«Bundesrat verkennt den Ernst der Lage»
1:53
Kritik an Corona-Massnahmen:«Bundesrat verkennt den Ernst der Lage»

Neuropathologe Adriano Aguzzi (59) kritisiert neue Corona-Massnahmen
«Bundesrat verkennt den Ernst der Lage»

Der Bundesrat hat am Freitag die Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verschärft. Das reiche nicht aus, kritisiert Neuropathologe Adriano Aguzzi. Er fordert einen kompletten Shutdown wie in Italien.
Publiziert: 14.03.2020 um 12:05 Uhr
|
Aktualisiert: 24.03.2020 um 10:03 Uhr
In einem offenen Brief haben Schweizer Experten den Bundesrat aufgefordert, die Corona-Massnahmen zu verschärfen.
Foto: Screenshot
1/7

25 Schweizer Ärzte und Experten veröffentlichten zum Auftakt der Konferenz des Bundesrats am Freitag einen offenen Brief. Darin fordern sie die Exekutive auf, die «ausserordentliche Lage» auszurufen. «Jeder Tag zählt», heisst es im Schreiben.

Im Anschluss hat der Bundesrat die bestehenden Massnahmen verschärft. Die Schulen schliessen. Einreisen aus Italien sind eingeschränkt. Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind verboten.

Damit gibt sich Adriano Aguzzi überhaupt nicht zufrieden. Der 59-Jährige ist einer der Verfasser des offenen Briefs und Direktor des Instituts für Neuropathologie am Universitätsspital Zürich. «Die Massnahmen sind ein Mini-Lockdown. Sie bringen zu wenig. Der Bundesrat zeigt, dass er noch immer den Ernst der Lage verkennt», sagt er dem Wissenschaftsmagazin «Higgs».

«Habe das Gefühl, die Schweiz sei führungslos»

Nur rigorose Massnahmen wie in Italien seien jetzt angebracht, so der Forscher. «Auf wen hört der Bundesrat eigentlich?», fragt Aguzzi. «Ich habe das Gefühl, die Schweiz sei komplett führungslos. Das wird viel mehr Menschenleben kosten.» Mit einem richtigen Shutdown liesse sich das verhindern, so Aguzzi.

In der Schweiz dürfen beispielsweise Bars und Restaurants offen bleiben, wenn sie nicht mehr als 50 Personen aufnehmen. «Das ist absurd», sagt Aguzzi dem Magazin. Der Experte führt aus: Laut Statistiken steige die Ansteckungswahrscheinlichkeit jeden Tag und lag am Freitag bereits bei 21 Prozent.

Das heisst: Jede fünfte Versammlung von 20 Leuten wird die Infektion verbreiten. «Und der Bundesrat lässt 50 Leute zu. Das führt direkt in die Katastrophe», urteilt Aguzzi. Und fordert: «Essenziell ist, dass sofort alle Läden ausser für Esswaren und Apotheken geschlossen werden, und dass nur je eine Person in den Laden eintritt.»

Aguzzi würde für die Forschung in den Knast gehen

Zudem ist Aguzzi wegen der derzeitigen Bürokratie seitens des kantonalen Veterinäramts irritiert. Der Neuropathologe braucht nämlich sechs Mäuse für eine Corona-Studie. «Es ist ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Forschern und Tierschützern», so Aguzzi.

Aguzzis Geduldsfaden reisst. «Ich reiche am Montag das Gesuch ein und gebe der Kantonstierärztin eine Woche Zeit für die Bewilligung. Dann beginne ich.» Auch ohne Bewilligung. «Wenn sie mich hindern wollen, muss die Kantonspolizei mein Labor stürmen. Und ich bin bereit, dafür ins Gefängnis zu gehen», sagt Aguzzi. (szm)

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

Mehr
«Es braucht einen Shutdown wie in Italien»
5:21
Kritik an Corona-Massnahmen:«Es braucht einen Shutdown wie in Italien»
Das bedeutet die «besondere Lage»

Bereits am 28. Februar hat der Bundesrat eine «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ausgerufen. Das heisst: Der Bundesrat kann nach Anhörung der Kantone besondere Massnahmen anordnen. Zum Beispiel die Beschränkung der Besucherzahl bei öffentlichen Veranstaltungen. Um weitere Massnahmen zu ergreifen, muss also eine entsprechende Anhörung stattfinden.

Der Bundesrat kann die Kantone aber übergehen – indem er eine «ausserordentliche Lage» ausruft. Damit wäre der Bundesrat laut Epidemiengesetz befugt «für das ganze Land oder für einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen» anzuordnen. Das fordern jetzt Schweizer Ärzte und Experten.

Was das für konkrete Massnahmen sind, lässt das Gesetz jedoch offen. Diese müssen sich innerhalb des Rahmens des Schweizer Rechts bewegen.

Bereits am 28. Februar hat der Bundesrat eine «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ausgerufen. Das heisst: Der Bundesrat kann nach Anhörung der Kantone besondere Massnahmen anordnen. Zum Beispiel die Beschränkung der Besucherzahl bei öffentlichen Veranstaltungen. Um weitere Massnahmen zu ergreifen, muss also eine entsprechende Anhörung stattfinden.

Der Bundesrat kann die Kantone aber übergehen – indem er eine «ausserordentliche Lage» ausruft. Damit wäre der Bundesrat laut Epidemiengesetz befugt «für das ganze Land oder für einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen» anzuordnen. Das fordern jetzt Schweizer Ärzte und Experten.

Was das für konkrete Massnahmen sind, lässt das Gesetz jedoch offen. Diese müssen sich innerhalb des Rahmens des Schweizer Rechts bewegen.

Mehr
Coronavirus, Sars-Cov-2, Covid-19 – Was ist was?

Bei der Corona-Pandemie herrscht Verwirrung bezüglich der Begriffe. Dabei geraten diese drei Bezeichnungen immer wieder durcheinander:

  • Coronavirus:
    Coronaviren sind eine Virenfamilie. Diese können sowohl Tiere als auch Menschen befallen und unterschiedliche Symptome auslösen. Corona (dt. Krone) bezieht sich auf ihre kronenartigen Fortsätze.

  • Sars-Cov-2:
    Im Januar 2020 wurde in der chinesischen Stadt Wuhan ein neues Coronavirus identifiziert. Sars-Cov steht für Severe acute respiratory syndrome coronavirus (dt. schweres akutes Atemwegssyndrom-Coronavirus). Da es zur gleichen Art wie das Coronavirus in der Sars-Epidemie in den Jahren 2002 und 2003 gehört, erhielt es die Nummer 2.

  • Covid-19:
    Das Sars-Cov-2 löst in bestimmten Fällen eine Atemwegserkrankung aus. Diese wird als Covid-19 bezeichnet, also Coronavirus disease (dt. Coronavirus-Krankheit). Die Zahl 19 bezieht sich auf das Jahr 2019, indem die Krankheit zum ersten Mal diagnostiziert wurde. Zu den Symptomen gehören schwere Lungenentzündungen.

Bei der Corona-Pandemie herrscht Verwirrung bezüglich der Begriffe. Dabei geraten diese drei Bezeichnungen immer wieder durcheinander:

  • Coronavirus:
    Coronaviren sind eine Virenfamilie. Diese können sowohl Tiere als auch Menschen befallen und unterschiedliche Symptome auslösen. Corona (dt. Krone) bezieht sich auf ihre kronenartigen Fortsätze.

  • Sars-Cov-2:
    Im Januar 2020 wurde in der chinesischen Stadt Wuhan ein neues Coronavirus identifiziert. Sars-Cov steht für Severe acute respiratory syndrome coronavirus (dt. schweres akutes Atemwegssyndrom-Coronavirus). Da es zur gleichen Art wie das Coronavirus in der Sars-Epidemie in den Jahren 2002 und 2003 gehört, erhielt es die Nummer 2.

  • Covid-19:
    Das Sars-Cov-2 löst in bestimmten Fällen eine Atemwegserkrankung aus. Diese wird als Covid-19 bezeichnet, also Coronavirus disease (dt. Coronavirus-Krankheit). Die Zahl 19 bezieht sich auf das Jahr 2019, indem die Krankheit zum ersten Mal diagnostiziert wurde. Zu den Symptomen gehören schwere Lungenentzündungen.
Mehr
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?