Heftige Kritik nach Beitrag über Nackt-Tanzaufführung
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Zuschauer schockiert:Heftige Kritik nach Beitrag über Nackt-Tanzaufführung

Mehrere Beschwerden eingegangen
Nackte in der SRF-«Tagesschau» sorgen für heftige Kritik

Ein «Tagesschau»-Beitrag über eine Tanzaufführung mit nackten Männern erhitzt die Gemüter. Gleich mehrere Beschwerden gingen bei der Ombudsstelle dazu ein – und diese strotzen vor Kritik.
Publiziert: 20.10.2021 um 20:06 Uhr
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Aktualisiert: 30.10.2021 um 11:48 Uhr
Ein im August ausgestrahlter «Tagesschau»-Beitrag über die Tanzaufführung «Fuck me» sorgt für Diskussionen.
Foto: Screenshot SRF
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«Vielleicht wird der folgende Beitrag den einen oder anderen etwas irritieren», meinte Andrea Vetsch (46) in der Anmoderation zu einem Video über das Tanzstück «Fuck me». Was darauf folgt, sorgt bei einigen Zuschauerinnen und Zuschauern für rote Köpfe. Denn im «Tagesschau»-Beitrag, der zur besten Sendezeit ausgestrahlt wurde, sind unzensiert füdliblutte Männer beim Tanzen zu sehen. Gleich mehrere Personen beschwerten sich deswegen bei der Ombudsstelle.

In einer Beanstandung heisst es: «Ich bin schockiert über den sehr ausführlichen, langen, obszönen Bericht zum Ende der ‹Tagesschau› über einen Theaterbeitrag. Dies ist eine Sendung, die auch von Minderjährigen geschaut wird.» Ein weiterer Beanstander meint: «Es ist tragisch und stossend, dass sich ein öffentlich rechtlicher Sender, den wir mit Steuergeldern finanzieren, auf ein solch tiefes Niveau begibt und einen solchen ‹Mist› ausstrahlt. (…) Das SRF 1 gehört eigentlich verklagt wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.» In einer Beschwerde, die von der Ombudsstelle gar wegen der Wortwahl gerügt wird, heisst es etwa: «Zur Primetime so einen ‹Seich› zu zeigen, ist typisch SRF!»

SRF erklärt sich

Seitens SRF sieht man kein Problem. «Beiträge über kulturelle Veranstaltungen gehören zum Stoff der ‹Tagesschau›. Kultur in den vielfältigsten Formen ist Teil des Lebens», erklärt die Redaktion. Weil Regisseurin Marina Otero im persönlichen Tanzstück von der Selbstausbeutung ihres eigenen Körpers spricht, sei die «Nacktheit ein legitimes künstlerisches Mittel».

Ausserdem sei man beim Schnitt des Beitrags extrem vorsichtig vorgegangen. «Auf das Zeigen von Details, auf Nahaufnahmen, wurde ganz bewusst verzichtet», so das SRF. Auch sieht man den Jugendschutz nicht verletzt.

Ombudsleute sind sich uneinig

Wie kontrovers das Thema ist, zeigt auch, dass sich die Ombudsstelle, die von Esther Girsberger (60) und Kurt Schöbi (65) geleitet wird, nicht in allen Beschwerdepunkten einig ist. So heisst es im Schreiben: «SRG ist ein öffentlicher Sender, der sich im Vergleich zu privaten Sendeveranstaltern bezüglich der Programmgestaltung und -auswahl erst recht sorgfältig zu verhalten hat. Die Aufführung wird von den privaten Veranstaltern ausdrücklich mit der Altersempfehlung ‹ab 18 Jahren› versehen.»

Selbst die Veranstalter würden das Theater später zeigen als das SRF. Die Hälfte der Ombudsstelle sieht deshalb einen Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz vorliegen. Einig sind sich die Ombudsleute jedoch darin, dass der Beitrag nicht verstörend, pornografisch oder obszön ist. (bnr)

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