Bewerbungsmythen im Expertencheck
Haben ältere Stellensuchende wirklich weniger Chancen?

Gängige Mythen rund ums Thema Bewerbung machen den stressigen Bewerbungsprozess nicht einfacher. Ein Job-Experte verrät, an welchen Fakten etwas dran ist und welche man ignorieren kann.
Publiziert: 06.05.2021 um 11:14 Uhr
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Aktualisiert: 07.05.2021 um 14:37 Uhr

Rund ums Thema Bewerbung sind heutzutage viele Mythen im Umlauf. Blick hat bei Mathias Steger (38), Content Manager bei jobs.ch und Betreuer eines Blogs für Jobsuchende, nachgefragt. Er sagt, ob an den folgenden sieben Mythen etwas dran ist.

Mythos 1: Wenn man nicht alle Anforderungen einer Stellenausschreibung erfüllt, sollte man sich gar nicht erst bewerben.

«Es kann auch Sinn machen, sich zu bewerben, wenn man nicht alle Kriterien erfüllt. Oft werden im Stelleninserat auch Kenntnisse angegeben, die ein Plus, aber kein Muss sind. Ausserdem können Sie verschiedene Kenntnisse allenfalls durch Weiterbildungen schnell erwerben. Die unbedingt erforderlichen Punkte sollten Sie aber schon mitbringen.»

Mythos 2: Ein Bewerbungsfoto darf bei der Bewerbung nicht fehlen.

«In der Schweiz ist es nach wie vor üblich, bei einem Lebenslauf ein Foto dabei zu haben. In Ländern wie den USA ist dies nicht der Fall. Aktuell würde ich bei einer Bewerbung empfehlen, ein Foto hinzuzufügen – ein Muss ist es jedoch nicht.»

Wer im Bewerbungsprozess steckt, wird immer wieder mit Mythen rund um das Thema konfrontiert.
Foto: Getty Images
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Mythos 3: Hobbys interessieren den Arbeitgeber nicht und können im Lebenslauf weggelassen werden.

«Es ist kein Muss, Hobbys im Lebenslauf anzugeben. Diverse Hobbys wie Kulturreisen, Sprachen, Sportarten oder Ähnliches sagen jedoch etwas über Ihre Persönlichkeit aus. Ausserdem können sie als Gesprächsbasis beim Bewerbungsgespräch dienen – auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, Privates über sich zu erzählen.»

Mythos 4: Wer die richtigen Leute kennt, hat bessere Chancen auf den Job.

«Networking ist sicher wichtig bei der Jobsuche. Viele Stellen werden durch Empfehlungen vergeben und nicht alle werden auf Stellenportalen ausgeschrieben. Wenn Sie auf Jobsuche sind, sollten Sie dies also Ihr Umfeld wissen lassen.»

Mythos 5: Ein häufiger Jobwechsel kommt schlecht an.

«Der Zeitraum, während dem man heutzutage in einem Job bleibt, wird immer kürzer. Stellenwechsel werden also immer gängiger und sind nichts Schlechtes, ausser wenn man alle paar Monate seinen Job hinschmeisst. Es sollte kein Problem sein, wenn man nach ein paar Jahren Lust auf Abwechslung beziehungsweise eine neue Herausforderung hat.»

Mythos 6: Ältere Bewerbende haben weniger Chancen.

«Leider ist es wirklich häufig so, dass es älteren Bewerbenden schwerer fällt, eine Stelle zu finden. Gründe dafür können sein, dass ältere Arbeitnehmer allenfalls teurer sind und Arbeitgeber wissen, dass sie nicht mehr lange im Betrieb sein werden, da die Pensionierung nicht mehr weit entfernt ist. Auf der anderen Seite appelliere ich, die Erfahrungen und das Know-how der älteren Bewerbenden zu berücksichtigen.»

Mythos 7: Bewerbungen bei anderen Unternehmen sollte man beim Bewerbungsgespräch lieber verschweigen.

«Man braucht bei einem Bewerbungsgespräch nicht zu verschweigen, dass man sich auch auf andere Stellen beworben hat. Das zeigt, dass man vielleicht auch andere Angebote hat. Möchte man jedoch unbedingt den einen Job, dann kann es sinnvoll sein, nicht über andere Bewerbungen zu sprechen.»

Tipps für ein virtuelles Bewerbungsgespräch vom Experten

JobCloud-Content-Manager bei jobs.ch Mathias Steger (40) gibt Tipps für ein gutes Auftreten bei Online-Bewerbungsgesprächen: «Stellen Sie sicher, dass Sie während des Gesprächs auf keinen Fall von Mitbewohnern gestört werden. Besonders wichtig ist es zudem, auf die Kommunikation und die Gestik zu achten. Sprechen Sie laut und deutlich und seien Sie mit Ihren Aussagen kurz und präzise. Achten Sie auf eine aufrechte und nicht verschlossene Körperhaltung. Wer noch nie ein virtuelles Job-Interview gemacht hat, sollte den Online-Auftritt vorher üben. Man kann sich auch selber aufzeichnen.»

zVg

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