Abschiebungen auch für Polizei belastend
«Schwierig, insbesondere wenn kleine Kinder betroffen sind»

Zwangsabschiebungen sind auch für die Polizei emotional – besonders, wenn dabei Kinder involviert sind. Davon erzählt Roger Staub (52), Chef Spezialfahndung der Kantonspolizei Bern.
Publiziert: 26.01.2024 um 00:48 Uhr

Wird eine Zwangsausschaffung angeordnet, dann rückt meist die Kantonspolizei in einer Nacht- und Nebelaktion aus.

Die Kantonspolizei Bern hat dafür extra den Ausländer- und Bürgerrechtsdienst. Die Mitarbeitenden dieser Abteilung begleiten die Ausschaffung vom Berner Aufenthaltsort bis zur Übergabe im Ausland, erzählt Roger Staub (52), Chef Spezialfahndung 3 der Kapo Bern, Blick. Dafür würden sie extra ausgebildet.

Trotz Spezialausbildung seien die Situationen teilweise für die Polizistinnen und Polizisten belastend, sagt Staub. «Insbesondere wenn kleine Kinder betroffen sind, macht es dies schwierig für die einzelnen Mitarbeitenden», erzählt der Polizist. Da kann auch bei den Mitarbeitenden der Kapo die eine oder andere Träne fliessen.

Zwangsabschiebungen seien teilweise auch für die involvierten Polizistinnen und Polizisten belastend, sagt Roger Staub von der Kapo Bern.
Foto: Pascal Scheiber
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«Professionell und respektvoll»

Bei den Abschiebungen müssen die Polizistinnen und Polizisten immer wieder mit Widerstand rechnen.

Häufig könne man die betroffenen Menschen im Gespräch davon überzeugen, den Polizistinnen und Polizisten keine Gegenwehr zu leisten, damit Abschiebungen ohne Zwangsmassnahmen durchgeführt werden können, erzählt Staub. Bei Widerstand dürfen die Beamten aber auch Handfesseln, Tränengas oder Stöcke einsetzen, so erlaubt es das Gesetz.

Reizstoffe oder Stöcke seien zwar erlaubt, würden aber nicht zur Anwendung kommen, beteuert die Kapo Bern.

Ob die Polizistinnen oder Polizisten sich an die geltenden Regeln halten, überwacht die nationale Kommission zur Verhütung von Folter, sie begleitet und beobachtet Rückführungsflüge. Im jüngsten Bericht vom vergangenen April kam die Kommission zum Schluss, dass der Umgang mit den von einer Rückführung betroffenen Personen «insgesamt professionell und respektvoll» sei.

Gefahr von traumatisierten Kinder

Die Kommission weist aber auch darauf hin, dass Ausschaffungen insbesondere für Kinder traumatisierend sein können. Zwangsmassnahmen vor den Augen von Kindern anzuwenden, stuft sie als problematisch ein.

Als erniedrigend beurteilte sie zudem einen Fall, bei dem eine Familie lediglich in Nachthemden bekleidet und barfuss an den Flughafen Zürich gebracht wurde.

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