sommerreifen an den Mieter herausgeben. Doch Autovermieter in der Schweiz und in vielen Gebieten, in denen oft Winterbedingungen herrschen, rüsten ihre Fahrzeuge in der Regel mit wintertauglicher Bereifung aus.

Hast auch du eine Frage an unsere Experten?

Dann richte diese an: Redaktion Blick, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen dir gern.

Dann richte diese an: Redaktion Blick, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen dir gern.

Zu einhundert Prozent darauf verlassen sollte man sich jedoch nicht. Wir empfehlen, bei der Reservation im Internet darauf zu achten oder im Vorfeld nach Winterbereifung zu fragen. Und die Übernahme eines Mietfahrzeuges zu verweigern, wenn es nicht mit Winterpneus ausgestattet ist.

Das gilt übrigens auch für Fahrzeuge des Arbeitgebers. Stellt der im Winter ein unzulänglich bereiftes Auto für Fahrten während der Arbeit zur Verfügung, sollte der Arbeitnehmer darauf bestehen, eins mit Winterreifen zu erhalten – oder die Fahrt verweigern. Denn auch Arbeitnehmer sind als Lenker für die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs verantwortlich.

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