Velo-Ratgeber
Wann darf ich mit dem Velo auf Wanderwegen fahren?

Pro Velo ist der nationale Dachverband für die Interessen der Velofahrenden in der Schweiz. Für Blick beantwortet Pro Velo regelmässig Leserfragen rund ums Thema Velofahren.
Publiziert: 22.05.2024 um 10:00 Uhr
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Aktualisiert: 22.05.2024 um 10:53 Uhr
Pro-Velo-ExpertInnen-Team

Immer wieder höre ich von Konflikten zwischen Fussgängern und Velofahrern auf signalisierten Wanderwegen. Wann genau darf ich mit dem Velo oder E-Bike auf Wanderwegen fahren?
H. Jäggi, Samedan GR 

Wanderwege können von Velos und Elektrobikes grundsätzlich befahren werden, es sei denn, sie sind mit einem Fahrverbot belegt oder sie befinden sich in einem Wald. Fahrverbote richten sich entweder als «allgemeines Fahrverbot» an alle Fahrzeuge oder sie schliessen nur die Motorfahrzeuge aus. Dann fallen lediglich die schnellen, bis 45 km/h unterstützten Elektrovelos darunter, weil sie als Motorfahrräder gelten. Velos und langsame, bis 25 km/h unterstützte E-Bikes dürfen dann trotzdem fahren.

Auf Fahrverbote achten

Im Wald gelten die unterschiedlichen kantonalen Bestimmungen. In der Regel ist das Fahren auf asphaltierten oder gekiesten Waldwegen oder -strassen und signalisierten Velo- oder Mountainbike-Routen mit Velos und Elektrovelos erlaubt – Verbote sind stets signalisiert. Das Befahren von schmalen Wegen oder Pfaden – sogenannten «Single trails» – wird unterschiedlich streng geregelt, ist aber in vielen Kantonen generell verboten. Das Fahren abseits von Wegen ist im Wald überall verboten.

Wenn zwei Volkssportarten wie Wandern und Biken aufeinandertreffen, kann es zu Konflikten kommen. Eine Wanderin vor einem Wegweiser im Kanton Wallis.
Foto: Getty Images
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Sind Velofahrerinnen und -fahrer auf Wanderwegen unterwegs, so müssen sie auf Fussgängerinnen und Wanderer Rücksicht nehmen und diesen den Vortritt lassen. Wenn sich Velofahrer frühzeitig mit Klingeln oder Rufen bemerkbar machen und ihr Tempo anpassen, tragen sie zu einem konfliktfreien und angenehmen Nebeneinander bei.

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