Hitze-Knigge
Was Sie im Büro tragen dürfen – und was nicht

Auch wenn es heiss ist, ziehen Sie sich trotzdem nicht an wie für einen Badibesuch! Wer sich bei Arbeit unpassend kleidet, riskiert seine Karriere, sagt eine neue Umfrage unter Chefs.
Publiziert: 17.08.2017 um 11:24 Uhr
|
Aktualisiert: 08.09.2018 um 15:26 Uhr
Von  Attila Albert

250 Personalmanager aus der Schweiz und Deutschland wurden befragt. Dabei sagen 64 Prozent, dass die Kleidung über die Karriere mitentscheide. 42 Prozent berichten, dass sich Mitarbeiter regelmässig unpassend kleiden.

Foto: Keystone

Die drei schlimmsten Modesünden in den Augen der Chefs sind:

  • Unpassende Schuhe! Zu luftig (Sandalen und Flipflops), zu locker (Sneakers).
  • Zu viel Haut! Kurze Hosen, ärmellose T-Shirts und durchsichtige Kleider.
  • Zu jugendlich! Trainings­hosen und Jeans, die abgewetzt oder zerfranst sind.
     

Völlig unmöglich am Arbeitsplatz: Weit aufgeknöpfte Hemden, tiefe Ausschnitte, bauchfreie Tops, sichtbare BH-Träger und Hot Pants – wer so zur Arbeit erscheint, den kann sich kein Vorgesetzter mehr als Führungskraft vorstellen.

So übestehen Sie Hitze angekleidet

Die Personalmanager empfehlen: Am besten am Chef orientieren, im Zweifel ein wenig konservativer bleiben:

  • Anzüge und Kostüme in hellen, leichten Stoffen (z. B. Leine, Baumwolle, Seide) – je glatter gewoben, desto kühler.
  • Auch im Sommer ein Unterhemd anziehen, verhindert Schweissflecken am Hemd.
  • Krawatte bei über 30 Grad weglassen. Ausnahmen: Jobs mit Kundenkontakt und wenn Sie eine Klimaanlage haben.
  • Statt geschnürter Herrenschuhe Loafer (ohne Bommel!). Damenschuhe immer mindestens vorn geschlossen.
     

Das ist zwar alles etwas wärmer als der bequeme Strandlook, dafür verbrennen Sie damit nicht Ihre Karriere.

Schwitzen im Büro
Thinkstock
Hitze im Büro: Pflichten des Chefs in den Büroräumen

Zu heiss im Büro: Kann der Chef verlangen, dass die Mitarbeiter den dringend nötigen Ventilator selber bezahlen? Mehr auf Blick.ch

Hier weiterlesen

Schwitzen im Büro
Thinkstock

Zu heiss im Büro: Kann der Chef verlangen, dass die Mitarbeiter den dringend nötigen Ventilator selber bezahlen? Mehr auf Blick.ch

Hier weiterlesen

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?