Die wichtigsten Momente des Abstimmungssonntags
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Klares Ja zur 13. AHV-Rente:Die wichtigsten Momente des Abstimmungssonntags

AHV und Pensionskassen-Reform
Das bedeutet die Renten-Schlacht für deinen Lohn

Die Linke will die 13. AHV-Rente über Lohnabzüge finanzieren. Damit schnürt sie der Pensionskassenreform die Luft ab, denn auch diese setzt auf die gleiche Quelle. Drei konkrete Beispiele zeigen, was das für den Lohn bedeutet.
Publiziert: 09.03.2024 um 13:55 Uhr
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Aktualisiert: 09.03.2024 um 15:07 Uhr
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Michael Heim und Andreas Valda
Handelszeitung

Nach der deutlichen Annahme der AHV-Initiative geraten sich die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände in die Haare. Auf der einen Seite stehen die Gewerkschaftsbosse Pierre-Yves Maillard und Adrian Wüthrich, auf der anderen Seite Gewerbeverbandspräsident Fabio Regazzi und Arbeitgeberpräsident Severin Moser.

Es geht um die Finanzierung der 13. Rente. Sollen die Löhne angezapft werden, oder soll es über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer gehen? Oder ganz anders? Die Linke und die Gewerkschaften wollen die Löhne zur Finanzierung heranziehen: «Das ist am sozialsten», argumentieren die SP-Spitzen unisono. Das wären 4 bis 5 Milliarden Franken jährlich bis 2032, die von den Löhnen abgezogen und der AHV zufliessen müssten. Zum Vergleich: Die Lohnsumme beträgt heute rund 410 Milliarden Franken.

Die Arbeitgebervertreter opponieren: Eine Finanzierung über die Lohnabzüge sei «ein No-Go», sagte Regazzi bereits am Sonntag gegenüber der «Handelszeitung». Eine Finanzierung solle, wenn, dann über die Mehrwertsteuer erfolgen. Ähnlich argumentiert Moser vom Arbeitgeberverband. Damit könnten auch Profiteure der AHV-Reform mit zur Kasse gebeten werden, denn Mehrwertsteuer bezahlen auch Pensionierte. Gleich sieht es der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse: Um die Mehrkosten zu stemmen, müsste die Konsumsteuer von heute 8,1 auf 9,2 Prozent angehoben werden.

Wird Elisabeth Baume-Schneider auf Gewerkschaftsboss Pierre-Yves Maillard (rechts) hören? Die Sozialministerin muss über die Finanzierung der 13. AHV-Rente entscheiden.
Foto: Keystone
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Wie stark die Abzüge einschenken

Hinter den unterschiedlichen Meinungen steckt allerdings weit mehr als nur die Frage, was sozial oder generationengerecht wäre. Es geht um die grundlegende Neuausrichtung der schweizerischen Altersvorsorge. Und um taktische Fragen. Denn die Art, wie der AHV-Ausbau finanziert wird, wird eine direkte Auswirkung auf die noch anstehende Pensionskassenreform (abgekürzt BVG-Reform) haben.

Es geht um den Sieg oder die Niederlage in einer Abstimmung, die diesen Herbst erfolgen wird. Das Ja zum AHV-Ausbau ist ein grosser Nachteil für die BVG-Reform. Warum das so ist, zeigen ein paar Rechenbeispiele: Je nach Alter und Einkommen steigen die Lohnabzüge massiv, sollten beide Rentenreformen über Lohnprozente finanziert werden. Oder anders gesagt: Die Nettolöhne dürften deutlich sinken.

Im Falle der AHV übernehmen wir die Annahme des Bundesrates, dass die Arbeitnehmerbeiträge von 4,35 auf 4,75 Prozent des Lohnes steigen (siehe Infobox AHV). Bei der Pensionskasse geht unsere Berechnung von der im Parlament verabschiedeten Gesetzesreform aus (siehe Infobox Pensionskassenreform BVG 21).

Zwei AHV-Reformen

Die erste Säule des Dreisäulensystems der Altersvorsorge ist die AHV. Sie funktioniert im Umlageverfahren. Geld, das über Lohnabzüge eingenommen wird, wird im selben Jahr auf AHV-Renten umgelegt und ausbezahlt. Je weniger Angestellte und je mehr Pensionierte, desto grösser das Defizit. Weil immer mehr Leute in Rente gehen und länger leben, erhöht sich das AHV-Umlagedefizit. Von dort kommt der Druck auf weitere Reformen.

Es gibt vier Haupteinnahmequellen der AHV: der Bund, die Unternehmen, die Angestellten und der AHV-Fonds. Der Bund finanziert rund 20 Prozent der AHV über Mehrwertsteuereinnahmen. Die Angestellten und Unternehmen zahlen rund drei Viertel der Beiträge. Der AHV-Fonds legt den Überschuss, derzeit rund 35 Milliarden Franken, an den Märkten an. In guten Jahren fliesst der AHV Renditegeld zu, in schlechten Jahren schmilzt der Fondsbestand.

Die letzte Reform erfolgte 2020, als die Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte erhöht wurden. Zu Beginn des laufenden Jahres wurde die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkt angehoben, zugunsten der AHV. Ab 2026 wird das Umlageergebnis bereits ins Minus kippen. Deshalb muss der Bundesrat eine Reform vorlegen, die dieses Minus finanziert. Ansonsten wird das Geld des AHV-Fonds schnell auf null schmelzen. In der AHV stehen also gleich zwei Reformen an: für die 13. AHV-Rente und für das Babyboomerdefizit. Bürgerliche drängen darauf, dass eine generelle Reform auch über eine Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre erfolgt. Dies würde die AHV-Rechnung in Milliardenhöhe entlasten.

Die erste Säule des Dreisäulensystems der Altersvorsorge ist die AHV. Sie funktioniert im Umlageverfahren. Geld, das über Lohnabzüge eingenommen wird, wird im selben Jahr auf AHV-Renten umgelegt und ausbezahlt. Je weniger Angestellte und je mehr Pensionierte, desto grösser das Defizit. Weil immer mehr Leute in Rente gehen und länger leben, erhöht sich das AHV-Umlagedefizit. Von dort kommt der Druck auf weitere Reformen.

Es gibt vier Haupteinnahmequellen der AHV: der Bund, die Unternehmen, die Angestellten und der AHV-Fonds. Der Bund finanziert rund 20 Prozent der AHV über Mehrwertsteuereinnahmen. Die Angestellten und Unternehmen zahlen rund drei Viertel der Beiträge. Der AHV-Fonds legt den Überschuss, derzeit rund 35 Milliarden Franken, an den Märkten an. In guten Jahren fliesst der AHV Renditegeld zu, in schlechten Jahren schmilzt der Fondsbestand.

Die letzte Reform erfolgte 2020, als die Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte erhöht wurden. Zu Beginn des laufenden Jahres wurde die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkt angehoben, zugunsten der AHV. Ab 2026 wird das Umlageergebnis bereits ins Minus kippen. Deshalb muss der Bundesrat eine Reform vorlegen, die dieses Minus finanziert. Ansonsten wird das Geld des AHV-Fonds schnell auf null schmelzen. In der AHV stehen also gleich zwei Reformen an: für die 13. AHV-Rente und für das Babyboomerdefizit. Bürgerliche drängen darauf, dass eine generelle Reform auch über eine Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre erfolgt. Dies würde die AHV-Rechnung in Milliardenhöhe entlasten.

Mehr
Die Pensionskassenreform BVG21

Die 2023 von Parlament beschlossene Pensionskassenreform BVG 21 hat mehrere Pfeiler, die ermöglichen, dass mehr Kapital für Altersrenten angespart wird, um andere rentenschmälernde Effekte abzufedern. Die Reform reagiert auf die gestiegene Lebenserwartung und veränderte Arbeitsformen. Im Herbst 2024 wird über das Gesetz abgestimmt. Die BVG 21 basiert auf folgenden Veränderungen:

  • Senkung des Umwandlungssatzes: Der Prozentsatz, mit dem bei der Pensionierung das angesparte Geld in Renten umgewandelt wird, soll von 6,8 auf 6,0 Prozent sinken. Das führt zu tieferen Renten. Diese Senkung werden allerdings nur rund 15 Prozent der Arbeitnehmenden direkt zu spüren bekommen, denn Pensionskassen, die mehr Geld ansparen, als obligatorisch vorgeschrieben ist – das sogenannte Überobligatorium –, müssen sich nicht an diesen Umwandlungssatz halten. Sie haben schon heute tiefere Sätze.
  • Einzahlung von mehr Geld in die Pensionskasse: Heute werden vom Lohn 25’725 Franken pro Jahr abgezogen, die nicht in der Pensionskasse versichert sind. Künftig sind das 20 Prozent des Lohnes. Das Lohnminimum, das bestimmt, ob Angestellte in der PK versichert sind, sinkt zudem von rund 22’000 auf 20’000 Franken pro Jahr. Das wirkt sich auf Angestellte mit tiefen Löhnen aus. Sie werden künftig mehr ansparen. Zudem steigen diese prozentualen Lohnabzüge generell bei den 25- bis 34-Jährigen an, während sie für Angestellte über 35 Jahre etwas sinken.
  • Übergangszusatzrenten: Die Generation, die über 50 Jahre alt ist, soll von einem Rentenzuschlag profitieren, je nach Vermögen und Alter. Die ersten fünf Jahrgänge erhalten bis zu 200 Franken pro Monat, die nächsten fünf 150 und jene danach noch 100 Franken. Damit sollen die Einbussen aus dem gesenkten Umwandlungssatz abgefedert werden. Dieser Rentenzuschlag wird über einen zusätzlichen Lohnabzug finanziert, der zunächst je 0,12 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmende beträgt.

Die 2023 von Parlament beschlossene Pensionskassenreform BVG 21 hat mehrere Pfeiler, die ermöglichen, dass mehr Kapital für Altersrenten angespart wird, um andere rentenschmälernde Effekte abzufedern. Die Reform reagiert auf die gestiegene Lebenserwartung und veränderte Arbeitsformen. Im Herbst 2024 wird über das Gesetz abgestimmt. Die BVG 21 basiert auf folgenden Veränderungen:

  • Senkung des Umwandlungssatzes: Der Prozentsatz, mit dem bei der Pensionierung das angesparte Geld in Renten umgewandelt wird, soll von 6,8 auf 6,0 Prozent sinken. Das führt zu tieferen Renten. Diese Senkung werden allerdings nur rund 15 Prozent der Arbeitnehmenden direkt zu spüren bekommen, denn Pensionskassen, die mehr Geld ansparen, als obligatorisch vorgeschrieben ist – das sogenannte Überobligatorium –, müssen sich nicht an diesen Umwandlungssatz halten. Sie haben schon heute tiefere Sätze.
  • Einzahlung von mehr Geld in die Pensionskasse: Heute werden vom Lohn 25’725 Franken pro Jahr abgezogen, die nicht in der Pensionskasse versichert sind. Künftig sind das 20 Prozent des Lohnes. Das Lohnminimum, das bestimmt, ob Angestellte in der PK versichert sind, sinkt zudem von rund 22’000 auf 20’000 Franken pro Jahr. Das wirkt sich auf Angestellte mit tiefen Löhnen aus. Sie werden künftig mehr ansparen. Zudem steigen diese prozentualen Lohnabzüge generell bei den 25- bis 34-Jährigen an, während sie für Angestellte über 35 Jahre etwas sinken.
  • Übergangszusatzrenten: Die Generation, die über 50 Jahre alt ist, soll von einem Rentenzuschlag profitieren, je nach Vermögen und Alter. Die ersten fünf Jahrgänge erhalten bis zu 200 Franken pro Monat, die nächsten fünf 150 und jene danach noch 100 Franken. Damit sollen die Einbussen aus dem gesenkten Umwandlungssatz abgefedert werden. Dieser Rentenzuschlag wird über einen zusätzlichen Lohnabzug finanziert, der zunächst je 0,12 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmende beträgt.
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Beispiel 1 ist Angelica, 46 Jahre alt, Teilzeitangestellte im 40-Prozent-Pensum. Sie verdient brutto monatlich 2400 Franken. Nach Abzug des AHV- und des BVG-Beitrags sowie weiterer Abzüge (IV, EO, Arbeitslosenversicherung) verbleiben ihr heute 2225 Franken netto. Die Summe der Abzüge beträgt 175 Franken.

Nach Inkrafttreten der zusätzlichen AHV-Finanzierung und der BVG-Reform steigen die Abzüge deutlich auf 317 Franken. Angelica bleiben 141 Franken weniger Nettolohn. Sie spart zwar deutlich mehr für ihre Rente an, aber sie erleidet einen Lohnverlust gegenüber heute von netto 6,4 Prozent.

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Warum das? Heute zieht Angelicas Arbeitgeberin ihr 104 Franken für die AHV ab und weitere 22 Franken für die Pensionskasse. Der PK-Abzug ist bei ihr klein, weil sie nur knapp die gesetzliche Schwelle für die Pensionskassenvorsorge überschreitet und nur ein kleiner Teil des Lohns versichert ist. Das ändert sich deutlich, weil nicht nur der AHV-Abzug auf 114 Franken, sondern auch der PK-Abzug auf 154 Franken ansteigt (siehe Infobox zur Revision).

Mit den höheren Pensionskassenbeiträgen kann Angelica deutlich mehr Geld für eine spätere Rente ansparen. Weil auch der Arbeitgeber mehr dafür zur Seite legt, profitiert sie unter dem Strich von der Reform. Insgesamt steigen die Lohnnebenkosten von Angelica von 351 auf 638 Franken – unter der Annahme, dass der Arbeitgeber die Hälfte der Abgaben trägt.

Dieser Umstand erzeugt Proteste bei gewissen Arbeitgebern, die viele Angestellte des Typs Angelica haben, darunter das Gastgewerbe. Das ist gut für die Gewerkschaften.

Knallhartes Taktieren um BVG-Reform

Denn aus Sicht der Gewerkschaftsführer Maillard und Wüthrich präsentiert sich die taktische Lage wie folgt: Je stärker die AHV über Lohnprozente finanziert wird, desto weniger Geld bleibt für die Pensionskassenreform. Und umgekehrt, aus Unternehmersicht betrachtet, heisst dies: Je mehr Regazzi, Moser und Co. die AHV-Finanzierung von den Lohnprozenten wegführen können, desto eher hat die Pensionskassenreform eine Chance.

Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider steckt mittendrin. Als Vertreterin des Bundesrates muss sie eine mehrheitsfähige Lösung finden. Das sieht nach einer Mission impossible aus. Die einzige Gewissheit, die sie hat, ist, dass die Leute hierzulande immer älter und damit kostspieliger werden. Dies führt zu Reformdruck in der AHV und im BVG.

Dass die BVG-Reform dennoch scheitern könnte, zeigte etwa die Reaktion von Economiesuisse noch am Abend der verlorenen Wahl am Sonntag. Der Wirtschaftsdachverband betonte, die Reform sei «dringend», um die Rentensituation für Menschen mit tiefen Einkommen, für Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte sowie für Frauen zu verbessern.

Um wie viel Geld wird gekämpft?

Während in Angelicas Lohnabrechnung der grosse Abzug von der BVG-Reform herrührt und der kleine Abzug von der 13. AHV-Rente, zeigen sich die Gewichte aus der Vogelschau umgekehrt proportional: Die 13. AHV-Rente wird die erwähnten 4 bis 5 Milliarden Franken verschlingen und die BVG-Reform bloss rund 2 Milliarden Franken.

Dieser happige Unterschied erklärt sich mit den unterschiedlichen Zielen der beiden Reformen: Während die 13. AHV-Rente allen zufliessen soll, wird die Pensionskassenreform eine Rentenerhöhung nur bei ausgewählten Gruppen bewirken: bei Angestellten und Teilzeitangestellten mit tiefen Löhnen, die heute wenig bis gar nichts für die Pensionskasse ansparen, sowie bei den 25- bis 34-Jährigen, die künftig generell mehr für die eigenen Renten ansparen.

Dies zeigt Beispiel 2: Die 29-jährige Zoé verdient 5000 Franken brutto, wovon ihr heute 4551 Franken netto verbleiben. In ihrer Altersklasse steigen die Pensionskassenbeiträge von 3,5 auf 4,5 Lohnprozente an. Unter Berücksichtigung der neuen AHV-Abzüge bleiben Zoé 116 Franken weniger pro Monat. Ihr Nettolohn sinkt um 2,6 Prozent.

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Dieser Umstand mobilisiert die Gegnerschaft. Laut Schätzungen des Bundes sind rund 100’000 Leute von per Saldo steigenden Abzügen für die Pensionskasse betroffen. Sie werden mehr in die zweite Säule einzahlen, als dies heute der Fall ist, sofern das Volk der Reform zustimmt. Linke und Gewerkschaften haben das Referendum gegen diese Reform ergriffen. Sie wollen den Ausbau der beruflichen Vorsorge verhindern. Und deshalb wollen sie auch, dass die AHV-Finanzierung der 13. Rente der Pensionskassenreform zuvorkommt.

AHV-Finanzierung: Das dicke Ende kommt noch

Was die Linke während der AHV-Abstimmungskampagne unter den Tisch gekehrt hat: Die AHV ab 2029 gerät sowieso in Schieflage. Jetzt, mit der 13. AHV-Rente, wird das Umlagedefizit voraussichtlich schon 2026 eintreten.

Dessen Finanzierung ist bis heute unklar. Das Parlament und der frühere Sozialminister Alain Berset haben sich um eine Lösung gedrückt. Seine Nachfolgerin Baume-Schneider muss also gleich zwei AHV-Finanzierungen stemmen: erstens die der 13. AHV-Rente und zweitens die des Babyboomer-Defizits. Hier dürften gut und gerne nochmals 0,2 bis 0,3 Lohnprozentpunkte zur Finanzierung hinzukommen.

Die grosse Frage in Bern ist deshalb: Wird Baume-Schneider die Finanzierung in zwei separate Vorlagen oder in eine gemeinsame Vorlage packen? Sie weiss es selbst nicht, wie ihr Auftritt am Sonntagabend zeigte.

Was sie abwägen muss: Kann den Angestellten und Unternehmen eine dreifache Zusatzfinanzierung über Lohnbeiträge zugemutet werden? Oder muss ein Teil davon über die Mehrwertsteuer oder andere Quellen erfolgen? Nur über die Jungen? Nur über die Berufstätigen oder auch durch die Pensionierten?

Der Kampf darum, wer bezahlt, hat begonnen

Einen grossen Nachteil werden die Gewerkschaften im Abstimmungskampf um die Pensionskassenreform allerdings haben: Sie werden die älteren Berufstätigen und über 65-Jährigen diesmal nicht auf ihrer Seite haben. Der Grund? Die über 55-Jährigen dürften mit der Reform weit weniger in die Pensionskasse zahlen müssen, als dies heute der Fall ist. Sie werden bewusst entlastet. Dies zeigt sich am 57-jährigen Kurt als Beispiel 3.

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Die Generation von Kurt und seiner älteren Freundinnen und Freunde macht die Hälfte des Stimmvolks aus. Sie haben alle Gründe, um der BVG-Reform zuzustimmen.

Wohl deshalb haben die Arbeitgeberführer Fabio Regazzi und Severin Moser den Kampf noch nicht aufgegeben: Sie wollen, dass die zu verteilenden Lohnprozente in die Pensionskassenrenten hinein gerettet werden.

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