Mit Bus, Wohnmobil oder Zelt
Hier dürfen Sie in der Schweiz wild campen

Unter dem Sternenhimmel zelten oder an einem Bergsee übernachten: Wildcampen ist verlockend. Wo es erlaubt ist – und was man dabei beachten sollte.
Publiziert: 03.04.2021 um 18:19 Uhr
|
Aktualisiert: 23.04.2021 um 13:06 Uhr
Judith Schönenberger «Beobachter»

Wildcampen bietet die ultimative Freiheit – und liegt deshalb im Trend. Abseits ausgetrampelter Reisewege das Zelt aufzuschlagen oder den Campingbus zu parken – das hat seinen Reiz. Doch ist Wildcamping überhaupt erlaubt? Und was muss man beachten, damit die Natur keinen Schaden nimmt? Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Ist Wildcampen in der Schweiz erlaubt?

Ja, laut Zivilgesetzbuch ist es in der Schweiz grundsätzlich erlaubt, in der Natur zu campen. Es ist aber nicht einheitlich geregelt, was Übernachten auf öffentlichem Grund betrifft. Kantone und Gemeinden können Verbote aussprechen.

Fragen Sie am besten im Vorhinein bei den einzelnen Gemeinden oder den Tourismusbüros nach, was gilt. An vielen Orten brauchen Wildcamper eine Bewilligung, gerade wenn sie in grösseren Gruppen unterwegs sind und mehrere Nächte am selben Ort bleiben. Auf nomady.ch oder myfarm.ch stellen Privatpersonen gegen Bezahlung Plätze für Wohnmobile und Zelte zur Verfügung.

Ist Wildcamping in der Schweiz erlaubt? Und was muss man beachten, damit die Natur keinen Schaden nimmt?
Foto: zVg., Rolf Järmann
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Oberhalb der Waldgrenze ist es grundsätzlich überall erlaubt, mit dem Zelt zu campen oder zu biwakieren, also unter freiem Himmel zu schlafen. Der Schweizerische Nationalpark im Engadin, Jagdbanngebiete, Wildruhezonen während der Schutzzeit und viele Naturschutzgebiete müssen allerdings gemieden werden.

Egal, ob Sie mit Zelt oder Wohnmobil unterwegs sind:

  • Fragen Sie den Eigentümer um Erlaubnis, wenn Sie auf einem privaten Grundstück übernachten wollen. Sonst riskieren Sie eine Busse (siehe «Welche Strafe droht?»).

  • Hinterlassen Sie einen sauberen Platz, nehmen Sie Ihren Abfall wieder mit. So tragen Sie dazu bei, dass Wildcamper auch in Zukunft willkommen sind.

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Wild zelten – worauf muss ich achten?

Der Schweizerische Alpen-Club hat zum Campieren mit Zelt und dem Biwakieren ein ausführliches Merkblatt herausgegeben. Martin Künzle, Fachmitarbeiter Bergsport und Umwelt beim SAC, kennt die wichtigsten Tipps:

Vermeiden Sie Anfängerfehler:

  • Wählen Sie ein leichtes Zelt, das gut auf dem Rücken getragen werden kann.

  • Nehmen Sie einen warmen Schlafsack und passende Kleider mit, denn in den Bergen kann es nachts auch im Sommer kalt werden und die Wetterbedingungen können sich schnell ändern.

Wenn man den Ausflug plant, sollte man die Karte studieren, sensible Orte und touristisch gut erschlossene Gebiete meiden. Letztere haben oft Campingverbote.
Vor Ort muss man überprüfen, ob sich der ausgesuchte Platz tatsächlich eignet. «Eine ebene Fläche oberhalb der Baumgrenze, die von Wind und Wetter geschützt liegt, beispielsweise in einer Senke oder hinter einem Felsen, ist ein guter Platz, um im Freien zu übernachten», sagt Martin Künzle. Aber Achtung: Nicht ins hohe Gras legen, das kann Landwirte oder Hüttenwartinnen verärgern, weil das plattgedrückte Gras nicht mehr gut gemäht werden kann.

Achten Sie bei der Platzwahl auch auf:

  • Ihre Sicherheit: Meiden Sie Gebiete mit Steinschlag- oder Lawinengefahr. Flüsse und Bäche können durch Gewitter, Regenfälle oder wenn sie an ein Wasserkraftwerk angeschlossen sind, über Nacht stark anschwellen. Also: genügend Höhenmeter zwischen Zelt und Flussbett bringen. Halten Sie sich ausserdem nicht auf Kuppen oder exponierten Felsen auf, da dort bei Gewitter erhöhte Blitzschlaggefahr herrscht.

  • Sensible Lebensräume: Um Tiere nicht zu stören und Bäume nicht zu schädigen, sollten Sie ein gutes Stück oberhalb der Waldgrenze übernachten. Nur wenige Meter Abstand reichen nicht. Auch Flach- und Hochmoore und artenreiche Bergwiesen sind wichtige Lebensräume für Flora und Fauna und sollten gemieden werden.

  • Genügend Abstand zu Hütten und Alpbetrieben: Wer in der Umgebung einer Alphütte sein Zelt aufschlagen will, sollte zuerst die Hüttenwarte oder Alpbetreiber fragen.

  • Nutzen Sie bestehende Feuerstellen. Machen Sie nur Feuer, wenn keine Waldbrandgefahr und kein Feuerverbot bestehen. Das Bundesamt für Umwelt informiert hier über die aktuelle Waldbrandgefahr.

  • Verrichten Sie Ihr Geschäft abseits von Gewässern, decken Sie es zu oder vergraben Sie es. Wer keinen Plastiksack dabei hat, um das Toilettenpapier wieder mitzunehmen, kann dieses verbrennen (Feuerverbote beachten), zudecken oder vergraben. Normales Toilettenpapier eignet sich laut Martin Künzle am besten, weil es sich am schnellsten zersetzt.

  • Stören Sie wilde Tiere nicht. Vermeiden Sie Lärm und lassen Sie Nahrungsmittel nicht offen liegen, sonst werden Tiere angelockt. Wem trotzdem ein Wildtier über den Weg läuft, der «soll sich freuen, dass er eines sieht», meint Martin Künzle. Natürlich solle man dem Tier genügend Raum geben, um sich zurückzuziehen. Dazu, wie man sich verhalten soll, wenn einem ein Bär begegnet, gibt es ein Merkblatt des Club Arc Alpin.

  • Belasten Sie Bäche und Flüsse nicht. Erledigen Sie den Abwasch nicht direkt am Bach, leeren Sie das Restwasser nicht in den Fluss. Verwenden Sie biologisch abbaubares Spülmittel. Sich im Bach oder Fluss zu waschen ist erlaubt, das Duschmittel sollte umweltverträglich sein oder ganz weggelassen werden.

Mit Wohnmobil oder Bus unterwegs – was gilt?

Grundsätzlich gelten für Wohnmobile oder Busse die üblichen Halte- und Parkverbote. Wichtig ist, dass die Fahrzeuge auf Parkfeldern abgestellt werden, die genügend gross sind. Andernfalls droht eine Busse.

Auf der Website des Vereins Wohnmobilland Schweiz gibt es eine Übersicht der Stellplätze für Wohnmobile in der Schweiz. Vereinspräsident Rolf Järmann rät Neulingen, diese offiziellen Stellplätze anzupeilen. «Ausserdem lohnt es sich, die Reise im Vorhinein etwas zu planen, damit man beispielsweise nicht stundenlang auf engen Strassen fahren muss.»

Järmann, seit acht Jahren begeisterter Camper, ist aber auch gerne spontan unterwegs. In solchen Fällen fragt er oft Bauern nach einem Stellplatz und kauft im Gegenzug etwas im Hofladen. Auch bei Restaurants ist er oft erfolgreich: «Was meistens funktioniert: Wenn uns der Kellner fragt, was wir trinken wollen, sagen wir, wenn wir beim Restaurant übernachten dürfen, nehmen wir gerne einen Wein, sonst gibt es Mineralwasser, weil wir ja weiterfahren müssen. So profitieren beide.»

Mit seinem Verein setzt sich Järmann für mehr offizielle Wohnmobil-Stellplätze in der Schweiz ein. Die Mitglieder von Wohnmobilland Schweiz gehen aktiv auf Gemeinden zu und schlagen ihnen Standorte vor. Noch gibt es aber erst 1000 Stellplätze für 64'000 eingelöste Wohnmobile in der ganzen Schweiz.

Deshalb übernachtet Järmann manchmal auch auf Parkplätzen, die keine Verbotsschilder haben. Auch hier ist auf der sicheren Seite, wer sich im Voraus bei der jeweiligen Gemeinde darüber erkundigt, wo er mit seinem Wohnmobil willkommen ist. Wenn das nicht möglich ist, empfiehlt Järmann beim Übernachten auf dem Parkplatz kein Campingverhalten an den Tag zu legen, sich nicht zu anderen Wohnmobilen zu stellen und keine Aufmerksamkeit zu erregen. Ausserdem versuchen Järmann und seine Frau, den Platz jeweils sauberer zu hinterlassen, als sie ihn angetroffen haben.

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Welche Strafe droht bei illegalem Wildcampen?

Laut Norina Meyer vom Beobachter-Beratungszentrum droht eine Busse, wenn man trotz Verbot auf öffentlichem Grund übernachtet. Wie hoch diese ist, hängt von Kanton und Gemeinde ab. In der Stadt Bern beispielsweise beträgt sie bis zu 2000 Franken, in Lauterbrunnen bis zu 200 Franken.

Wer auf privaten Grundstücken campiert, braucht auf jeden Fall die Einwilligung des Grundeigentümers, sonst kann er vertrieben werden. Betritt man einen umzäunten Garten, droht allenfalls eine Strafanzeige bei der Polizei wegen Hausfriedensbruchs. Dafür muss das Areal aber zumindest teilweise sichtbar abgegrenzt sein, etwa durch eine Hecke oder einen Zaun. Theoretisch könnte die Eigentümerin auch Schadensersatz geltend machen, wenn ihr etwa bei längerfristigem Campieren Schaden am Rasen entsteht.

Wer sich nicht an die Strassenverkehrsregeln hält und beispielsweise in einem Park- oder Halteverbot steht, muss mit einer Busse rechnen.

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Was gilt in den Nachbarländern der Schweiz?

  • Deutschland: Es ist erlaubt, die Nacht im Wohnmobil, Bus oder Auto auf einem Parkplatz zu verbringen. Zelten ausserhalb von dafür vorgesehenen Plätzen ist grundsätzlich verboten, aber Sache der einzelnen Bundesländer.

  • Italien: Wildcampen ist verboten, Wohnmobilisten dürfen aber auf dafür vorgesehenen Stellplätzen übernachten.

  • Österreich: Wildcampen, egal ob mit Zelt oder Wohnmobil, ist laut der offizellen Website Österreichs in Tirol, Kärnten, Niederösterreich und im Burgenland verboten. Wer dagegen verstösst, dem drohen Bussen im vierstelligen Bereich. In den übrigen Bundesländern ist das Wildcampen Sache der Gemeinden. Zelten im Wald ist laut TCS im ganzen Land verboten.

  • Frankreich: Wildcampen ist verboten, Wohnmobile dürfen mit der Erlaubnis der örtlichen Behörden auf Stellplätzen parkiert werden.

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Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.beobachter.ch

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